Richter und Staatsanwälte – besser in zwei Vereinen
Der »Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof« hat in einer Presseerklärung die Entlassung des Generalbundesanwalts durch den Bundesjustizminister scharf kritisiert und verlautbart, es gäbe »Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts.« Dies ist ein in mehrerer Hinsicht bemerkenswerter Vorgang. Bemerkenswert ist zunächst der Verein selbst, der Richter und Staatsanwälte, also Kontrolleure und Kontrollierte, in einer gemeinsamen Struktur verbindet. Besser könnte man ein Standesbewußtsein nicht zum Ausdruck bringen, in dem die Unabhängigkeit gerichtlicher Kontrolle vielleicht weniger von höchst seltenen politischen Interventionen als von der Distanzlosigkeit zweier Gewalten bedroht erscheint, die das Grundgesetz trennen wollte – und von der ... continue reading
