Kein schöner Zug

Die Wahlrechtsreform, die die Ampelkoalition noch in dieser Woche durch den Bundestag bringen will, könnte dazu führen, dass im nächsten Deutschen Bundestag weder die Linkspartei noch die CSU vertreten sein werden. Auch wenn das nicht alle für einen Verlust halten mögen, beschert es der Reform doch ein Legitimitätsproblem, von dem man nur hoffen kann, dass es sich so nicht realisiert.

Abschied von der Personenwahl (Fortsetzung)

Im Januar legte die Ampelkoalition ihren Entwurf für eine Wahlrechtsreform vor, der das Bundeswahlrecht auf seinen Grundcharakter – die Verhältniswahl – zurückführen sollte. Heute wurde eine überarbeitete Fassung des Entwurfs vorgestellt, die schon am Freitag vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Stoßrichtung bleibt gleich: Durch den Abschied von der Personenwahl in den Wahlkreisen werden Überhang- und Ausgleichsmandate entbehrlich und so ein weiteres Anwachsen des Bundestages ausgeschlossen. Die Änderungen reagieren auf Kritik am Ausgangsentwurf, haben es aber ihrerseits in sich.

Israels Staatsumbau

Israels neue rechtsreligiöse Regierung unter Benjamin arbeitet an einer Justizreform, die hunderttausende Demonstranten auf die Straße treibt und in der Kritik steht, den israelischen Rechtsstaat zu zerstören. Bei genauerer Betrachtung wird klar, dass es bei den Protesten nicht nur um die Reform selbst, sondern auch um grundlegende Fragen nach dem Charakter des jüdischen Staates und seiner Identität geht. Das israelische Rechtssystem steht schon immer stellvertretend für den Staat selbst. Die gespaltene israelische Gesellschaft streitet um das Verständnis von Demokratie, das Verhältnis von Religion und Staat und um die zukünftige Machtposition einzelner Gesellschaftsgruppen.

Politische Werbung und Desinformation

Zum Verordnungs-Entwurf der Europäischen Kommission über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (COM(2021) 731 final) liegt inzwischen die Gemeinsame Ausrichtung des Rats der Europäischen Union als auch die gemeinsame Position des Europäischen Parlaments vor. Nun beginnen die abschließenden Trilog-Verhandlungen. Dem VO-Entwurf geht es um die Eindämmung von Gefahren durch politische Online-Desinformationskampagnen. Aufhorchen lassen Stimmen aus der Zivilgesellschaft, die eine zu weitgehende Erfassung auch privater oder unabhängiger politischer Meinungskundgabe fürchten.

Alles auf Los

Nach der Berliner Wiederholungswahl gab es bei der Auszählung von ursprünglich vergessenen Wahlstimmen ein Patt zwischen den Direktkandidat*innen der CDU und der Linken. Dieses Patt hätte bedeutet, dass ein Los darüber entscheidet, wer ins Abgeordnetenhaus einzieht. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie, waren es doch Vertreter*innen der Union, die vor einigen Wochen das Losverfahren mit deutlichen Worten kritisierten, als die sogenannte „Letzte Generation“ einen gelosten Gesellschaftsrat forderte. Wäre also ein durch ein Losverfahren zusammengesetztes Gremium tatsächlich undemokratisch?

Zwischen den Stühlen

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und das Artenschutzrecht geraten zunehmend in Konflikt. Am Freitag hat der Bundestag gemeinsam mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes (ROG) die Einführung bzw. Änderung dreier unscheinbarer Paragraphen beschlossen. Die drei Regelungen dienen der Umsetzung der EU-Notfallverordnung, die im Dezember auf EU-Ebene kurzfristig verabschiedet wurde. Sie soll zur Bewältigung der Energiekrise und Beschleunigung der Energiewende beitragen und ermöglicht befristet den weitgehenden Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung. Klarer Sieger durch K.O. in der ersten Runde: Die Erneuerbaren Energien.

Bezirksämter ohne Legitimation

mit deutlichen Worten hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Mitte November vergangenen Jahres die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin vom 26. September 2021 für ungültig erklärt. Aufgrund der Wiederholungwahl, die daraufhin am 12. Februar 2023 stattfand, haben sich nicht nur die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordnetenhaus, sondern auch in einigen Bezirksverordnetenversammlungen verschoben. Dass sich diese Stärkeverhältnisse durch die Wiederholungswahl verändert haben, wirft die Frage auf, ob die Wiederholungswahl auch Auswirkungen auf die Wahl der Mitglieder des Bezirksamtes hat. Offenbar führt es zu einem demokratietheoretischen „Störgefühl“, dass die Bezirksbürgermeister / innen (und die anderen Mitglieder des Bezirksamtes) gleichwohl für die verbleibende Dauer der Wahlperiode – ca. 3,5 Jahre – im Amt bleiben sollen.

Verfassungsmüdigkeit

Im März 2023 beginnt ein neuer Verfassungsprozess in Chile. Die Rahmenbedingung hierfür bildet ein Gesetz, das das Chilenische Parlament im Januar 2023 mit großer Mehrheit beschlossen hat. Zuvor war im Dezember 2022 nach dreimonatigen Verhandlungen ein neues “Abkommen für Chile” (Acuerdo para Chile) zwischen den verschiedenen Abgeordneten beschlossen worden, das sich nun auch in dem Gesetzesvorschlag widerspiegelt. Schon jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass der neue Verfassungsprozess sehr viel stärker durch die politisch Etablierten geprägt ist als der vorherige. Dem steht eine Bevölkerung gegenüber, deren Aufmerksamkeit für und Erwartung an den neuen Verfassungsprozess deutlich zurückgegangen ist.

Elections Held in Response to Demand

After the disastrous earthquakes of 6 February, the presidential and parliamentary elections scheduled for 18 June were treated like the elephant in the room. Although being evidently unconstitutional, given the government’s influence, the Supreme Board of Election could enforce a postponement of the elections. However, relatively free elections are what remain of Turkish democracy and what are keeping it alive.

Unfall in Zeitlupe

Mit Urteil vom 22. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass es im Bereich der staatlichen Parteienfinanzierung eines gesonderten Stiftungsgesetzes bedarf (2 BvE 3/19). Die im Bundestag vertretenen Parteien, insbesondere die SPD und die Union, haben in der Frage der Finanzierung parteinaher Stiftungen einmal mehr jegliche eigenständige Entscheidungsfindung solange verweigert, bis das BVerfG sie zum Jagen getragen hat. Dieses Muster, das auch die Regulierung der Parteienfinanzierung kennzeichnet, war lange ein Ärgernis, aber auch Ausdruck des wechselseitigen Respekts von Parteien und Verfassungsgericht. Angesichts einer sich radikalisierenden AfD ist das Zaudern der Parteien aber zusehends untragbar. Zum Glück beließ es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil nicht beim guten Zureden.