Die Versprechen der modernen Demokratie: zur Debatte parla­men­tarischer Parität

Für die Verfassungswidrigkeit der Paritätsquoten im Parlament – unabhängig von der konkreten Ausgestaltung – werden die schwereren Geschütze unserer Verfassung aufgefahren: etwa die Parteienfreiheit, die Wahlrechtsgleichheit und auch das Prinzip der Repräsentation. Doch nicht alle verfassungsrechtlichen Argumente gegen die Genderparität im Parlament halten näherer Betrachtung stand.

„Möge diesem Gesetz kein langes Leben beschieden sein!“: das Kinderehengesetz vor dem BVerfG

Am 2017 in Kraft getretenen Kinderehegesetz kann man sehen, dass sich unterdrückte Ängste vor fremden Lebensweisen derzeit teils mit solcher Kraft Bahn brechen, dass jede Rationalität des Gesetzgebers verloren geht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, das Gesetz nach Art. 100 GG dem BVerfG vorzulegen, und man darf hoffen, dass es nun wirklich für verfassungswidrig erklärt werden wird – zumindest in seinen schlimmsten Teilen.

Lesbische Eltern! Warum das Kindeswohl keinen Aufschub mehr verträgt

Lesbische Frauen können in Deutschland seit mehr als einem Jahr eine Ehe schließen. Im Recht der Eltern-Kind-Zuordnung werden sie aber immer noch nicht gleichbehandelt. Das will ein Gesetzentwurf von B90/DIE GRÜNEN ändern. In der Bundestagsdebatte verwiesen zahlreiche Abgeordnete auf bestehende Prüfungs­erfordernisse. Die Prüfungen sind aber längst erfolgt. Die rechtliche Gleichstellung lesbischer Co-Mütter darf nicht weiter vertagt werden.

Postgender! Für ein Recht ohne Geschlecht

Der Bundestag debattiert heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der für die Eintragung des Geschlechts im Geburtenregister eine neue Kategorie einführen will: „divers“. Viel ist darüber diskutiert worden, ob solche Änderungen des Personenstandsrechts gerechtfertigt werden können. Die viel grundlegendere Frage aber ist, warum Geschlecht überhaupt als rechtliche Kategorie erfasst wird und ob die Gründe hierfür eigentlich (noch) tragen.

Die Minimalvariante: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Dritten Option

Die Bundesregierung hat am 15. August 2018 den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung des Dritte-Option-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts angenommen. Der Gesetzesentwurf wird damit ins gesetzgeberische Verfahren gehen. Mit ihm soll der Dritte-Options-Beschluss in einer Minimalvariante umgesetzt werden. Dies wird den Interessen und Rechten intergeschlechtlicher Personen nur ansatzweise gerecht.

New German Intersex Law: Third Gender but not as we want it

The new German draft law to introduce a third option in personal status law has overwhelmingly been decried as a missed historical opportunity, or even as counterproductive, for a variety of reasons. The main criticisms are that the third option does not fully recognize gender diversity as it will only be available to those with a medical diagnosis of an intersex condition, and that the government failed to genuinely consider the alternative option presented by the Constitutional Court – that of scrapping sex/gender registration altogether.

Tertium datur – causa finita? Zum Dritten Geschlecht in Österreich

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 hat nun auch der österreichische Verfassungsgerichtshof erkannt, dass intergeschlechtliche Menschen das Recht auf eine adäquate, ihrer Geschlechtsidentität entsprechende Bezeichnung im Personenstandsregister haben. Dafür bedarf es keiner Aufhebung bestehender gesetzlicher Bestimmungen: Das Ergebnis kann (und muss) vielmehr durch verfassungskonforme Auslegung des einfachen Rechts erreicht werden.

Die Mär von den Männerquoten

Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt ein: Weil bei ihr männliche Staatsanwälte unterrepräsentiert sind, will sie Männer „bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigen“. Eine solche Ausrichtung der Gleichstellungspolitik auf Frauen und Männer gleichermaßen ist ein Paradigmenwechsel, der erhebliche rechtliche Probleme aufwirft. Denn dürfen Quoten bei einem sogenannten Leistungspatt wirklich für Männer angewendet werden?

Is the Reasoning in „Coman“ as Good as the Result?

The Court of Justice of the European Union has not always enjoyed the reputation of being particularly LGBT-friendly, but its standing among those pushing for the better protection of rights of same-sex couples is likely to have improved considerably following Coman. While I agree with the substantive result of the decision, I am uncertain if the CJEU’s reasoning is equally convincing. My two main points of critique concern the interpretative techniques applied and the relationship between national identity and fundamental rights.

The Federal Rainbow Dream: On Free Movement of Gay Spouses under EU Law

After a pretty disappointing and self-contradictory judgement on the wedding cakes delivered yesterday by the US Supreme Court, the CJEU came up today with the long-awaited decision in the Coman case – putting a thick full stop on a long debate about the interpretation of the term ‘spouses’ under the EU Free Movement Directive. In short, the Court held that the term does cover spouses of the same sex moving to an EU Member State where a gay marriage remains unrecognized. This simple YES is a huge step forward in federalizing the EU constitutional space in a time of multiple crises.