Neutralitätspflichten von Behörden im Wahlkampf

Einige Ministerien sollen im Vorfeld der Bundestagswahl Wählerinnen und Wähler mit zielgruppenspezifisch zugeschnittenen Botschaften auf Facebook angesprochen haben. Ein solches Microtrageting wäre als ein Einsatz amtlicher Ressourcen für den Wahlkampf zu qualifizieren und damit ein eklatanter Verfassungsverstoß. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Neutralitätspflicht von Hoheitsträgern bietet Anhaltspunkte für die verfassungsrechtliche Einordnung dieses Verhaltens.

Wahlen in Berlin: ein Bericht

Dass in der Hauptstadt eines der wichtigsten, reichsten und entwickeltsten Länder der Erde es nicht möglich erscheint, demokratische Wahlen angemessen zu organisieren, ist nicht nur für die Berlinerinnen und Berliner peinlich, sondern zugleich ein gravierendes Demokratieproblem. Einzige Konsequenz aus politischen, fachlichen und moralischen Gründen kann nur der Rücktritt der Landeswahlleiterin und ihrer Stellvertreterin sein. Es ist bezeichnend für die politische Kultur Berlins, dass das in der Öffentlichkeit kaum gefordert wird.

Eine kompromittierte Wahl

In Berlin haben bei der Bundestagswahl zahlreiche Wahllokale zwischendurch einfach zugemacht, weil ihnen die Stimmzettel ausgegangen waren. Damit wurde mit einiger Sicherheit einer erheblichen Zahl von Berliner_innen die Ausübung ihres elementarsten demokratischen Teilhaberechts verwehrt. Das kompromittiert diese Wahl in einer Weise, die korrigiert werden muss.

Autofrei per Gesetz

Die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ will Berlin innerhalb des S-Bahn-Rings weitgehend vom privaten Autoverkehr befreien und so die größte autoreduzierte Zone der Welt schaffen. Kürzlich hat die Initiative dem Berliner Senat die notwendigen 20.000 Unterschriften vorgelegt und damit die erste Hürde auf dem Weg zum Volksentscheid erfolgreich genommen.

Machtlos an der Regierung

Für die parlamentarische Entwicklung der österreichischen Grünen waren zwei Kernthemen ausschlaggebend: Klimaschutz und Menschenrechte für alle. Seit sie in einer Koalition mit der neuen ÖVP von Sebastian Kurz mitregieren, vermissen politische Beobachter*innen und Teile der grünen Basis das Engagement für eine menschenrechtskonforme Fluchtpolitik. Die mit-regierenden Grünen haben ihre einst profilierte Menschenrechtspolitik aufgegeben – wenn auch aus Koalitionsräson. Diese Macht- und Einflusslosigkeit der Grünen hat aber nicht nur realpolitische Gründe, sondern auch institutionelle bzw. rechtliche. Sie ist das Ergebnis des faktischen Verfassungsumbaus, der in der Ära Kurz in Österreich stattgefunden hat.

Politisierte Strafverfolgung?

Staatliche Dienstgebäude werden zwar nicht häufig durchsucht. Gelegentlich kommt dies aber durchaus vor, zumal wenn es um Amtsdelikte oder sonstige Straftaten im Dienst geht. Der vorliegende Fall hat nur deshalb hohe Wellen geschlagen, weil die Durchsuchungen das BMF betrafen, das vom „Kanzlerkandidaten“ der SPD als Bundesfinanzminister geleitet wird, und der Zeitpunkt der Durchsuchung manchen auffällig nah am Termin der anstehenden Bundestagswahl zu liegen schien. Joachim Wieland hat hier die Auffassung vertreten, dass es sich um eine unverhältnismäßige, mithin rechtswidrige Maßnahme gehandelt habe. Die angeführten Argumente überzeugen mich nicht.

How Much Money is a Lot of Money?

On 7 September 2021, the European Commission announced that it will ask the European Court of Justice (ECJ) to impose financial penalties on Poland for not complying with the Court’s order for interim measures of 14 July 2021 regarding its Disciplinary Chamber. The Commission must be able to threat the member state in question not only credibly, but also with amounts that are high enough to deter them from continuing on their rule-of-law-breaching-path.

Durchsuchungen von Bundesministerien, eine Pressemitteilung und der Bundestagswahlkampf

Kurz vor der Bundestagswahl haben Beamte der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück und der Staatsanwaltschaft Osnabrück die Amtsräume des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchsucht. Der Vorgang ist nicht nur politisch, sondern auch rechtlich brisant. Denn für das scharfe Schwert einer Durchsuchung ist kein Anlass ersichtlich. Sie war nicht erforderlich und deshalb rechtswidrig.