Luxemburg rüttelt an Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Bürgerkriegsflüchtlingen, die internationalen Schutz genießen und Sozialhilfe beziehen, wird in Deutschland von den Behörden ein verbindlicher Wohnsitz zugewiesen. Das, so Generalanwalt Cruz Villalón in seiner wohl letzten Amtshandlung, dürfte so pauschal europarechtswidrig sein: Flüchtlinge dürfen nicht nach ihrem Rechtsstatus diskriminiert werden, und das bloße Ziel, die Belastung der Kommunen besser zu verteilen, rechtfertige eine solche Ungleichbehandlung nicht. Und das ist im Schatten des epochalen "Schrems"-Urteils nur eine von vielen weit reichenden Luxemburger Neuigkeiten dieses denkwürdigen Tages.

Peter M. Huber in nationaler Mission, oder: Wann kommt das dritte Solange-Urteil aus Karlsruhe?

Peter M. Huber, Staatsrechtsprofessor aus München und fürs Europäische zuständiger Richter im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, beklagt in der FAZ die angebliche Zaghaftigkeit des deutschen Auftritts in Europa. Das überrascht – macht aber einen gewissen Sinn, wenn man die Sorgen des Bundesverfassungsgerichts um seine eigene Relevanz in Europa bedenkt. Mit dem OMT-Urteil wird wohl auch die jüngste Runde im Wettstreit mit dem EuGH bald ihr friedliches Ende finden. Doch ein Fall, den Karlsruhe angeblich noch in diesem Jahr entscheiden will, scheint bereits eine Steilvorlage zu bieten, sich als Verfassungsinstanz über europäisches Recht und europäische Institutionen wieder kraftvoll ins Spiel zu bringen.

The Proposed TTIP Tribunal and the Court of Justice: What Limits to Investor-State Dispute Settlement under EU Constitutional Law?

In its controversial Opinion 2/13, the European Court of Justice has rejected the accession of the EU to the European Convention on Human Rights. The constitutional hurdles the CJEU has erected in this opinion are not only relevant in the area of human rights, but also require us to think hard about the EU constitutionality of the suggested TTIP Tribunal, or any other mechanism of investor-state dispute settlement under future EU international investment agreements. To reduce this uncertainty it may be advisable to request the CJEU through an advisory opinion.

Where do we stand on the reform of the EU’s Court System? On a reform as short-sighted as the attempts to force through its adoption

Last October, the CJEU has proposed to double the number of judges at the General Court to help tackling its growing workload. The legislative process this proposal is currently undergoing appears to be marred by a pattern of procedural irregularities whose only aim seems to be the speedy adoption of the reform and – more troublingly – may also be construed as a joint advocacy strategy designed to systematically eliminate any opportunity for a public, well informed and evidence-based debate. Should this reform go through (as it appears likely), damaging evidence might yet come to light and the authority and legitimacy of relevant EU institutions will be further undermined at a time where they have little to spare.

TTIP-Rechtsschutz zu Ende denken

Die EU-Kommission hat für ihren jüngsten Vorschlag zu TTIP viel Lob erfahren. Eine grundsätzliche Frage lässt der Vorschlag allerdings weiterhin offen: Warum sollen nur ausländische Investoren, nicht aber einheimische Unternehmen, Verbraucher und Arbeitnehmer, die jeweils zu ihren Gunsten vereinbarten Schutzstandards einklagen können? Ist die einseitige Klagemöglichkeit nicht ein ungerechtfertigter Vorteil ausländischer Investoren gegenüber anderen von TTIP betroffenen Personen und Gruppen?

Thinking out legal remedies under TTIP

Last week, the EU commission presented its reform proposal for the investment chapter in the currently negotiated EU-US free trade agreement TTIP. The proposal has rightly sparked an overall positive response, as its many improvements set new benchmarks for international investment law. However, a more fundamental question, brought up again in the aftermath of the Commission’s proposal, still remains open: Why should only foreign investors, and not domestic enterprises, consumers and workers, have the right to claim TTIP provisions intended to protect their respective rights and interests? Isn’t an exclusive right to bring individual claims an unjustified advantage for foreign investors over other individuals and groups that are equally affected by TTIP?

