Is the European Central Bank Becoming a Central Bank for the People of Europe?

In February 2016, while David Cameron and the other EU-leaders were busy negotiating the terms of Britain’s membership of the Union, the European Central Bank (ECB) did something curious. It changed its self-description on its website from: the ECB “is the central bank for Europe's single currency, the euro” to: the ECB “is the central bank for the euro area” and “of the 19 European Union countries which have adopted the euro.” The ECB, it seems, confines itself no longer to being the central bank of a free floating currency, defying and denying national specificities and territorial borders. Furthermore, its governmental activities are no longer limited to governing the currency: it claims to govern for the euro area as a central bank of the 19 euro countries.

Mit den eigenen Waffen geschlagen: Die Reaktion des EuGH auf den unbedingten Vorrang der Menschenwürde vor dem Unionsrecht nach dem BVerfG

Der EuGH bewegt sich – aber er gibt dabei klar die Richtung vor. Das ist das Fazit zu seinem Urteil von vorgestern zum europäischen Haftbefehl. Die Antwort auf eine Vorlage des OLG Bremen, in der es um die Auslieferung aufgrund eines europäischen Haftbefehls bei der Gefahr menschenrechtswidriger Haftbedingungen im ersuchenden Staat ging, war zuletzt mit besonderer Spannung erwartet worden. Denn das BVerfG hatte vor kurzem einen Auslieferungsfall nach Italien zum Anlass genommen, nach Jahrzehnten die Solange-Rechtsprechung für den Anwendungsbereich der Menschenwürde in den Ruhestand zu verabschieden: Künftig hat Art. 1 Abs. 1 GG über den Hebel der Identitätskontrolle, und zwar ungeachtet des generellen Grundrechtsschutzstandards in der EU, immer Vorrang vor kollidierenden unionsrechtlichen Verpflichtungen. Dies konnte von europäischer Seite kaum unwidersprochen bleiben.

Menschenwürde schlägt Anerkennungsgrundsatz

Europa fußt auf Vertrauen. Aber was, wenn manche europäischen Mitgliedsstaaten aufhören dieses Vertrauen zu verdienen? Ist die Vertrauenswürdigkeit ihrerseits Vertrauenssache? Angesichts der Mir-doch-egal-Haltung, die einige mittel- und osteuropäische Regierungen gegenüber dem Europarecht und den fundamentalen Verfassungsgrundsätzen Europas mittlerweile an den Tag legen, ist das keine theoretische Frage, sondern eine, von der Europas Zukunft abhängt. Heute hat der Europäische Gerichtshof sie auf eine Weise beantwortet, die mir einen Stein vom Herzen fallen lässt.

How to protect European Values in the Polish Constitutional Crisis

Does the Polish development concern us — the European citizens and the European institutions we have set up? There is a functional and a normative argument to state that it does. The normative argument is that the European Union organizes a community of states that profess allegiance to a set of fundamental values—among others, democracy, the rule of law, and human rights. The functional reason is that the European legal space presupposes mutual trust. European law operates on the presumption that all institutions are law-abiding. Otherwise, the legal edifice crumbles.

Paradoxes of Constitutionalisation: Lessons from Poland

This comment aims to explain a number of paradoxes of constitutionalization on the example of the current constitutional crisis in Poland. It attempts to demonstrate that this crisis is not only political in its nature, but structural as it results from the inherent tension between the concept of rule of law, democracy and human rights. It is also argued that the success of constitutionalization as a global project depends on strong social endorsement of constitutional institutions and practices, including judicial review.

Poland, Hungary and Europe: Pre-Article 7 Hopes and Concerns

The European Commission’s opening of a rule of law dialogue with Poland in the new pre-Article 7 format developed last year is an important test of European constitutionalism both on the EU and on the Member State level. The mechanism is meant to address systemic violations of the rule of law in several steps, in the format of a structured dialogue. The new procedure does not preclude or prevent the launching of an infringement procedure by the Commission. The probe into Poland’s measures against the Constitutional Tribunal and its new media regulation is expected to test the viability of an EU constitutional enforcement mechanism against a Member State.

Von wegen »Rückkehr zum Recht«: Warum die deutsche Grenzpolitik den Maßgaben des Dublin-Systems entspricht

Seit einigen Wochen wird vielerorts – und seit kurzem auch auf diesem Blog (zuletzt hier und hier) – die Forderung einer „Rückkehr zum Recht“ diskutiert. Nicht ganz selbstverständlich ist dabei der Art. 20 IV Dublin-III-VO in das Zentrum der Diskussion gerückt. Peukert, Hillgruber, Foerste und Putzke haben dabei eine für Migrationsrechtler*innen doch überraschende Lesart dieser Vorschrift präsentiert: Danach soll es für Deutschland möglich sein, unionsrechtskonform Einreiseverweigerungen an der Grenze auszusprechen, weil nach Art. 20 IV 1 Dublin-III-VO die Zuständigkeit unbestreitbar bei anderen Mitgliedstaaten liege. Faktisch liefe dies darauf hinaus, Schutzsuchende pauschal an ein Land zu verweisen, das soeben Obergrenzen für die Behandlung von Asylanträgen beschlossen hat. Das ohnehin stark reformbedürftige Dublin-System würde mit einem solchen Ergebnis vollends ad absurdum geführt.

Strafrecht als migrationspolitisches Steuerungsinstrument: zur Reform des Ausweisungsrechts nach Köln

Die Silvesternacht 2015/16 war für das Ausländerrecht wahrhaftig schicksalhaft: Am 1.1.2016 um 0:00 Uhr trat das neue Ausweisungsrecht (§§ 53 ff. AufenthG) in Kraft, das die Ausweisung von Ausländern dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit unterwirft und eine Überprüfung jeder Ausweisungsentscheidung im Einzelfall vorsieht. Was sich zum gleichen Zeitpunkt auf der Kölner Domplatte abspielte und in der Folge für heftige Debatten sorgte, hat indessen den Gesetzgeber bewogen, die Novellierung, kaum war die Tinte trocken, ihrerseits wieder zu novellieren. Das Ergebnis: das Ausweisungsrecht wird massiv verschärft. Dabei werden allerdings wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien über Bord geworfen und einmal mehr Strafrecht zur Steuerung von Migration genutzt.

Das Menschenrecht auf das Existenz­minimum ernst genommen – Sozialleistungs­ansprüche von Unionsbürger_innen

Im Europarecht wird seit langem diskutiert, ob Unionsbürger_innen, die nur ein Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Arbeitssuche haben oder nur eingereist sind, um Sozialleistungen zu empfangen, von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Das Thema hat aber auch eine verfassungsrechtliche Dimension. Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen das Recht auf sein Existenzminimum. Und was dies für den Sozialleistungsausschluss von Unionsbürger_innen bedeutet, ist verfassungsrechtlich keineswegs geklärt. Die Frage spaltet gegenwärtig die deutsche Sozialgerichtsbarkeit. Mit diesem Streit wird sich früher oder später auch das BVerfG auseinandersetzen müssen.