Observing the Elections in Venezuela

Electoral Observation Missions are vital to democracies worldwide. The case of Venezuela demonstrates their crucial importance: In the last presidential elections, the work of EOMs was able to confirm irregularities, which today keeps Venezuela under political pressure and added grounds for civil protest. Despite the severe repression that followed, the demand for electoral transparency remains, and sustains its validity in part thanks to the irreplaceable work of the EOMs.

Another Brick in the Wall

Der Deutsche Bundestag debattiert dieser Tage eine weitere Resolution zum Thema Antisemitismus und Israelfeindlichkeit, diesmal mit Fokus auf Schulen und Hochschulen. Ähnlich wie bei der bereits kürzlich verabschiedeten Resolution „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ bietet der Entwurf vielfachen Anlass für Kritik. Ich werde mich im Folgenden auf die Punkte in der Resolution beschränken, die die Schulen betreffen.

Die Qual der Wahlterminierung

Jenseits gewisser Erwägungen, die sich mit der politischen Einigung auf den 23. Februar als Wahltermin erübrigt haben, wirft die Terminierung einer vorgezogenen Bundestagswahl ungewohnte Rechtsfragen auf, die das geltende Wahlrecht in ein seltsames Licht rücken: Es räumt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat bei der Bestimmung der Fristen im Rahmen der Wahlvorbereitung eine Gestaltungsfreiheit ein, die so nicht gewollt war, verfassungsrechtlich kaum zu rechtfertigen ist und obendrein erhebliches Missbrauchspotential bietet.

Die Frage nach dem Vertrauen

Schon kurz nach Ende der Koalition stand für Bundeskanzler Olaf Scholz und für alle im Bundestag vertretenen Parteien fest, dass es Neuwahlen über den Weg der Vertrauensfrage bedarf. Hinter der knappen Norm des Art. 68 GG stehen einige Fragen grundsätzlicher Natur, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Geschichte bereits zweimal beschäftigt haben. Dass Scholz mit der Vertrauensfrage politisch taktiert, dürfte die Grenzen der bisherigen Rechtsprechung sichtbar machen.

Resolution auf Kosten der Grundrechte

Am 7. November 2024 hat der Bundestag die fraktionsübergreifende Antisemitismus-Resolution angenommen. Sie fordert u.a. sicherzustellen, dass Projekte in Wissenschaft, Kunst und Kultur, die als antisemitisch anzusehen sind, keine staatlichen Förderungen erhalten. Doch um die Frage, wo legitime Palästinasolidarität und Israelkritik aufhört und wo Antisemitismus anfängt, wird gesellschaftlich und politisch gerungen. Obwohl die Resolution rechtlich unverbindlich ist, können von ihr mittelbar-faktische Grundrechtseingriffe in die Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit ausgehen. Das zeigen Verwaltungsentscheidungen aus vergleichbaren Kontexten.

Das Resilienzrisiko

Mit dem Bruch der Regierungskoalition und der Ankündigung vorgezogener Neuwahlen hat die Debatte um die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts an Dringlichkeit gewonnen. In der Debatte wurde bisher jedoch ein wichtiger Punkt übersehen: Die geplante Einführung eines Ersatzwahlmechanismus würde bestimmten parlamentarischen Mehrheiten neue Wege eröffnen, um Legitimation und Unabhängigkeit des BVerfG anzugreifen.

Staatssekretär wider Willen?

Die Parlamentarischen Staatssekretäre des Ministers Wissing verkündeten, als Konsequenz seines Verbleibs in der Regierung, zurücktreten zu wollen und baten um ihre Entlassung. Wenig später berichteten Journalisten in den sozialen Medien, dass der Minister dem bisher nicht entsprechen wolle und deshalb der Bundespräsident auf direktem Wege angerufen werden würde. Allerdings: Die Entlassung eines Parlamentarischen Staatssekretärs nur auf sein eigenes Verlangen ist rechtlich gar nicht möglich.

Ende ohne Ende?

„What a week, huh? Captain, it’s Wednesday” – ein bekanntes Meme, das selten so gut gepasst haben dürfte, wie in dieser Woche: Zunächst wurde im Laufe des Tages klar, dass sich die USA tatsächlich mit großer Mehrheit für eine zweite Amtszeit von Donald Trump entschieden haben, bevor wenige Stunden später der Bundeskanzler ankündigte, Finanzminister Christian Lindner zu entlassen und damit das formale Ende der Ampelkoalition zu besiegeln. Mit dem sich zwar lange anbahnenden, nun aber doch sehr plötzlichen Ende der Koalition stellen sich einige auch verfassungsrechtliche Fragen, die im Folgenden ein wenig näher und in mehr oder weniger chronologischer Reihenfolge beleuchtet werden sollen.