Ein neues Grundgesetz: Warum eigentlich nicht?
Die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa ist mit dem Grundgesetz nicht zu machen. Diese Position hat das BVerfG in der Maastricht-Entscheidung vorbereitet, in der Lissabon-Entscheidung ausgesprochen und in der Euro-Rettungsschirm-Entscheidung fortgeführt: Die EU institutionell in die Lage zu versetzen, mit der Schulden- und Eurokrise fertig zu werden, scheitert an Art. 38 und 20 I, weil jeder Deutsche darauf klagen kann, dass alle Staatsgewalt vom Volk und zwar vom deutschen Volk ausgeht. Und daran kann auch der verfassungsändernde Gesetzgeber nichts ändern, weil Art. 79 III, die bekannte „Ewigkeitsklausel“, das verbietet. Ergo: Da geht es nicht weiter. Ende Gelände. Muss man ... continue reading
