Der Grundsatz (in)effektiver Opposition: zum Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts in Sachen Oppositions­fraktionsrechte

Übermächtige Koalitionen mit zersplitterter Opposition werden wohl auch in Zukunft die Parlamentswirklichkeit in Deutschland bestimmen. Vom Prinzip effektiver Opposition bleibt dann nur wenig übrig. In seinem letze Woche verkündeten Urteil zu Oppositionsrechten scheint uns das BVerfG mit der Vorstellung des heroischen Abgeordneten trösten zu wollen, der mit der Waffe der Chancengleichheit in der Hand die Kontrolldefizite des parlamentarischen Regierungssystems kompensiert. Das klingt vertraut, ruft hehre Liberalismus-Bilder des 19. Jahrhunderts auf. Mit Verfassungswirklichkeit und Parlamentspraxis haben und hatten diese Bilder indessen nichts zu tun.

„Ein Land hat ein Recht darauf, regiert zu werden“

Spanien steht vor Neuwahlen, nachdem die Parteien im Parlament monatelang keine mehrheitsfähige Regierung zustandegebracht haben. Ex-Verfassungsgerichtspräsident und -Generalanwalt am EuGH Pedro Cruz Villalón sieht im Verfassungsblog-Interview die Parteien in der Schuld und prophezeit seinem Land eine assymetrisch föderale Zukunft – möglicherweise mit Vorbildfunktion für Europa.

Pluralismus-Lehrstunde für die Türkei

Mit zwei wichtigen Entscheidungen, eine davon sogar epochal wichtig, versucht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg heute, die Türkei auf den Pfad zu Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit zu lenken. Beide betreffen Regelwerke und Rechtspraktiken, die dem Staat erheblichen Spielraum gewähren, je nach Nützlichkeit und Laune so oder anders zu entscheiden. Beide verschaffen Minderheiten, vor denen der Staat Angst hat, Schutz. Beide hindern den Staat daran, sich um ihrer besseren Lenkbarkeit willen eine uniforme Gesellschaft zu schaffen. Beide werden der Türkei noch schwer zu schaffen machen.

Why Transparency Alone Will Not Suffice To Fight Tax Evasion

I am skeptical about the effectiveness of a shift towards more transparency. I do not believe that this could help overcoming the growing gap between legality and legitimacy in international tax law. Especially, I do not see how the gap can be reduced by making taxpayer information public. Or better, I do not believe this is the right path that States should pursue.

Panama Lessons: Less Privacy, More Tax Justice

Information is the new currency of international tax policy. Countries have successfully developed techniques and strategies to enhance the flow of tax-relevant information across borders. This shift requires adaptations with respect not just to human rights but to democracy: Lawyers should reconsider the traditional core of parliamentary power to tax. Democratic assent to the imposition of taxes needs to be informed consent. As long as lawmakers cannot assess the economic impact of existing and new tax rules in a global environment, lawmaking is a blind flight.

„Das wäre wohl so etwas wie eine Verfassungskrise“

Wenn der FPÖ-Kandidat der nächste österreichische Bundespräsident wird, kann er womöglich die Regierung entlassen, eine neue ernennen und das Parlament auflösen - und niemand könnte ihn stoppen. Theo Öhlinger erklärt im Verfassungsblog-Interview, wie das Amt des Bundespräsidenten in Österreich ausgestaltet ist, welche verfassungsrechtlichen Unsicherheiten bestehen und ob eine Verfassungskrise in den Bereich des Denkbaren rückt.

Is the European Central Bank Becoming a Central Bank for the People of Europe?

In February 2016, while David Cameron and the other EU-leaders were busy negotiating the terms of Britain’s membership of the Union, the European Central Bank (ECB) did something curious. It changed its self-description on its website from: the ECB “is the central bank for Europe's single currency, the euro” to: the ECB “is the central bank for the euro area” and “of the 19 European Union countries which have adopted the euro.” The ECB, it seems, confines itself no longer to being the central bank of a free floating currency, defying and denying national specificities and territorial borders. Furthermore, its governmental activities are no longer limited to governing the currency: it claims to govern for the euro area as a central bank of the 19 euro countries.

Die Kanzlerin schützt den Rechtsstaat. Oder wie?

In einem Rechtsstaat, so Kanzlerin Angela Merkel in Sachen Böhmermann, sei „es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“. Wieso eigentlich nicht? Warum gibt es dann überhaupt ein einschlägiges Ermächtigungsdelikt? Tatsächlich ist nach Art. 1 Abs. 3 GG die Bundesregierung durchaus verpflichtet, eine entsprechende Grundrechtsabwägung vorzunehmen.

Mit den eigenen Waffen geschlagen: Die Reaktion des EuGH auf den unbedingten Vorrang der Menschenwürde vor dem Unionsrecht nach dem BVerfG

Der EuGH bewegt sich – aber er gibt dabei klar die Richtung vor. Das ist das Fazit zu seinem Urteil von vorgestern zum europäischen Haftbefehl. Die Antwort auf eine Vorlage des OLG Bremen, in der es um die Auslieferung aufgrund eines europäischen Haftbefehls bei der Gefahr menschenrechtswidriger Haftbedingungen im ersuchenden Staat ging, war zuletzt mit besonderer Spannung erwartet worden. Denn das BVerfG hatte vor kurzem einen Auslieferungsfall nach Italien zum Anlass genommen, nach Jahrzehnten die Solange-Rechtsprechung für den Anwendungsbereich der Menschenwürde in den Ruhestand zu verabschieden: Künftig hat Art. 1 Abs. 1 GG über den Hebel der Identitätskontrolle, und zwar ungeachtet des generellen Grundrechtsschutzstandards in der EU, immer Vorrang vor kollidierenden unionsrechtlichen Verpflichtungen. Dies konnte von europäischer Seite kaum unwidersprochen bleiben.