Regulating Political Advertising

The issue of financing political campaigns has been a topic of discussion for a while, especially against the background of the ongoing deliberations within the EU surrounding the adoption of the draft Political Advertisement Act (PAA). The recently concluded Polish parliamentary campaign and the assistance offered by State Owned Companies, along with the weak level of oversight on these actions, have highlighted certain shortcomings in the proposed framework that remain unaddressed in the current EU draft legislation. In particular, I argue that the PAA does not adequately regulate the methods and extent of financing for political campaigns such as microtargeting and mistakenly assumes the independence of regulatory bodies tasked with enforcing its requirements. An independent institutional system warranted by the European Commission to enforce the proposed rules is pivotal for PAA to achieve its goals.

Strasburg Weighs In On Political Persecution In Turkey

In a pivotal judgment delivered by the Grand Chamber, the European Court of Human Rights held that the conviction of a former teacher Yüksel Yalcinkaya violated Articles 6,7 and 11 of the Convention. The applicant Yalcinkaya was a teacher who was dismissed with an emergency decree enacted during the state of emergency rule between 2016 and 2018 and was subsequently prosecuted and convicted for his use of the ByLock app and for his membership in a teachers’ union and an association which were also closed down with an emergency decree. In Erdogan’s ever more repressive Turkey, usage of said app or membership in organizations and unions may lead to arrest. Especially anything that appears remotely related to the oppositional Gulen movement carries the risk of persecution.

Justifying a Political Dynasty

The Indonesian Constitutional Court has handed down a highly controversial decision lowering the minimum age requirement for presidential candidacy. It raises further alarms about the Court's independence, as the petitioner sought to allow President Jokowi's son, Gibran Rakabuming Raka, to run in the 2024 presidential elections. Worse, the current Chief Justice is married to the President's younger sister, and the Court's legal reasoning it not sound.

Forschungsfreiheit im Strafprozess

2020 lehnte erstmals ein Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht für Forschende ausdrücklich ab. Dass Forschende ihren Proband*innen so keine Vertraulichkeit zusichern können, macht ihre Forschung schwer bis unmöglich. Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht in der Sache geäußert - obwohl die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde verfristet einging. Im Kern stärkt das Bundesverfassungsgericht die Vertraulichkeit empirischer Kriminalitätsforschung. So müsse eine umfangreiche Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen werden, im Zuge derer auch die gesamtgesellschaftliche Bedeutung empirischer Kriminalitätsforschung zu berücksichtigen sei. Strafverfolgungsbehörden dürfen Forschung nicht durch die Beschlagnahme ansonsten vertraulicher Forschungsdaten verunmöglichen. Gleichwohl bleiben wichtige Folgefragen offen.

Das Ende der Linksfraktion, nur wann?

Sahra Wagenknecht und weitere neun Abgeordnete der Fraktion „Die Linke im Bundestag“ sind am Montag aus der Partei „Die Linke“ ausgetreten. Dennoch möchten sie vorerst Mitglied ihrer Bundestagsfraktion bleiben. Auf den ersten Blick scheint das Fraktionsende bis auf Weiteres aufgeschoben, weil die nun ausgetretenen Parteilosen noch keiner konkurrierenden Partei angehören. Doch auf den zweiten Blick könnte das Gebot der politischen Homogenität einer Fraktion das Ende der Linksfraktion schon jetzt besiegeln: Dürfte der Bundestag der Linksfraktion den Fraktionsstatus aberkennen? Oder hat die Fraktion ihren Rechtsstatus bereits am Montag automatisch verloren?

Ein Mensch, zwei Jobs, viele Fragen

In Deutschland gibt es eine verfassungsrechtliche Besonderheit: Regierungsmitglieder können gleichzeitig Abgeordnete bleiben, obwohl diese Funktionen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten einhergehen. Insbesondere für die Informationsfreiheit hat sich dadurch eine rechtliche Grauzone entwickelt.

Verloren und doch gewonnen

Nach Gerichtsentscheidungen aus Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen äußert sich nun auch die bayerische Rechtsprechung durch den Beschluss des VG München in erster Instanz und den Beschluss des BayVGH in zweiter Instanz zum Thema AfD als verfassungsschutzrechtlicher Verdachtsfall. Diesem Thema kommt insbesondere vor dem Hintergrund der Landtagswahlen in Bayern und Hessen, bei denen die AfD einen Zugewinn von jeweils mehr als 4% im Vergleich zu den Vorwahlen erreicht hat, besondere Relevanz zu. Obwohl es scheint, als schade ein gerichtliches Scheitern der AfD nicht, ist die Entscheidung des BayVGH dennoch von Bedeutung.

Politisches Microtargeting vs. Rechtsaufsicht

In der letzten Woche ist bekannt geworden, dass die EU-Kommission, konkret der amtliche Account der Kommissarin für Inneres, Microtargeting auf X (vormals Twitter) nutzte, um Schwung in ein festgefahrenes Gesetzgebungsvorhaben zu bringen. Es handelt sich um eine gezielte Beeinflussung der gesellschaftlichen Debatte rund um die sogenannte „Kinderschutzverordnung“, auch bekannt als „Chatkontrolle“ durch datenbasierte Zielgruppenansprache (zur Berichterstattung und Analyse). Diese Posts sollten Druck auf mitgliedsstaatliche Regierungen ausüben, um doch noch eine Mehrheit für das Vorhaben zu beschaffen. Dieser Vorgang ist auch abseits der inhaltlichen Debatte um die „Chatkontrolle“ bemerkenswert, schließlich zeigt er neben den systemischen Risiken von Plattformen und dem Bedürfnis nach effektiver Durchsetzung von Plattformregulierung auf, dass die Kommission sich in einem Spannungsverhältnis der Funktionen als Aufsichtsbehörde und als politische Akteurin befindet und somit das systeminhärente Risiko besteht, dass sie ihre Funktion als Aufsichtsbehörde zugunsten politischer Ziele vernachlässigt.

Das Prostituiertenschutzgesetz und sein Vollzug

Die Debatte über die Regulierung von Prostitution wogt zwischen zwei feministischen Positionen zu Prostitution selbst hin und her, die miteinander unvereinbar sind. Diese Positionen markieren die äußeren Punkte auf einer Skala, die von Verbot bis Liberalisierung reicht. Auf dieser Skala lassen sich geltendes Recht wie Reformvorschläge verorten. Das geltende Prostituiertenschutzgesetz liegt zwischen den Punkten und unternimmt den Versuch der Vermittlung. Trotz seiner Vollzugsdefizite ist es die bessere Alternative, wenn es wirklich um den Schutz von Prostituierten gehen soll.