Datenschutz versus Katastrophenschutz

Einige Länder setzen Standortdaten jetzt schon gezielt ein, um die weitere Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen. Ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der weitreichende Befugnisse vorsah, um mithilfe von Standortdaten Kontaktpersonen von Infizierten über deren Handys zu orten, stieß auf teilweise heftige Kritik. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin zurückgezogen, ohne dass nähere Einzelheiten an die Öffentlichkeit gelangt sind. Ein genauer Blick zeigt jedoch, dass eine Verarbeitung von Standortgesundheitsdaten nicht nur tatsächlich nützlich sein kann, sondern auch rechtlich möglich ist.

Gesundheitsnot kennt Datenschutzgebot

Die Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus soll die Gesundheit der Menschen schützen. Muss gegen den Schutz von Leben und Gesundheit jeder andere Schutzzweck zurückstehen, auch der Datenschutz? Die Antwort im Rechtsstaat lautet: nein. Denn die Aussage „Not kennt kein Gebot“ ist freiheitsfeindlich und hat in der rechtsstaatlichen Demokratie keinen Platz. Es gilt der Primat des Rechts einschließlich des Datenschutzrechts.

Using Location Data to Control the Coronavirus Pandemic

In times of crisis like the Coronavirus pandemic strong and decisive measures to save the lives and livelihoods of people across all parts of the world are needed. There is an increased need for governments to monitor and control the public, which might make it necessary to limit individual freedom. The use of location data to control the coronavirus pandemic can be fruitful and might improve the ability of governments and research institutions to combat the threat more quickly. However, the use of data on such scale has consequences for data protection, privacy and informational self-determination.

Private Impfstoff­entwicklung und öffentliches Interesse

Der amerikanische Präsident hat kürzlich versucht, seinem Land exklusive Rechte an den Impfstoffentwicklungen eines deutschen Unternehmen zu sichern. Sein Vorgehen war plump und erfolglos. Aber völlig unverständlich war es nicht, wenn man verfolgt, wie Bund und Länder um Nachschub für den medizinischen Bedarf in der Corona-Krise kämpfen. Produktion und Verteilung von Geräten und Material und auch die Entwicklung von Impfstoffen brauchen unternehmerische Entscheidungen und Initiative. Sie müssen aber die verfassungsgebotenen Prioritäten öffentlicher Interessen und besonders der Gesundheitsinteressen respektieren. Dazu gehört besonders auch der gleiche Zugang zu wirksamen Arzneimitteln und Impfstoffen zu bezahlbaren Preisen.

Value as Potentiality – Blockchain and the Age of Institutional Challenges

For many, blockchain’s social value derives from its potential to foster freedom, neutrality, openness and transparency; or simply from the implication that otherwise is within the possible. But Bitcoin and blockchain are not all potential; limitations apply. And if confined to their ‘mainstream’ uses, private blockchain systems boost efficiency in producing value in its monetary sense and reinforcing global value chains.

Private (Transnational) Power without Authority

On 9 September 2019 Facebook banned from its platforms all pages and profiles related to the Italian far-right organization “CasaPound”, for the violation of its Community Standard no. 12 (hate speech and incitement to violence). On 11 December 2019, the Tribunal of Rome (ToR) adopted the precautionary measure ordering Facebook Ireland Ltd. to restore the pages and their content and to pay the losses. The decision raises significant issues in several respects and might serve as a model to courts beyond Italy.

Lernfähige KI erfordert lernfähiges Polizeirecht

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Sicherheitsbereich führt ein bekanntes Paradox vor Augen: Technische Hilfsmittel, die die öffentliche Sicherheit erhöhen sollen, können selbst zur Quelle der Unsicherheit werden und Freiheitsrechte gefährden. Ihr Einsatz muss daher rechtlich eingehegt werden. Dafür reichen weit gefasste Regelungen nicht aus, die neue technische Entwicklungen ohne weitere kritische Erwägungen mit abdecken. Ein technikoffenes Recht allein wird dem Einsatz von KI nicht gerecht. Das Recht muss angesichts des zunehmenden Einsatzes lernfähiger Systeme selbst verstärkt lernfähig werden.

Grundrechts-Mobile statt starrer Kompetenz­schichten

Die Entscheidungen zum Recht auf Vergessen sind ein Befreiungsschlag zur institutionellen Selbstbehauptung, mit dem das BVerfG im Grundrechtsbereich gegen einen drohenden stillen Bedeutungsverlust ankämpft. Es ist aber auch der Versuch, bei der Formierung der gemeineuropäischen Grundrechtsarchitektur eine aktivere Rolle zu spielen. Institutionelle Konflikte sind hierbei vorprogrammiert.