Erlaubt das Grundgesetz eine Übergewinnsteuer?

Die Freie Hansestadt Bremen hat mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat die Einführung einer Übergewinnsteuer gefordert – der vorläufige Höhepunkt einer Diskussion, die schon während der Corona-Pandemie ins Rollen kam und im Zuge des Ukraine-Kriegs weiter Fahrt aufnimmt. Angesichts hoher verfassungsrechtlicher Hürden ist jedoch zweifelhaft, ob diese Maßnahme überhaupt verfassungskonform wäre.

Das Bundesverfassungsgericht zementiert die beitragsrechtliche Erdrosselung von Familien

Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.4.2022 zur Bedeutung der Kindererziehung für das Beitragsrecht der Sozialversicherung bringt für den Bereich der Pflegeversicherung kleinteilige Verbesserungen: Die Entlastung von Eltern darf künftig nicht mehr pauschal erfolgen, sondern muss proportional mit der Anzahl der Kinder steigen. Im Beitragsrecht der Renten- und Krankenversicherung hingegen bleibt alles beim Alten.

Das Tinder-Profil einer Offizierin – eine Frage der Ehre?

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2022, einen einfachen Disziplinarverweis gegen die transgeschlechtliche Generalstabsoffizierin Anastasia Biefang aufrechtzuerhalten, hat in den letzten Tagen zurecht einige Aufmerksamkeit erregt. Grundrechtsdogmatisch geht es hier um die Rechtfertigung eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Soldatin. Doch schon an der Frage, ob sich soldatische Pflichten etwa von den Beamtenpflichten kategorial unterscheiden, ob also Soldatin (und Soldat) eben kein Beruf wie jeder andere ist (oder sein soll), dürften sich die Geister scheiden. Wie die Antwort ausfällt, wird wohl genauso vom historisch-gesellschaftlichen Kontext abhängen wie die Reichweite der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht.

Gesetzblatt aus Papier

Mit Ende des Jahres 2022 soll die Gesetzesverkündung auf Papier enden. Den entsprechenden Regierungsentwurf hat die Bundesregierung am 25. Mai veröffentlicht – digital in einem PDF-Dokument und damit genau so, wie es laut Pressemitteilung auch für künftige Gesetze geplant ist. Das geplante Gesetz steht allerdings unter dem Vorbehalt einer parallelen Verfassungsänderung, die noch im Innenministerium ausgearbeitet werden müsse, verkündete Justizminister Marco Buschmann. Dabei ist eine Verfassungsänderung unnötig.

Das Sondervermögen Bundeswehr, der Bundeshaushalt und die Schuldenbremse

Am 3. Juni 2022 hat der Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes und eines Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ gebilligt und damit das größte Investitionsprogramm der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Für die Finanzausstattung des Sondervermögens ist Ermächtigung zur zusätzlichen Nettokreditaufnahme vorgesehen. Das wirft die Frage auf, ob es angesichts des aktuellen Nettokreditbedarfs noch angeht, die verfassungsrechtliche Schuldenbremse für sakrosankt zu erklären.

Dating-Tipps vom Bundesverwaltungsgericht

Bundeswehrsoldat*innen mit besonderen repräsentativen Funktionen müssen beim Online-Dating Zurückhaltung üben. Diese Entscheidung des 2. Wehrdienstsenats des BVerwG vom 25. Mai 2022 ist nicht nur deshalb kritikwürdig, weil sie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung durch heteronormative Moralvorstellungen einschränkt. Ebenso problematisch ist, dass eine antidiskriminierungsrechtliche Betrachtung des Falls ausgeblieben ist.

Staatliche Lobbyisten

Beauftragte, die sich als ausgegliederte Organisationseinheiten ohne imperative Kompetenzen einem spezifischen Belang widmen, finden sich auf der Parlaments- und auf unterschiedlichen Exekutivebenen. Besonders vielfältig und undurchsichtig erscheint das Ensemble der Beauftragten der Bundesregierung. Je nach Aufgabenbereich stellen sie Fürsprecher:innen einer Sache oder einer Personengruppe dar, bilden Institutionen der externen Verwaltungskontrolle, koordinieren zwischen Hoheitsträgern und/oder beraten die Regierung aufgrund ihrer besonderen Expertise.

Das Quasi-Mini-Ministerium

Mit den Worten, es handele sich um „ein[en] Fisch also, der gar kein Fisch ist, aber doch wie ein Fisch behandelt werden soll, obwohl er eigentlich für seine Aufgabe auch gar nicht Fisch sein müsste“ beschrieb ein ehemaliger Bundesjustizminister die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Er spielte dabei insbesondere auf das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre an, in dem das Bundestagsmandat als Ernennungsvoraussetzung abgeschafft werden sollte. Seine Worte beschreiben aber auch die Organisationsstrukturen und Aufgabenwahrnehmung der BKM zutreffend.