Mythos Wertefundament

In einer Gesellschaft, die sich über alles Mögliche mit zunehmender Aggressivität streitet, scheint das Grundgesetz, dessen 75. Geburtstag jetzt allenthalben begangen wird, eine Art letzter Fixpunkt des Konsenses zu sein. Man hält sich an ihm fest und ist dafür dankbar. Dies ist auch deswegen erstaunlich, weil dieses Grundgesetz ja nicht sonderlich weit entfernt vom politischen Streit operiert. Es ist kein viel geliebtes Kulturgut wie die Bilder Caspar David Friedrichs oder die deutsche Nationalmannschaft in ihren besseren Zeiten, sondern das Medium in dem und um das gestritten wird. Tatsächlich gibt es viele Indizien dafür, dass es mit dem Konsens um das Grundgesetz nicht weit her ist.

Amtsgedanke und neutralisierter Demokratiebegriff

Die Frage, wie ein demokratisches Personalverfassungsrecht aussehen sollte, wird selten gestellt. Die Leerstelle betraf bislang auch und gerade die Institution des sogenannten politischen Beamten, die nach § 54 Abs. 1 BBG, § 30 Abs. 1 BeamtStG jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 9. April 2024 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts diese Lücke geschlossen. Mit wenig plausiblen Gründen opfert das Gericht eine für das Personalverfassungsrecht des Grundgesetzes wesentliche Institution auf dem Altar seiner Entpolitisierungsbestrebungen.

Doppelt hält besser

Der „Hüter der Verfassung“ muss besser behütet werden – darüber besteht in der aktuellen Debatte weitgehende Einigkeit. Der vorzugswürdige Lösungsweg besteht in einer intensivierten Einbindung des Bundesrats. Die Repräsentation der Länder sorgt für demokratische Legitimation des Gerichts und eignet sich als Ersatzventil für eine Richterwahl, die im Bundestag durch eine Sperrminorität blockiert wurde. Zudem ist die Einführung einer Zustimmungspflicht bei Änderungen am BVerfGG sachgerecht, um die Rechtsgrundlage des Verfassungsgerichts vor einer destruktiven Bundestagsmehrheit zu schützen.

Die Voraussetzungen fördern oder »How Democracies Survive«

Das Böckenförde-Diktum ist so ein Satz, auf den sich auch in unsicheren Zeiten viele einigen können. Statt sich in ständiger Reproduktion des „Böckenförde-Diktums“ und gekünstelter Neutralität auf der Stelle zu drehen und dabei allenfalls „midcult“ zu betreiben, sollten auch die Verantwortlichen im Bereich der Demokratieförderung diese Tiefe endlich ausschöpfen. Die Strukturentscheidungen des Grundgesetzes sind als Aufruf dafür zu verstehen.

Wie klage ich meinen Landrat weg?

In Thüringen finden am 26. Mai 2024 Kommunalwahlen statt. Vergangene Woche hat der Wahlausschuss des Landkreises Hildburghausen Tommy Frenck mit drei zu zwei Stimmen als Kandidaten zugelassen und damit vorläufig die nötige Verfassungstreue attestiert. Sollte der Rechtsextremist zum Landrat gewählt werden, steht den Wahlberechtigten ein bislang wenig beachteter Weg offen, um diese Einschätzung gerichtlich überprüfen zu lassen: In Thüringen kann jede*r Wahlberechtigte mit einer Wahlanfechtung als Quasi-Popularklage die Verletzung der Wählbarkeitsvoraussetzungen vor den Verwaltungsgerichten geltend machen.

Offene Flanken der Brandenburger Justiz

Die seit dem Beginn der Rechtsstaatskrise in Polen (2015) geführte Debatte über die unzureichende Resilienz der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit steht mit zwei konkreten Entwürfen zur Änderung von Art. 93 und 94 GG auf der Zielgeraden. Zur Stärkung der Resilienz des Thüringer Verfassungsgerichtshofes hat das Thüringen-Projekt jüngst konkrete Vorschläge unterbreitet. Bislang nicht im Fokus der Debatte stand die Justiz in Brandenburg. Angesichts der Konsequenzen, die ein Erstarken solcher Kräfte hätte, besteht noch vor der Wahl Handlungsbedarf.

Unconstitutionality à l’Anglaise

After long and tortuous proceedings in Parliament, the Safety of Rwanda (Asylum and Immigration) Act 2024 finally received Royal Assent on Thursday 25 April. There are so many problems with the Act and they are so fundamental that there has been speculation that the courts might refuse to apply some of the Act’s provisions. In this blogpost, I suggest that aside from the ‘hard-line’ approach of striking down or disapplying the statute in whole or in part, the courts also have a ‘soft-line’ option of declaring its unconstitutionality without denying its status as binding law. I explain how such an intervention might fit into the constitutional tradition of the UK and what may make it attractive in the case at hand.

Alte Konservative, Neue Rechte – die AfD vor dem OVG Münster

Der Prozess zur Verdachtsfalleinstufung der AfD hat nun fünf Verhandlungstage hinter sich. Während die ersten Tage überwiegend von Anträgen geprägt waren, steht nun die inhaltliche Auseinandersetzung im Vordergrund. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat dem OVG Münster mehrere tausend Belege für verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD vorgelegt. Es geht dabei überwiegend um Äußerungen von Funktions- und Mandatsträger:innen der Partei. Diskutiert wird aber auch über den Begriff des "Volkes" und das in diesem Zusammenhang von Maximilian Krah vorgestellte "Südtiroler Modell".

KI als neues Wahlkampfinstrument

KI-Systeme werden auch in Deutschland verstärkt zur Erzeugung von politischen Inhalten verwendet. Politische Parteien nutzen die Fähigkeiten Künstlicher Intelligenz, um unwahre Inhalte über den politischen Gegner zu generieren und zu verbreiten. Eine Überprüfung zeigt, dass die neue europäische Digitalregulierung nicht auf politische Sachverhalte zugeschnitten ist.

Kein Kniefall vorm Gericht

Eine klaffende Lücke im Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik gäbe einer autoritär-populistischen Regierung die Möglichkeit, sich aus eigener Machtvollkommenheit über Gerichtsentscheidungen hinwegzusetzen – ohne nennenswerte Konsequenzen. Denn einer Regierung, die Urteile missachtet, setzen Gerichte kaum etwas entgegen. Deshalb soll das verwaltungsprozessuale Zwangsvollstreckungsrecht reformiert werden. Die geplanten Änderungen werden aber nicht für mehr Resilienz gegen exekutiven Ungehorsam sorgen.