Versteckte Mahnung

Mit Beschluss vom 22. Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht über eine sog. Nichtanerkennungsbeschwerde der Zentrumspartei entschieden. Der Beschluss des Zweiten Senats, dessen Begründung nun knapp ein Jahr später veröffentlicht wurde, gilt einer Schnittstelle von Wahl- und Parteienrecht. Er betrifft damit eine zentrale Stelle des Rechtes des politischen Prozesses. Auch wenn sich das Gericht daran gehindert sah, über die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Normen zu entscheiden, ist die Schrift an der Wand einigermaßen deutlich lesbar: Der Gesetzgeber sollte tätig werden.

How the Philippines Could Overcome Its Deep Mistrust of Constitutional Reform

The Philippines has had three constitutions. Despite numerous attempts, the 1987 Constitution has not been amended since its ratification. Initiatives to change a constitution, and moves of resistance, are part and parcel of a constitutional democracy. Actually, the Philippines finds itself in a fortunate position, because the failure of past attempts at amending the 1987 Constitution can offer valuable lessons.

Das Merkel-Urteil verpasst die Chance, den Willen zur Verfassung zu stärken

Mit seinem Merkel-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur Neutralitätspflicht für amtliche Äußerungen überspannt und die Chance verpasst, den Willen zur Verfassung zu stärken. Der Zweite Senat hat, mit knapper Mehrheit von fünf zu drei Stimmen, allen Ernstes entschieden, dass die Bundeskanzlerin auf einer Pressekonferenz im Februar 2020 Mehrheitsbildungen mithilfe der AfD nicht als demokratieschädlich (vgl. Rn. 141) bewerten und für ihre Regierungspartei ausschließen durfte. Nur wenn sie vorher klargestellt hätte, dass sie nicht als Kanzlerin, sondern als Parteipolitikerin spreche, wäre diese Aussage danach zulässig gewesen (vgl. Rn. 130).

The Role of Referenda in Orban’s Regime

Following the parliamentary elections and the national referendum in April 2022, the OSCE found that the legal framework was inadequate for the conduct of a democratic plebiscite. Even though the observers noted several shortcomings of the legal regulation and documented many serious anomalies of the electoral system, they failed to put their analysis in a broader political and legal context. The aim of this short piece is to briefly describe the role that the referenda play in Orbán’s regime.

The UK’s anti-legal populism

Calls for UK withdrawal from the ECHR are raised at fairly regular intervals in certain quarters of the Conservative party, but this week various members of the Government, including the Prime Minister. Reason for this was an interim measure by the European Court of Human Rights that stopped a deportation flight to Rwanda. It was entirely predictable that calls for UK withdrawal from the ECHR would resurface. Less predictable for many, are the implications this would hold for the EU-UK Trade and Cooperation Agreement.

Maßstabssetzung durch Subsumtion

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil zu Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel die Maßstäbe der Neutralitätsrechtsprechung nicht entschieden weiterentwickelt oder modifiziert, so lassen die Ausführungen im Subsumtionsteil doch noch klarer erkennen, wie der Senat – oder zumindest eine Mehrheit von fünf Senatsmitgliedern – diese Maßstäbe versteht: Die Anforderungen daran, dass eine Äußerung einer Amtsträgerin nicht in amtlicher Funktion erfolgt, sind hoch. Und die Qualifizierung einer Äußerung als amtlich zieht weitreichende und strenge Neutralitätsanforderungen nach sich. 

Verhältnismäßig politisch

Mit Urteil vom 15. Juni 2022 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Äußerungen der Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sie im Rahmen einer Südafrikareise anlässlich der Wahl Thomas Kemmerichs zum Ministerpräsidenten in Thüringen tätigte, sowie deren anschließende Veröffentlichung auf der Webseite des Bundeskanzleramts gegen die Chancengleichheit der politischen Parteien verstoßen. In der Entscheidung nimmt der Senat nicht nur eine administrative Perspektive auf Regierungshandeln ein, sondern weitet seine Anwendung von Verhältnismäßigkeitsmaßstäben auf staatsorganisationsrechtliche Konstellationen weiter aus. Er entfernt sich damit weiter von einer Berücksichtigung der politischen Dimension des Regierungshandelns.

Was darf eine Bundeskanzlerin sagen?

Am 15. Juni 2022 hat der Zweite Senat des BVerfG entschieden, dass die Äußerungen der Bundeskanzlerin Merkel zur Thüringer Ministerpräsidentenwahl im Februar 2020 sowie die anschließende Veröffentlichung auf den Regierungswebseiten die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt haben. Merkel hatte gefordert, die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich, die mit den Stimmen der AfD zustande gekommen war, rückgängig zu machen. Der Rechtsprechung zu den Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern fügt das Urteil wenig Neues hinzu. Es sieht sich aber einer pointierten Kritik seiner Prämissen durch ein Sondervotum ausgesetzt. Insgesamt ist der Fall gekennzeichnet durch verpasste Chancen.