Greatness and Tragedy

The "Next Generation EU" project (NGEU) will lead to a fundamental change in the architecture, political structure, and “finalité” of the integration process. In its scope and depth, it is even comparable to the Maastricht reform. Against this background, should and could the German Federal Constitutional Court (BVerfG) step in to protect Germany´s "constitutional identity"?

Eine erleichternde Entscheidung

Mit seinem Eilbeschluss vom 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den Weg zur Ratifikation des Eigenmittelbeschlusses 2020 von deutscher Seite geebnet und den Weg zur Auszahlung der NGEU-Mittel frei gemacht. Zugleich zeigt das Gericht auf, dass es die hergebrachten verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hauptsacheverfahren anwenden wird, möglicherweise – dies nur eine Vermutung – konzentriert auf die Ultra-vires-Kontrolle, die es im Gefüge des Vorabscheidungsverfahrens erlaubt, den so wichtigen Dialog mit dem EuGH fortzusetzen.

Größe und Tragik

Das Projekt „Next Generation EU“ wird zu einer grundlegenden Veränderung der EU führen. Sie reicht in ihrer Reichweite und Tiefe an den großen Reformschritt „Maastricht“ heran. Der Beschluss des BVerfG, keine Eilverfügung gegen die Ratifizierung des Eigenmittelbeschluss-Gesetzes zu erlassen, zeigt – wie in einem Brennglas – Größe und Tragik des Anspruchs des BVerfG, eine von ihm immer erst zu definierende Verfassungsidentität gegen die EU-Organe und die politisch handelnden Verfassungsorgane schützen zu wollen.

Jeopardizing Judicial Dialogue is Contrary to EU Law

On 15 April 2021, AG Pikamäe delivered his opinion in the IS case, originating from a Hungarian criminal proceeding against a Swedish national. The national judge referred three questions for preliminary reference to the CJEU, one regarding the suspect’s right to translation and two regarding the general status of judicial independence in Hungary. As a reaction, the Hungarian Prosecutor General initiated a so-called “appeal in the interests of the law” and the Hungarian Supreme Court held the reference to be unlawful.

Ein bürgerlich-rechtlicher Mietendeckel für den Bund?

Ein bürgerlich-rechtlicher Mietendeckel auf Bundesebene ist möglich. So lässt sich eine der vielen Folgen des Mietendeckel-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zusammenfassen. Die Regelungen zur Mietenhöhe im freifinanzierten Wohnungsraum, so das Gericht, gehören allein zum sozialen Mietrecht und seien damit dem bürgerlichen Recht zuzuordnen. Für den Schutz von Mieter:innen ist das jedoch keine gute Nachricht – denn eine Steuerung des Mietpreises durch einen bürgerlich-rechtlichen Mietendeckel ist erheblich weniger effektiv als die hoheitliche Normdurchsetzung von Preisvorschriften.

Der Föderalismus als Verlierer

Besteht die Ausschlusswirkung der Bundesgesetzgebung nur in der Negierung einer landesrechtlichen Gestaltung, die der Bund aufgrund regionaler Differenzen nicht selbst treffen könnte, fehlt jeder Bezug zur Föderalismusidee und entsteht allein eine Spielwiese für opportunistisches Verhalten, die den Bundesstaat diskreditiert. Hier besteht Anlass, dem Bund eine Grenze zu setzen.

From Captured State to Captive Mind

Finding two history professors guilty of allegedly defaming the good name of an individual by researching his alleged role in the Holocaust must not be treated as yet another run-of-the-mill litigation instigated by a relative concerned about a tarnished good name. Rather, Poland seems to be entering an unchartered territory of settling the score by way of the long arm of the law. The sacred dignity of the Polish nation hidden under the convenient argument from protecting the “good name” of individuals takes center stage and overshadows the need to have a robust historical discourse.

Der Corona-Aufbaufonds, die Fiskalunion und das Bundesverfassungsgericht

Am 26.03.2021 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) vorläufig nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf. Dadurch bannt es vorläufig die Gefahr, dass ein europarechts- und verfassungswidriger Weg in die Fiskalunion eingeschlagen wird. Was steckt dahinter, und was ist von den in diesem Verfahren aufgeworfenen Verfassungsrechtsfragen zu halten?

Liberté, Egalité, Identité

Berichten zufolge plädiert die französische Regierung vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht, dem Conseil d’État, dafür, ein Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu befolgen, weil es gegen die französische Verfassungsidentität verstoße. Die Entscheidung steht noch aus, aber sollte das Gericht der französischen Regierung folgen wäre das ein weiterer Schlag gegen den Vorrang des EU-Rechts. Dabei ist die Berufung auf die französische Verfassungsidentität kein überzeugendes Konzept – erst recht nicht wenn es um Vorratsdatenspeicherung geht.

Kein vorbeugender Rechtsschutz gegen EU-Eigenmittelbeschlüsse

Der Tagespresse lässt sich entnehmen, dass ein „Bündnis Bürgerwille“ vor dem Bundesverfassungsgericht gegen „die Finanzierung der EU-Corona-Hilfen“ vorgehe. Hierzu sei eine Verfassungsbeschwerde nebst Antrag auf einstweilige Anordnung angekündigt. Damit verbunden sei eine Bitte an das Gericht, den Bundespräsidenten darum zu ersuchen, „der ständigen Staatspraxis entsprechend“, das betreffende Gesetz vorläufig nicht auszufertigen. Was steckt dahinter?