EU-Generalanwalt zerrupft die nationale Staatsbürgerschaft
Die heutigen Schlussanträge zur Öffnung des Notarberufs für EU-Ausländer von Generalanwalt Cruz Villalón sind in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: Erstens zeichnet sich ab, dass der EuGH zum ersten Mal positiv bejahen könnte, dass es tatsächlich so etwas wie eine Tätigkeit i.S.v. Art. 51 AEUV gibt, die „mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden“ und daher von der Bindung an die Niederlassungsfreiheit befreit ist. Mit anderen Worten (so könnte man meinen): Bestimmte staatsnahe Tätigkeiten können die Mitgliedsstaaten in aller Ruhe für ihre eigenen Leuten reservieren, ohne Rücksicht auf EU-ausländische Bewerber. Zweitens zeichnet sich ab, dass das aber MITNICHTEN heißt, dass die Mitgliedsstaaten diese ... continue reading
