Das Ende der »Schattenfinanzierung« parteinaher Stiftungen

Mit Urteil vom 22.02.2023 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die bisherige staatliche Mittelvergabe an die parteinahen Stiftungen unter Aussparung der Desiderius-Erasmus-Stiftung die AfD in ihrer politischen Chancengleichheit verletzt. Was nach einem Sieg auf ganzer Linie für die AfD klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Pyrrhussieg – Geld für den gerügten Zeitraum vor 2021 wird die Desiderius-Erasmus-Stiftung (kurz: DES) wohl nicht bekommen und auch für die Zeit danach hängt vieles von der neuen gesetzlichen Regelung ab. Neben der Entscheidung in der Sache hat das Gericht auch noch einige bemerkenswerte Fingerzeige für eine gesetzliche Ausgestaltung gegeben, die sich zu beleuchten lohnen.

Versammlungsfreiheit durch Gesetz?

In Hessen will die schwarz-grüne Landesregierung ein neues Versammlungsgesetz auf den Weg bringen. In der Anhörung im Hessischen Landtag machten Sachverständige aus der Rechtswissenschaft auf ein gravierendes Problem aufmerksam, welches das gesamte Projekt als unvollendet in die Annalen der 20. Legislaturperiode eingehen lassen könnte: die Hessische Verfassung.

Berlin hat gewählt, doch der Senat regiert weiter

Nachdem der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin am 16. November 2022 die Wahl zum 19. Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021 für ungültig erklärt hatte, durften die Berliner Wahlberechtigten am vergangenen Sonntag erneut wählen. Auf den ersten Blick lief der Wahlabend für Franziska Giffey und ihre Berliner SPD alles andere als gut: Das schlechteste Wahlergebnis aller Zeiten bedeutet Platz 2 hinter der CDU und nur etwa hundert Stimmen vor den Grünen. Zwar haben sich damit die Kräfteverhältnisse innerhalb der regierenden rot-grün-roten Koalition verändert, doch eine parlamentarische Mehrheit hat das Bündnis behalten. Auf den zweiten Blick könnte sowohl der besondere Charakter der Wiederholungswahl als auch die Eigenart des sogenannten „ewigen Senats“ die Regierende Bürgermeisterin vor dem Machtverlust bewahren.

Schon wieder ein Beschleunigungsgesetz

Schon lange waren sich die Sachverständigen in einer Anhörung des Rechtsausschusses nicht mehr so einig: Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ gehe an der Sache vorbei, greife in bedenklicher Weise in Rechtsschutzgarantien ein und habe im Übrigen kaum Beschleunigungspotenzial. Dennoch hat der Bundestag am vergangenen Freitag den Gesetzentwurf in kaum veränderter Fassung beschlossen.

Einmal amtlich, immer amtlich?

Im Verfassungsblog erschien kürzlich ein Beitrag zur „Umnutzung“ des Twitter-Accounts durch die Bundesinnenministerin. Das Urteil: Verfassungswidrig, sogar ein Widerspruch zu demokratischen und rechtsstaatlichen Standards wurde attestiert, wobei nicht erläutert wird, worin etwa Letztere liegen sollen. Die Kritik ist aber jedenfalls in der bisher geäußerten Pauschalität selbst bei Zugrundelegung der strengen und unflexiblen Linie des BVerfG nicht haltbar. Im Ergebnis dürfte die Sache wesentlich komplizierter sein.

Kompetenzausschuss statt Kompetenzgericht

Der Konflikt um die Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie der Entscheidungsmacht darüber hat bereits diverse Reformvorschläge hervorgebracht. Diese reichen von einem separaten Europäischen Kompetenzgericht über eine gemischte Kammer am EuGH mit Beteiligung nationaler Richterinnen und Richtern hin zu einem umgekehrten Vorlageverfahren. Während bislang vor allem gerichtliche Lösungen diskutiert wurden, eruiert dieser Beitrag das Potenzial einer Lösung im politischen Prozess durch einen neu zu schaffenden, parlamentarisch besetzten Kompetenzvermittlungsausschuss.

Aus Staat mach Privat

Nachdem die Gerüchteküche bereits längere Zeit gebrodelt hatte, teilte Nancy Faeser letzte Woche mit, als Spitzenkandidatin der SPD im hessischen Landtagswahlkampf kandidieren zu wollen. Im Zuge dessen änderte sich auch die Beschreibung ihres Twitter-Accounts. Seit der Umstellung ist in den dort geteilten Beiträgen ein wilder Mix aus ministeriellen wie parteipolitischen Beiträgen wiederzufinden. Sollte es sich bei dem Account trotz der angekündigten „Umwidmung“ weiter um ein Sprachrohr ministerieller Öffentlichkeitsarbeit handeln, wäre das rechtswidrig.

Rechts nur noch die Wand?

Rechtsaußenparteien haben in den letzten Jahrzehnten flächendeckend in den Parteiensystemen Europas fußgefasst. Zehn Jahre nach ihrer Gründung hat sich mit der Alternative für Deutschland (AfD) auch in der Bundesrepublik eine Partei am rechten Rand des Parteienspektrums etabliert. Die etablierten Parteien in Deutschland suchen seit der Gründung der AfD nach wirksamen Strategien, um den Erfolg der Partei einzudämmen. Noch im November 2021 proklamierte Friedrich Merz mit seiner Kandidatur zum CDU-Parteivorsitz eine Brandmauer zur AfD. Von dieser Brandmauer scheint zu Beginn dieses Jahres nicht mehr viel übrig.

Zum Mythos des Direktmandates aus Sicht der Wählerinnen und Wähler

Am Montag, den 6. Februar befasst sich der Ausschuss für Inneres und Heimat in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesentwurf der Ampelkoalition zur Reform des Bundestagswahlrecht. Der neue Entwurf hat einige Diskussionen hinsichtlich direkt gewählter Abgeordneter ausgelöst, denn er bricht mit der Tradition, dass Kandidierende, die eine relative Mehrheit im Wahlkreis gewinnen, automatisch ins Parlament einziehen, selbst wenn sie nur 20% der Erstimmen oder sogar weniger erhalten. Warum sollte die Vertretung eines Wahlkreises aber exklusiv beim Direktmandat liegen?

Frei für wen?

Nach „68 Auto-Tagen“ ist die Friedrichstraße in Berlin nun wieder autofrei. Während man sich auf Twitter noch darüber streitet, ob das nun eine Sperrung (für die Autos) oder eine Öffnung (für den Rest) darstellt, hat das Bündnis „Rettet die Friedrichstraße“ bereits angekündigt, gegen die Fußgängerzone rechtlich vorzugehen. Dass die Initiative damit Erfolg haben wird, ist jedoch unwahrscheinlich, wie ein Blick auf die rechtlichen Hintergründe der „Flaniermeile Friedrichstraße“ zeigt.