Ist ein Kreuz auf dem Gerichtsflur verfassungskonform?
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat es für eine geschmackvolle Idee gehalten, den 20. Jahrestag der Wiedervereinigung mit der Aufhängung eines Kreuzes aus Draht zu feiern. War das klug? Nein. Ein Gericht, noch dazu eins, das sich zu keinem geringen Teil mit ausländer- und asylrechtlichen Verfahren befasst, sollte jeden Eindruck weltanschaulicher Voreingenommenheit vermeiden. War das verfassungswidrig? Na, weiß nicht. Das Kreuz hängt nicht im Gerichtssaal. Niemand ist gezwungen, „unter dem Kreuz“ über seine Sache zu verhandeln. Es hängt im Flur. (Wenngleich offenbar an prominenter Stelle.) BVerfG und EGMR Auch im Kruzifixurteil von 1995 hat das BVerfG betont, dass es auf die Dauer ... continue reading
