Richter und Staatsanwälte – besser in zwei Vereinen

Der »Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof« hat in einer Presseerklärung die Entlassung des Generalbundesanwalts durch den Bundesjustizminister scharf kritisiert und verlautbart, es gäbe »Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts.« Dies ist ein in mehrerer Hinsicht bemerkenswerter Vorgang. Bemerkenswert ist zunächst der Verein selbst, der Richter und Staatsanwälte, also Kontrolleure und Kontrollierte, in einer gemeinsamen Struktur verbindet. Besser könnte man ein Standesbewußtsein nicht zum Ausdruck bringen, in dem die Unabhängigkeit gerichtlicher Kontrolle vielleicht weniger von höchst seltenen politischen Interventionen als von der Distanzlosigkeit zweier Gewalten bedroht erscheint, die das Grundgesetz trennen wollte – und von der ... continue reading

Range vs. Maas: Zu wenig Eingriff, nicht zu viel

Ein "unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" hat also stattgefunden. Der amtierende Bundesjustizminister hat also den amtierenden Generalbundesanwalt zu hindern versucht, pflichtgemäß seine Arbeit zu tun und dem Verdacht auf journalistischen Landesverrat nachzugehen, nur weil ihm diese Arbeit politisch nicht in den Kram passte. Einen regelrechten Verfassungsbruch hat der Minister damit also begangen, indem er die Unabhängigkeit der Justiz brutal der Logik politischer Opportunität unterwarf. Das ist ein strammer Vorwurf und als politischer und sicherheitsadministrativer Vorgang zweifellos höchst bemerkenswert, aber inhaltlich meines Erachtens ein rechter Schmarren. Erstens ist hier von Unabhängigkeit der Justiz gar keine Rede, und zweitens hat, selbst wenn, Minister Maas in dieselbe eher zu wenig als zu viel eingegriffen.

Betreuungsgeld: Karlsruhe schützt die Bayern vor sich selbst

Das Urteil des Ersten Senats zum Betreuungsgeld ist da, und es fällt einstimmig genau so aus wie erwartet: Dieses Paradeprojekt der vermeintlichen Erzföderalisten von der Christlich-Sozialen Union scheitert… am Föderalismus. Es ist ein zentralistischer Übergriff in die Kompetenzen der Bundesländer, viel zentralistischer, als das Grundgesetz erlaubt, und daher kann es leider keinen Bestand haben. Ich habe mich schon anlässlich der mündlichen Verhandlung dazu ausgelassen, daher will ich hier gar keine großen Worte mehr dazu machen (zumal ich eigentlich gerade in Italien unter einer südlichen Sonne brutzele und mir dieses ganze Thema aus der Distanz noch viel absonderlicher vorkommt als so ... continue reading

Greece: a constitutionalist’s two (euro)cents.

Greece is obviously at the forefront of many EU scholars’ minds over the past number of weeks. There has been an avalanche of commentary and analysis on the Greek bailout negotiations both from those with intimate knowledge of the situation and familiarity with Greek politics, the EMU and sovereign debt crises as well speculation from the sidelines from those of us more ignorant of these matters. Therefore as someone whose credibility in the debate (such as it is) is limited to the expertise of the constitutional lawyer with a good familiarity of EU law generally, I have limited my two (euro)cents on the topic to a number of (mostly factual) propositions related to the crisis for what they are worth. Most I think are obvious and (hopefully) few are contentious but I think that they are worth (re)stating in the context of the war of words and recrimination from all sides present in the debate in recent days.

Merkel, Tsipras und die Schwierigkeit, das offensichtlich Richtige zu tun

In dem aktuellen Drama um Griechenland sehen sich zwei europäische Politiker mit der Erwartung konfrontiert, etwas offensichtlich Richtiges, aber gleichzeitig offenkundig Unmögliches zu tun. Alexis Tsipras soll aus Griechenland endlich einen funktionalen Staat machen, Angela Merkel soll Griechenland endlich aus der Schuldenfalle rauslassen. Wenn das so offensichtlich ist, warum tun sie es dann nicht? Ein großer Teil der Öffentlichkeit übt sich in personalisierender Kompetenz- und Motivationsdiagnostik. Ich halte einen anderen Punkt für interessanter.

Das neue italienische Wahlrecht: immer noch verfassungsrechtlich fragwürdig?

Silvio Berlusconis "porcellum" genanntes Wahlgesetz hat der italienische Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Der neue italienische Ministerpräsident Matteo Renzi hat im Bund mit Berlusconi ein neues Gesetz vorgelegt, das die Verfassungsprobleme aber nur unzureichend löst und sogar noch neue schafft. In January, Silvio Berlusconi's electoral law "porcellum" had been declared unconstitutional by the Italian Constitutional Court. The new Prime Minister Matteo Renzi is now, along with Berlusconi, trying to push a new law through parliament that fails to solve the problems adressed by the Constitutional Court and introduces even new ones.

Fünfprozenthürde im Grundgesetz: Von wegen Affront

Die Fünfprozenthürde, glaubt man der FAZ, wird jetzt wohl erstmal doch nicht im Grundgesetz selbst verankert und damit karlsruhefest gemacht. Man befürchte, so heißt es, dass ein solcher Schritt als „Affront des Bundestages gegen das Bundesverfassungsgericht“ gewertet werden könnte. Wieso wäre das ein Affront? Nach allem, was in punkto Wahlrecht zwischen Karlsruhe in Berlin in den letzten Monaten und Jahren so alles vorgefallen ist, scheint die Antwort auf der Hand zu liegen: erst das Versäumnis, das von Karlsruhe monierte Problem mit dem negativen Stimmgewicht fristgemäß aus der Welt zu schaffen. Dann die Einführung der Dreiprozenthürde anstelle der von Karlsruhe für ... continue reading

Wahlrechtsausschluss für Entmündigte: Auf Polen kommt Ärger zu

Am 25. Mai 2014 wird auch in Polen die Wahl zum Europaparlament abgehalten. Menschen, die unter Vormundschaft stehen, dürfen nicht teilnehmen, weil das vom Parlament beschlossene polnische Wahlgesetz sie illegalerweise vom Wahlrecht ausschließt. Das könnte für Polen teuer werden.President of Poland Bronisław Komorowski has recently announced that the European Parliament elections would be held on 25 May 2014. Incapacitated persons won’t be able to cast their votes because the Electoral Code statute adopted by Polish Parliament has illegally deprived them of their voting rights. This may cost Poland a lot of money.

Vom Recht, auf die Mehrdeutigkeit des Gesetzes vertrauen zu können

Der Gesetzgeber sagt, was das Gesetz ist. Sollte man meinen. Ist aber nicht so. Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Senatsbeschluss veröffentlicht, der in Berlin und anderenorts mal wieder für allerhand Zahnschmelzabrieb sorgen dürfte. Es geht um die Frage, ob der Gesetzgeber klarstellen darf, wie er seine eigenen Worte verstanden wissen will, wenn es in Praxis und Justiz Verwirrung um dieselben gibt. Das darf er nicht, so die Mehrheitsmeinung im Ersten Senat: Damit würde er die Rechtslage rückwirkend verändern und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass gilt, was gilt, rechtsstaatswidrig enttäuschen. Unklarheiten zu beseitigen sei allein Sache der Justiz: ... continue reading