Unprecedented Fraud and New Momentum

Venezuela is entering a new, dangerous phase of its conflict. Though not fully verified, the opposition appears to have won the July 28 election by a landslide. Nicolás Maduro's government has likely committed unprecedented fraud, tampering with votes and withholding tallies. Massive protests have erupted nationwide, with the government rapidly increasing repression and surveillance. This challenges prospects for a democratic transition, requiring a skilled national and international response.

Zwischen Prinzipientreue und Pragmatismus

Mit seinem Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition vom 30. Juli 2024 hat das Bundesverfassungsgericht den Kern der Reform – die Zweitstimmendeckung – bestätigt, aber die Sperrklausel partiell beanstandet. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die wesentlichen Erwägungen des Gerichts und ordnet sie kritisch in den wahlrechtlichen und politischen Kontext ein.

Verfassungskonsenskultur in Gefahr

Das Erfolgsmodell der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland beruht – aus dem Ausland mit gleichbleibend großer Verwunderung zur Kenntnis genommen – auf einer bekennend politischen Auswahl der Richterinnen und Richter. Da man aufgrund der hohen Hürde der Zweidrittelmehrheit zur Wahl die Stimmen der jeweiligen Opposition braucht, sind nur jene Kandidatinnen und Kandidaten durchzusetzen, die sich in die Karlsruher Dialogkultur einpassen. Nach dem gegenwärtig auf dem Tisch liegenden Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes sollen gerade diese einfachgesetzlichen Regelungen nicht im Grundgesetz abgesichert werden.

Never Again – Ever Again

The “Never Again” is the desperate evocation of something impossible. Nothing prevents people from expanding the arsenal of their crimes with ever newer, ever more artificial, more scientific methods and instruments, and from using them. Just as grass and flowers mercifully spread over the ruins of the ovens, the fields fertilized with ashes, all attempts to bear witness to the crimes, to keep memory alive as a warning, dissolve into the history of the victors, which has dominated everything else in all times of human history.

Volksfeste ohne Cannabis

In Bayern wurde in der vergangenen Woche ein Gesetzentwurf der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER für ein sogenanntes Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz angenommen. Da die Mehrheit des Bayerischen Landtags eine (Teil-)Legalisierung des Umgangs mit Cannabis zum Eigenkonsum in der Öffentlichkeit ablehnt, schöpft der Landesgesetzgeber mit dem Entwurf seine Gesetzgebungskompetenz so weit wie möglich aus, um den Cannabiskonsum entgegen dem Konzept des Bundesgesetzgebers aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Verboten wird dabei unter anderem das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabisprodukten auf Volksfestplätzen und an weiteren öffentlichen Orten.

Diskriminierend eingestellt

Frauen*, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sind dreimal häufiger von sexueller Belästigung betroffen als Frauen* an anderen Arbeitsplätzen. Gleichzeitig gelten sie als „sichere Opfer“, weil ihnen häufig nicht geglaubt wird. Der Verfassungsgerichtshof Berlin gab nun einer Betroffenen recht und stellte fest, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihren Gruppenleiter wegen sexueller Belästigung verfassungswidrig eingestellt worden sei. Der Beschluss selbst gibt zwar kaum Aufschluss über die antidiskriminierungs-rechtlichen Standards – aber Anlass, diese herauszuarbeiten. Denn die wenigsten kennen die verfahrensbezogenen Bedarfe behinderter Menschen.

Vereinsverbote und wehrhafte Demokratie

Es ist richtig, dass die zuständige Verbotsbehörde die Grenzen des geltenden Rechts und damit der wehrhaften Demokratie gegen die COMPACT-Magazin GmbH austestet. Die Rechtsprechung zu Verboten von Medienorganisationen ist bisher nämlich nur bedingt aussagekräftig. Grundrechte wie die Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit stehen ihrem Verbot auf der Grundlage des Vereinsgesetzes allerdings nicht grundsätzlich entgegen. Der Zusammenschluss zu einer Medienorganisation ist kein Freifahrtschein für den Weg aus dem Vereinsgesetz hinaus.

Warum das Compact-Verbot auf Grundlage des Vereinsrechts ergehen konnte

Um das Compact-Verbot ist eine hitzige Diskussion entbrannt. Die Einschätzungen reichen von legitimem Verfassungsschutz auf der einen bis hin zu verfassungswidrigem Zeitungs- und Medienverbot auf der anderen Seite. Betrachtet man das Vorgehen aus vereinsrechtlicher Perspektive und vergegenwärtigt sich die bisherige Verbotspraxis in vergleichbaren Fällen, bestätigen sich die grundsätzlichen Bedenken nicht.

Zeitungsverbot durch die Hintertür?

Mit ihrem gewohnten Impetus und einigem Inszenierungsaufwand verkündete Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Dienstag dieser Woche das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact. Seither ist die verfassungs- und verwaltungsrechtliche Debatte in vollem Gange. Ein Hauptkritikpunkt: das als Grundlage des Verbots gewählte Vereinsrecht. Tatsächlich spricht einiges dafür, dass dieses das gezielte Verbot eines Medienerzeugnisses nicht tragen kann.

Vereinsverbote zum Schutze der Menschenwürde

Mit dem Verbot der „COMPACT-Magazin GmbH“ und der „CONSPECT FILM GmbH“ ist nach Ansicht der zuständigen Bundesinnenministerin Nancy Faeser „ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ erfolgt. Als in der Verfassung vorgesehenes Instrument spricht vieles dafür, Vereinsverbote angesichts der aktuellen Herausforderungen, denen sich der freiheitliche Verfassungsstaat gegenübersieht, verstärkt in den Blick zu nehmen.  Der schlichte Hinweis auf die grundrechtliche Gewährleistung der Meinungs- oder Pressefreiheit, so die These dieses Textes, reicht auch im Kontext von Vereinsverboten nicht aus, um die Schutzmechanismen der streitbaren Demokratie beiseitezuschieben.