Dublin, Schengen und der Stöpsel

Deutschland muss in diesen Tagen für seine Flüchtlingspolitik eine Menge Kritik einstecken. Eine nüchterne Betrachtung zeigt: Die Kritik geht im Wesentlichen fehl. Auch wenn es einigen europäischen Staaten nicht gefallen dürfte; im Gegensatz zu ihnen hält Deutschland die unionsrechtlichen Vorgaben in punkto Dublin-Verfahren und Schengen-Besitzstand ein. Wer glaubt, dass Menschen, die enorme Strapazen in Kauf nehmen und sogar bereit sind ihr Leben zu riskieren, erst den Wink der Kanzlerin abwarten müssen, um eine lebensverändernde Entscheidung zu treffen, unterschätzt die Migrationsdynamik gewaltig.

Deutschland und die Flüchtlingskrise: von wegen Reluctant Hegemon

Deutschland unter Angela Merkel wird oft als "reluctant hegemon" beschrieben, als gutmütiger Riese, der am liebsten gemütlich weiter seinen kleinen provinziellen Garten bestellen würde, sich aber widerwillig von den Weltläuften gezwungen sieht, einer ihm aufgedrängten Führungsrolle in Europa und der Welt gerecht zu werden. Ich habe immer größere Zweifel, ob diese Beschreibung stimmt.

Im Spiegelkabinett des Parlamentarismus – Macht und Ohnmacht der europäischen Bürgervertretungen

Einziger Tagesordnungspunkt des Bundestages auf seiner Sondersitzung am 19. August 2015 war die Zustimmung zum dritten Hilfspaket für Griechenland. Wieder einmal hat ganz Europa auf ein nationales Parlament geschaut und sich gefragt, ob es dem Weg zustimmen wird, den die Gubernativen Europas ausgehandelt haben. Dabei stellt sich die grundsätzliche Frage, welche Rolle Parlamenten überhaupt zukommen kann, zukommen soll, wenn die zugrundeliegenden politischen Projekte gekennzeichnet sind durch Inter- und Transnationalität, große Geheimhaltung und oftmals Zeitdruck. Die These ist: Es zeigen sich widersprüchliche Tendenzen in Europa. Einerseits gewinnen Parlamente an Bedeutung – während das Bundesverfassungsgericht eine Stärkung des deutschen Parlamentarismus vorgibt, stärkt sich das Europäische Parlament aus eigener Kraft. Die Wertschätzung für das Prinzip Parlamentarismus findet andererseits aber in der politischen Realität zur Zeit dort ihre Grenzen, wo die Bürgervertretung ein „Nehmer-Land“ repräsentiert.

Tausche Britannien gegen Schottland, oder: Volkssouveränität mal ganz anders

Ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist zur realen Möglichkeit geworden. Dies sollte eine Frage in den Fokus rücken, die sowohl im politischen als auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs bislang keine große Rolle spielt: Was wird eigentlich aus den (Unions-) Bürgern? Mit Vollzug des Austritts leben Unionsbürger aus fremden Staaten, die sich in dem austretenden Staat niedergelassen haben, plötzlich außerhalb des Unionsgebiets, womit ihre Unionsbürgerrechte hier keine Geltung mehr finden. Umgekehrt mutieren die Bürger des Austrittsstaates im Verhältnis zu Rest-Union eo ipso zu Drittstaatsangehörigen, was zum Verlust des Unionsbürgerstatus überhaupt führt.Diese ungeheuerliche Konsequenz ist weder theoretisch noch dogmatisch hinreichend reflektiert. Im Fall eines „Brexits“ wird sie sich aber unmittelbar stellen. Dies könnte Anlass sein, das Verhältnis zwischen nationaler (Volks-) Souveränität und den Rechten der Unionsbürger zu neu zu denken. Ist der Unionsbürger nicht am Ende (auch) ein Souverän?