Kein Geld für Verfassungsfeinde beim Parlament?

Rheinland-Pfalz plant, verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten und Landtagsfraktionen nicht mehr mit staatlichen Geldern zu finanzieren. Dieser Vorstoß könnte in Deutschland Schule machen. Er fällt in eine Reihe weiterer Maßnahmen zum Verfassungsschutz unterhalb der Schwelle des Parteienverbots und ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, aber mit Blick auf das freie Mandat und das Parteienprivileg nicht ganz unproblematisch.

Die gerichtliche (Un)antastbarkeit des Politischen

Laut Bundesverwaltungsgericht sind Verwaltungsgerichte nicht zuständig, über die Rechtmäßigkeit von schlichten Parlamentsbeschlüssen zu entscheiden. Das Verfahren drehte sich um den sog. BDS-Beschluss des Bundestags. Damit sind aber nicht sämtliche Fragen geklärt, die sich im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz gegen Parlamentsbeschlüsse stellen. Um den Verfassungsrechtsweg zu beschreiten, sind in prozessualer Hinsicht hohe Hürden zu beachten; die dadurch entstehenden Rechtsschutzlücken spiegeln sich indes in den Wertungen des Grundgesetzes wider.

Parlamentarische Frage vs. Schutz vor Rassismus

Parlamentarische Anfragen nach den Vornamen deutscher Tatverdächtiger haben eine unrühmliche Geschichte. 2024 verweigerte der Berliner Senat erstmals die Auskunft, weil er das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sah. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat diese Argumentation nun zurückgewiesen und die Antwortverweigerung als Verstoß gegen Abgeordnetenrechte gewertet – ohne dabei den Rassismus solcher Anfragen zu thematisieren. Dagegen weist das Minderheitenvotum zu Recht darauf hin, dass Diskriminierungsverbote eine verfassungsimmanente Grenze parlamentarischer Informationsrechte bilden.

Die Waffen des Rechts gegen die Waffen der AfD

Immer mehr Waffenbehörden versuchen, Waffenbesitzern aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der AfD die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Seither haben sich mehrere Gerichte damit auseinandergesetzt – jüngst auch das OVG Münster, das entschied, dass der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis gegenüber einem AfD-Mitglied rechtswidrig war. Dieser Beitrag zeigt, dass die Begründung des OVG dogmatisch richtig ist. Zugleich hat der Gesetzgeber aber Spielraum, die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern zu verschärfen. Verfassungsrechtliche Gründe stehen dem nicht entgegen.

Anatomy of a Liberal Fall

In Poland, just one week ago, Karol Nawrocki – a virtually unknown, PiS-backed candidate with a murky past – surprisingly defeated Rafał Trzaskowski, deputy leader of the centrist Civic Platform and mayor of Warsaw. How could such a random figure triumph over an experienced and popular politician? In this commentary, I argue that Trzaskowski’s defeat was no accident, but the latest chapter in a longer political story – one shaped by public frustration, broken promises, the emptiness of Polish liberalism, and anti-elitist sentiment present in the society.

Sleeping on Bills

In a landmark judgment from April 2025, the Indian Supreme Court ruled that gubernatorial inaction is unconstitutional. Responding to the Governor of Tamil Nadu’s failure to act on ten bills, the Court declared such inaction “illegal” and reasserted limits to gubernatorial discretion. It not only imposed a timeframe for assent but also used its extraordinary powers to deem the bills passed.

Asylwende mit Hindernissen

Um die „Asylwende" zu erreichen, wurde im Kabinett nun beschlossen, dass der Familiennachzug bei Fällen subsidiären Schutzes ausgesetzt werden soll. Auch soll die Bundesregierung künftig per Rechtsverordnung „sichere Herkunftsländer" bestimmen können. Während die Aussetzung des Familiennachzugs von einem de facto und de jure unzutreffenden Verständnis des subsidiären Schutzes ausgeht, drohen bei der Einstufung von „sicheren Herkunftsstaaten“ per Rechtsverordnung Intransparenz und mangelhafte Begründung.

Populism over Principle

As EU officials arrive in Sofia to celebrate Bulgaria’s readiness for euro adoption, nationalist-fueled protests erupt in the streets. The tensions were triggered by President Rumen Radev’s unexpected call for a referendum on whether the country should join the euro on 1 January 2026 – despite Bulgaria having met all convergence criteria after years of effort. Far from a genuine democratic impulse, the move appears to be a populist gamble, trading legal commitments and European credibility for short-term political gain.