BVerfG will Sippenhaft im Ausländerrecht nicht beenden

Wenn dein Mann, dein Sohn, dein Vater etwas ausgefressen hat, dann fliegt nicht nur er raus. Sondern du auch. Das ist geltendes Ausländerrecht in Deutschland (§ 104a III AufenthG) Und nicht nur das. Das ist auch verfassungsmäßiges Ausländerrecht in Deutschland. Das Grundgesetz schützt Mitbürger ohne deutschen Pass nicht vor dieser Art von Sippenhaft. Auf diesem Standpunkt steht nicht nur das Bundesverwaltungsgericht, sondern offenbar auch das Bundesverfassungsgericht. Keine Familie, keine Probleme Nach der so genannten Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz verlieren über viele Jahre geduldete Ausländer ihre Aufenthaltserlaubnis, wenn ein Familienmitglied, mit dem sie zusammen unter einem Dach wohnen, zu mehr als 50 ... continue reading

Gleiches Recht für Väter

Elternzeit für Mütter zu ermöglichen, nicht aber für Väter ist diskriminierend und verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das ist die Quintessenz des letzte Woche ergangenen Urteils Markin vs. Russia des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und ist weniger selbstverständlich als es scheint. Der EGMR hat damit nämlich seine 1998 im Fall Petrovic eingeschlagene Linie korrigiert, wonach die Rechtslage in den Mitgliedsstaaten zu divers sei, um von einem gleichen Recht von Müttern und Vätern auf Erziehungsurlaub ausgehen zu können. „Society has moved“ Das, so der EGMR jetzt, habe sich seither geändert. Die Mehrheit der Europäischen Staaten (darunter Deutschland) gewähre Vätern und ... continue reading

Versicherungen dürfen ihre Welt nicht in Männlein und Weiblein sortieren

Da wird die FAZ morgen wieder fauchen. Juliane Kokott, die unerschrockene Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof, plädiert dafür, die Richtlinie 2004/113 zum Verbot von Diskrimierungen aus Gründen des Geschlechts zu kippen – weil sie diskriminierend sei aus Gründen des Geschlechts. Es geht um das ewige Streitthema Versicherungsverträge: Dürfen Versicherungen unterschiedliche Leistungen und Prämien anbieten, je nachdem, ob man männlichen oder weiblichen Geschlechts ist? Muss ein Mann mehr für eine Kfz-Versicherung zahlen als seine Frau, nur weil statistisch Männer mehr Unfälle bauen als Frauen? Darf eine Risikolebensversicherung von Frauen höhere Beiträge verlangen, nur weil statistisch Frauen eine höhere Lebenserwartung haben? Verschwurbelter Scheinkompromiss ... continue reading

Mehr Freiheit für das klerikale Liebesleben

Passend zum Juristentag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute zwei Urteile gefällt, die das Thema Staat und Religion im Kern betreffen. Wie verhält sich die Autonomie der Religionsgemeinschaften, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln, zu den Grundrechten der Religionsangehörigen, die von diesen Regelungen betroffen sind? Oder konkret: Darf eine Kirche, die das Sakrament der Ehe predigt, einen Angestellten feuern, wenn der die Ehe bricht? Im einen Fall ging es um den Pressesprecher der Mormonenkirche, der eine Affäre angefangen und dies gebeichtet hatte und daraufhin seinen Job verlor. Im anderen hatte ein katholischer Organist, lange nachdem er sich von seiner ... continue reading

Karlsruhe beendet Diskriminierung der Homo-Ehe bei der Erbschaftsteuer

Wenn der eine Ehepartner stirbt und der andere erbt, dann muss sich der Fiskus bei der Besteuerung Zurückhaltung auferlegen. Und das gilt nicht nur für die Ehe, die dem Papst Freude macht, sondern auch für die Homo-Ehe. Die gibt es seit 2001, und man darf sie nicht einfach ohne jeden sachlichen Grund diskriminieren: Der gleichgeschlechtliche Ehegatte ist dem Verstorbenen im Zweifel genauso nahegestanden, hat Anteil am Aufbau des vererbten Vermögens gehabt, hat für den Verstorbenen Verantwortung übernommen und ist für diese Verantwortung rechtlich eingestanden wie der verschiedengeschlechtliche Ehegatte auch. Also kann man nicht diesem einen großen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer ... continue reading

Pyrrhus-Niederlage bei der Homo-Ehe

Wenn es so etwas gäbe wie eine Pyrrhus-Niederlage – das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Homo-Ehe wäre eine. Der EGMR hat sich zwar nicht dazu entschließen können, ein Recht auf Eheschließung für homosexuelle Paare anzuerkennen. Aber die Straßburger Richter haben etwas anderes getan: Sie haben anerkannt, dass das Recht auf Familienleben auch homosexuelle Lebenspartnerschaften einschließt. Das heißt, dass es jedenfalls im Prinzip eine verbotene Diskriminierung von Homosexuellen ist, solchen Lebenspartnerschaften die rechtliche Anerkennung zu verwehren. Das ist doch schon mal was. Darauf kann man aufbauen. Eat this, Russia! So, dies vorausgeschickt kann ich jetzt zu meckern ... continue reading

Elena Kagan lesbisch? Und wenn schon?

Elena Kagan soll Supreme-Court-Richterin werden, und jetzt wird eine bemerkenswert verdruckste Diskussion darüber geführt, ob sie womöglich lesbisch ist. Dass es diese Diskussion gibt, ist nicht überraschend. Die US-Rechte ist teilweise offen homophob. Elena Kagan ist Obamas Kandidatin, und ihr Schaden ist sein Schaden. Ihr herbes Äußeres und die Tatsache, dass sie keine Familie hat, genügen als Stereotypen locker, um sie in der Öffentlichkeit als homosexuell zu stempeln, ganz egal, ob sie es tatsächlich ist oder nicht. Überraschend ist eher, dass sie die Verdruckstheit der Debatte. Das Wall Street Journal bringt auf der Titelseite keine Nachricht, sondern – apropos Stereotyp ... continue reading

EGMR stärkt Diskriminierungsschutz für Homosexuelle

Schwulen und lesbischen Paaren Rechte vorzuenthalten, die Hetero-Paare genießen, verletzt im Regelfall die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Argument, das sei zum gebotenen Schutz der klassischen Ehe halt nötig, leuchtet niemandem mehr ein – auch nicht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wie das letzte Woche ergangene Urteil Kozak vs. Polen zeigt. Herr Kozak wollte nach dem Tod seines Partners dessen Wohnung übernehmen. Dabei war allerhand strittig, aber am Ende bekam er die Wohnung nicht, weil die Gerichte fanden, die (inzwischen korrigierte) Anspruchsgrundlage auf Übernahme des Mietvertrages gelte nur für eheähnliche Paare – also nur für Heteros. Mag sein, sagt ... continue reading

Diskriminierungsverbot für Schwule und Lesben ins Grundgesetz

Sexismus, Rassismus, Antisemitismus, Xenophobie, konfessionelle und politische Intoleranz, Stigmatisierung von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung – das sind alles Dinge, die wir in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr haben wollen. Wir haben historisch schreckliche Erfahrungen damit gemacht, dass es früher üblich war, die Gesellschaft entlang dieser Linien auseinander zu dividieren. Damit muss Schluss sein unter dem Grundgesetz. Deswegen gibt es Art. 3 III GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Da fehlt ... continue reading