Scheuers missglückte PKW-Maut

Der Haftung des Bundes gegenüber den Betreiberfirmen der missglückten PKW-Maut hat die Frage aufgeworfen, ob das Ministergesetz anzupassen sei, um Regressansprüche zu ermöglichen. Der Status von Ministern soll nach Auffassung von Jörg Berwanger[1] und Patrick Heinemann zu Haftungsfreiräumen führen. Dafür gibt es jedoch keine überzeugenden Gründe. In alle Abläufe des Vertrages war neben dem früheren Minister Scheuer auch sein beamteter Staatssekretär Dr. Schulz eingebunden. Die im Bericht des Untersuchungsausschusses beschriebenen Tatsachen legen eine gemeinschaftliche Haftung nach § 826 BGB bzw. § 75 BBG nahe.

Thüringen-AfD verbieten?

Der Blick auf den Deutschlandtrend ist beängstigend. Die AfD liegt bundesweit zwischen 19 und 23 %, in Sachsen und Thüringen, wo am 01. September 2024 gewählt wird, bei 32-33 %. Die deutsche Demokratie ist bewusst nicht allein eine deliberative, sie ist auch eine wehrhafte. Sie bietet einen Instrumentenkasten zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der besonders radikale Thüringer Landesverband bietet Anlass, ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 II, IV GG „föderal zu durchdenken“.

The Strasbourg Court Goes Astray

On 1 June 2023, the Grand Chamber of the ECtHR concluded a saga that even experts of the Strasbourg Court might have overlooked. In the Grosam case, the alleged shortcomings in the disciplinary procedure involving a Czech enforcement officer (bailiff) have been addressed. The Grosam chamber judgment was certainly not a routine case. The chamber judgment went to the core of the role of the ECtHR and, if it would have been allowed to stand, it could have seriously undermined the legitimacy of the whole system of the Strasbourg protection.

An Attack on Indian Democracy

Last week, the Indian government introduced a bill in Parliament providing for, inter alia, the mechanism for appointing Election Commissioners in India. The bill proposes the creation of a three-member Selection Committee composed of the Prime Minister, a Union Minister nominated by the Prime Minister, and the Leader of the Opposition to make recommendations to the President in this regard. The proposed Executive-dominated Selection Committee raises several questions about the conduct of free and fair elections in India. In the paragraphs to follow, I first discuss a recent Supreme Court decision that preceded the introduction of this bill and how this bill, as a response to the Court decision, is instructive to constitutional drafters. I then discuss the possible approaches the Supreme Court of India could adopt when the new legislation is challenged to push back against the Executive’s undemocratic maneuvers.

Über die sogenannte Clankriminalität

Bereits seit Jahren ist das Phänomen der „Clankriminalität“ in der rechts- und kriminalpolitischen Diskussion in Deutschland omnipräsent und wird dabei sowohl von Medien als auch von weiten Teilen des Parteienspektrums als Inbegriff bekämpfungswürdiger Kriminalität und besondere Bedrohung für die Sicherheitslage in der Republik dargestellt. In den letzten Tagen geriet der Begriff im Zusammenhang mit einem „Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ aus der Feder des Bundesministeriums des Inneren und für Heimatschutz erneut in die Schlagzeilen. Die Selbstverständlichkeit, mit der die meisten Beiträge zu dieser – auch noch aus anderen Gründen verunglückten – Debatte (mal wieder) auf den Begriff der „Clankriminalität“ zurückgreifen, gibt mir Anlass zum Widerspruch.

Weil wir dich fürchten

Bei der Fahrkartenkontrolle beleidigen Kontrolleur:innen in Berlin einen Schwarzen Mann rassistisch und verletzen ihn. Das Amtsgericht Berlin (Mitte) erkennt eine rassistische Diskriminierung im Rahmen der Deliktshaftung der BVG an – was zu begrüßen ist! Auf der anderen Seite zeigt der Fall die Schwierigkeiten der engen rechtsgutsbezogenen Prüfung des Deliktsrechts in Diskriminierungsfällen auf. Laut Gericht trägt der Kläger sogar eine Mitverantwortung für die Gesundheitsschädigung, obwohl das Geschehen klar als rassistisch erkannt wird. Mit dem LADG, dessen Anwendbarkeit das Gericht fälschlicherweise verneint, wäre das nicht passiert.

Er haftet

Bundesverkehrsminister Volker Wissing lässt gutachtlich prüfen, ob sein Amtsvorgänger Andreas Scheuer dem Bund 243 Millionen Euro Schadensersatz schuldet. Scheuer hatte Ende 2018 mit einem Betreiberkonsortium aus dem Unternehmen CTS Eventim und Kapsch einen Vertrag abgeschlossen, der einen pauschalen Schadensersatz von 500 Millionen Euro vorsah. 2023 einigten sich die Parteien auf eine Schadensersatzzahlung des Bundes von 243 Millionen Euro. Kann der Bund diesen Betrag von Scheuer zurückfordern?

Er haftet nicht

Anfang Juli teilte das Bundesverkehrsministerium mit, es werde extern prüfen lassen, ob der Bund Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen des gescheiterten Pkw-Maut-Projekts auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. So sehr man den kochenden Volkszorn vielleicht nachvollziehen kann – er allein bildet für ein solches Begehren noch keine Anspruchsgrundlage. Der Ex-Verkehrsminister muss voraussichtlich nicht haften – und dafür gibt es nicht nur rechtliche, sondern auch gute rechtspolitische Gründe.

Un autre coup d’État en Afrique

Am 26. Juli 2023 setzten Angehörige der nigrischen Präsidialgarde Präsident Mohamed Bazoum fest und verkündeten seine Absetzung. Gleichzeitig wurden die Landesgrenzen geschlossen, die Arbeit der staatlichen Institutionen ausgesetzt, eine Ausgangssperre verhängt und die Schaffung einer Militärjunta verkündet. Es war bereits der fünfte Militärputsch in dem Staat seit der Unabhängigkeit von der Kolonialmacht Frankreich im Jahr 1960. Niger war eines der letzten Länder der Sahelzone, das noch über eine demokratisch gewählte Regierung verfügte. Seit 2021 wurden in Staaten der Region wie in Guinea oder im Sudan die Zivilregierungen durch das Militär entmachtet. Die Zahl der Putsche ist so hoch, dass die Region inzwischen auch als „coup belt“ bezeichnet wird. Ist die Demokratieschutzarchitektur der Afrikanischen Union (AU) für den Umgang mit solchen Ereignissen nicht ausreichend?

Scharfes Schwert oder bloßes Gesetzeslametta?

In einer demokratischen Wahl ist der AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Robert Sesselmann zum Landrat von Sonneberg gewählt worden. Während an der Rechtmäßigkeit des Wahlvorgangs keinerlei Zweifel bestehen, gibt das Ergebnis der Wahl doch Anlass, darüber nachzudenken, ob und wie Personen, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung feindselig gegenüberstehen, von der Teilnahme an einer Wahl ferngehalten werden können. Das Thüringer Kommunalwahlrecht sieht dafür in § 24 Abs. 3 ThürKWG eine Verfassungstreueprüfung vor, die der AfD-Kandidat Sesselmann jedoch vorläufig bestanden hat. Ist die Norm ernstgemeint oder bloßes Lippenbekenntnis? Der erste Praxistest zeigt: § 24 Abs. 3 S. 1 ThürKWG ist zu dünn, um effektives Instrument der wehrhaften Demokratie zu sein.