EuGH: Wehe dem Staat, dessen Oberste Richter die Verträge verletzen

Das könnte für uns relevant werden, wenn das BVerfG ernst macht mit seiner Drohung aus dem Lissabon-Urteil und EuGH-Urteile für verfassungswidrig erklärt: Ein solches Urteil wäre europarechtlich eine Vertragsverletzung. Und Deutschland würde es überhaupt nichts helfen, dass weder die Regierung noch sonst irgendjemand außer Karlsruhe selbst in der Lage wäre, diese Vertragsverletzung abzustellen. Die richterliche Unabhängigkeit ist kein Argument, wenn es um die Haftung für Vertragsverletzungen geht. Der EuGH hat heute festgestellt, dass dies auch bei höchstrichterlichen Urteilen gilt: 124 Enfin, le Royaume d’Espagne a invoqué la difficulté pour lui de remédier au manquement allégué par la Commission dès lors ... continue reading

BVerfG: Länder dürfen private Baudenkmäler strafrechtlich schützen

Das Bundesverfassungsgericht sieht nach einem heute veröffentlichtem Beschluss offenbar kein Problem dabei, wenn Bausünder, die denkmalgeschützte Gebäude abreißen, landesrechtlich zu Straftätern gemacht werden. Einen Vorlagebeschluss des AG Meißen, die sächsische Strafvorschrift für verfassungswidrig zu erklären, hat die 2. Kammer des Zweiten Senats für abblitzen lässt. Dieser scheint mir nicht ein solcher Fall zu sein. Das AG hat erfahren, was es wissen wollte. Update: Wütender Protest gegen die BVerfG-Entscheidung im

Europaparlament und Fünf-Prozent-Hürde

Auch bei den Europawahlen gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde. Warum eigentlich? Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten: Die Hürde wird damit gerechtfertigt, dass das Parlament die Regierung wählt und eine stabile Regierungsmehrheit durch Splitterparteien im Parlament schwerer herzustellen wäre. In Europa gibt es dagegen so etwas wie eine „Regierungsmehrheit“ überhaupt nicht. Der Bestsellerautor und als Staatsverfallskassandra einschlägig bekannte Professor Hans-Herbert von Entscheidung von 1979, nach der ersten Europawahl überhaupt, ist in dem Zusammenhang interessant zu lesen. Das EP war bekanntlich damals nur eine parlamentarische Versammlung, hatte kaum etwas zu melden und nur wenig politisches Gewicht. Aber das BVerfG ... continue reading