Verbotene Vereinsmedien

In der Auseinandersetzung mit den Gegnern der Verfassung beweist und bewährt sich der demokratische Rechtsstaat. Auch dort, wo der Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zweifelsfrei festgestellt ist, sind die Voraussetzungen und Grenzen des Grundgesetzes selbst und der Gesetze zum Schutz der Verfassung einzuhalten. Wenig kann den Verfassungsschutz stärker delegitimieren als administrative Maßnahmen, welche rechtswidrig ergehen und später von den Gerichten beanstandet werden.

Ist dieses Urteil der Anfang vom Ende der AfD?

Mitte Mai entschied das OVG Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft und beobachtet. Das schlug hohe Wellen. Die Veröffentlichung der Urteilsgründe sechs Wochen später jedoch nicht – obwohl sie ein Verbotsverfahren gegen die AfD und dessen Erfolg wahrscheinlicher machen.

Talkshow für alle?

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem vor der Europawahl ergangenen Eilbeschluss den WDR dazu verpflichtet, die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht („BSW“) zu der WDR-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ mit verschiedenen Spitzenkandidaten einzuladen. Das OVG änderte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ab, welches den Eilantrag des BSW zuvor noch abgelehnt hatte. Die Entscheidungen bieten Anlass, die verfassungsrechtliche Struktur und die Kriterien des Zugangs von Parteien zu öffentlich-rechtlichen Wahlkampfsendungen näher zu beleuchten.

The Salience of »Writtenness« and »Unwrittenness« as Constitutional Categories in Canada

Canada's Constitution sits somewhere between the paradigms of a fully codified written and partially codified unwritten constitutional order. This blog post explains why the differentiation between the written and unwritten matters for our understanding of Canada's constitutional system with a view to terminological, institutional, proceduaral, and policial questions.

Versteckte Gewalt

Schmerzgriffe verringern die Sichtbarkeit polizeilicher Gewalt. Diese ist dadurch schwerer in ihrer gesamten Tragweite zu erkennen. Für eine zunehmend gewaltsensible Gesellschaft ist das leichter zu ertragen – eine Tendenz, die sich nicht nur bei Schmerzgriffen beobachten lässt, sondern insgesamt bei staatlichem Gewalthandeln. Dabei sind Schmerzgriffe nicht unbedingt harmloser als andere Formen der Gewalt: Die Hebel- und Nervendrucktechniken können Nervenschäden, Gelenkschädigungen, Brüche und Zerrungen zur Folge haben. Vor allem aber verursachen sie ein intensives Schmerzgefühl und psychische Folgen, wie sie jede intensive Gewalterfahrung mit sich bringen kann.

A Legal Trap for Freedom of Expression

More than seven years ago, 406 academics and researchers have been permanently dismissed from their positions at Turkish universities for signing a peace petition condemning the military operations by Turkish security forces in areas heavily populated by the Kurdish minority. The case raises critical questions about the limitations of international human rights bodies in safeguarding freedom of expression. In this blog, I demonstrate how the pragmatic considerations of the Council of Europe (CoE) contributed to the creation of a judicial trap disguised as a legal remedy.

Einstimmig für alle, alle für einstimmig?

Angesichts der Bestrebungen, das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen, drängt sich unweigerlich die Frage auf, ob auf europäischer Ebene ähnliche Maßnahmen erforderlich sind. Derzeit sind rechtspopulistische und potenziell unionsfeindliche Parteien europaweit im Aufwind. Insbesondere das Verfahren zur Ernennung von Richter*innen des EuGH und des EuG weist Schwachstellen auf, die Feind*innen einer unabhängigen Gerichtsbarkeit ausnutzen könnten.

Der hohe Preis der Effektivität

Schmerzgriffe sind innerhalb einer polizeilichen Ordnungslogik praktikabel, da sie eine effektive und zügige Kontrolle des Versammlungsgeschehens ermöglichen. Bei friedlichen Versammlungen wie den Protestaktionen der Letzten Genration sind Schmerzgriffe jedoch abzulehnen, da sie rechtlich unzulässig sind. In diesem Kontext sind sie auf lange Sicht geeignet, das gesellschaftliche Vertrauen in eine fair und rechtsstaatlich handelnde Polizei zu beeinträchtigen.

Aber wer bewacht die Wächter?

Als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols ist die Polizei eine Institution, deren Kontrolle im demokratischen Rechtsstaat besondere Bedeutung zukommt. Immer wieder zeigt sich, dass die bestehenden Mechanismen unzulänglich sind, um von Polizist:innen begangene Straftaten zu verfolgen und anderen Fehlverhalten nachzugehen. Für eine stärkere Unabhängigkeit in einschlägigen strafrechtlichen Ermittlungen würde eine gesonderte Ermittlungsbehörde sorgen – Vorbilder gibt es schon in anderen europäischen Ländern. Nicht-strafbaren Vorfällen und teilweise auch strukturellen behördlichen Defizite könnten externe Stellen nachgehen, die neben der Kontrolle auch Kommunikation und Mediation zur Aufgabe haben.