Schranken für die weltweite Überwachung? Was die jüngsten Ankündigungen der NSA zu bedeuten haben

Am gestrigen Nachmittag gab die NSA überraschend bekannt, eine zentrale Komponente ihres globalen Überwachungssystems zu beenden. In der Zukunft will die Behörde nur Emails speichern, die von oder an verdächtige Ausländer gesendet wurden („to or from communications“). Hingegen werden nicht mehr alle Internet-Nachrichten daraufhin gescannt, ob sie Daten verdächtiger Ausländer im Text der Nachricht nennen („about communications“). Weniger Überwachung klingt gut. Und die ersten Reaktionen in den USA sind verhalten positiv, wird damit doch einer zentralen Forderung von BürgerrechtlerInnen entsprochen. Doch was bedeutet der Kurswechsel aus europäischer und deutscher Sicht?

Do(n’t) think twice, it’s all right: der EuGH beerdigt die Vorratsdatenspeicherung

2016 – das Jahr der zuvor lange aufgeschobenen Entscheidungen? Die Schwedische Akademie zeichnet den seit gefühlten Ewigkeiten als Kandidaten gehandelten Bob Dylan endlich mit dem Literaturnobelpreis aus. Angela Merkel erklärt, dass sie noch einmal kandidiert. Und der EuGH beerdigt kurz vor Weihnachten im zweiten Anlauf die Vorratsdatenspeicherung. Anders als der Preis für Dylan und die Kandidatur von Merkel überraschte die EuGH-Entscheidung jedoch viele.

Das BVerfG verpasst der „Facebook-Zensur“ aber so was von überhaupt nicht einen Dämpfer

Hat das Bundesverfassungsgericht auf seinem Sommerfeldzug für die Meinungsfreiheit Position gegen die Regulierung von Hate Speech im Internet bezogen? Jawohl, behauptet die Publizistin Bettina Röhl und vereinnahmt eine der Entscheidungen, mit denen die 3. Kammer des Ersten Senats in den letzten Tagen den Schutzbereich des Art. 5 Grundgesetz verteidigt, als Kassation jenes "allgemeinen Zensurungeist(s) der politischen Korrektheit", gegen den die Neue Rechte seit langem zu den Waffen ruft. Ich glaube, da hat Frau Röhl was missverstanden.

Der Donald-Test

Nicht nur unser Sicherheitsgefühl hat in den vergangenen Wochen gelitten, sondern auch unsere Zuversicht angesichts der Frage, in wessen Hände die Macht in westlichen Demokratien so alles fallen kann. Vor diesem Erfahrungshintergrund ist es nicht allein unsere Angst, die darüber entscheidet, was wir uns an staatlichen Sicherheitsbefugnissen wünschen. Wir fragen uns auch, oder sollten uns zumindest fragen: würden wir diese Sicherheitsbefugnisse auch, sagen wir, einem Donald Trump geben?

AG Saugmandsgaard Øe on Mass Data Retention: No Clear Victory for Privacy Rights

The opinion of the CJEU Attorney General on mass data retention has been long awaited by anyone interested in privacy rights, and more generally the relationship between states and their citizens during this period of an extended “war on terror”. While some civil rights groups have already claimed victory, on closer look the opinion of the AG is not an unmitigated success for privacy activists: It gives considerable discretion to member states to enact data retention provisions providing they meet the Digital Rights Ireland standard.

The EU General Data Protection Regulation: Powerful Tool for Data Subjects?

Two months ago, the European Parliament and the Council have enacted the European General Data Protection Regulation as the result of a 4 years running legislative procedure. For a long time, it was uncertain whether the regulation could be passed at all: Not only has there been considerable opposition by EU Member States, but there have also been about 4.000 amendments by Parliament, accompanied by an enormous engagement of lobby groups.

European Defence: Myth or Reality?

After the attacks of November 13, the French President François Hollande called for Europe’s help in the fight against ISIS and islamist terror. Europe justified its inaction by arguing that the Treaties leave no choice. Especially, Article 42 would only make viable the intergovernmental procedure, i.e. bilateral agreements that every state should stipulate with France. It cannot be neglected, though, that the first six paragraphs of Article 42 draw a common strategy in the defence and foreign affairs sectors, which has to be followed with the consent of all the States. Now, this shared – even if not exclusive – competence of the EU was not triggered. Why not?

Eine »Charta der Grundrechte für die digitale Zeit«, und warum wir sie brauchen

“Ich surfe, also bin ich.” Das ist nach der Internet-Milieu-Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet das neue Credo der sogenannten Digital Natives. Auch das Verfassungsrecht reagiert auf diese Entwicklung. Das Internet ist heute auch “Grundrechtsverwirklichungsnetz“. Entsprechend laut werden die Rufe nach neuen Katalogen digitaler Grundrechte. Jüngst hat auch der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz eine “Charta der Grundrechte für die digitale Zeit” gefordert. Macht eine solche Charta Sinn? Was kann sie leisten? Wie weit soll sie reichen? Und wer soll sie ausarbeiten?