Von betrunkenen Autofahrern und müden Checklisten-Abhakern
Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal ein Landgericht daran erinnern müssen, dass der Richtervorbehalt nicht nur zu Dekorationszwecken in der Strafprozessordnung steht. Es ging um eine betrunkene Autofahrerin, die von der Polizei zur Blutentnahme mit aufs Revier genommen wurde. Eine richterliche Entscheidung dazu gab es nicht, und das fand das LG Nürnberg-Fürth auch ganz in Ordnung so, weil sonst die Beweissicherung gefährdet gewesen wäre – wofür es im konkreten Fall aber offenbar überhaupt keinen Anhaltspunkt gab, außer dass der Richtervorbehalt halt generell kollossal nervt. Von Verfassungs wegen ist sicherzustellen, dass die Fachgerichte den ihnen vorliegenden Einzelfall prüfen und nicht aus generellen ... continue reading
