Pushbacks sind illegal – und zwar immer
Mittlerweile kann kaum mehr bestritten werden, dass an den europäischen Außengrenzen Menschen zurückgewiesen werden, ohne ihr Schutzgesuch geltend machen zu können und ohne ein Prüfverfahren gewährleistet zu bekommen. Derweil werden immer mehr Stimmen laut, die nicht allein die Tatsachen, sondern zugleich das Recht und damit in Frage stellen, dass sogenannte Pushbacks den Menschenrechten, dem Völkerrecht und dem Europarecht widersprechen. Gründe genug für eine Klarstellung: Pushbacks sind illegal, und zwar immer.
