Verfassungs-Imbroglio in Frankreich
Frankreich hat vor kurzem eine gewaltige Verfassungsreform durchlaufen, deren spektakulärster Part die Einführung einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle ist. Zuvor gab es eine Überprüfung von Gesetzen am Maßstab der Verfassung nur während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Hatte das Parlament einmal abgestimmt, war das Gesetz durch keinen Richterspruch mehr umzustoßen. Das war, genauso wie in Großbritannien, nicht nur irgendein Verfassungsdetail, sondern kennzeichnend für die französische Verfassungskultur: Was das demokratisch gewählte Parlament sagt, ist der „volonté génerale“ des Volkes und hat von den Richtern umgesetzt, aber nicht an höheren Maßstäben kontrolliert zu werden. Um so revolutionärer ist, dass Art. 61-1 der französischen Verfassung nunmehr folgendes ... continue reading
