Neues vom Glossator (8): Staatsrechtslehrer im Genderwahn
Über Staatsrechtslehrer, Staatsrechtslehrer*innen, Geschlecht, Geschlagenwerden, Phantasmen, Subkulturen, Angst und Roman Herzog.
Verfassungsrechtliche Aspekte der Geschlechtergleichstellung, LGBTIQ-Rechte, Anerkennung sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, Antidiskriminierungsrecht und verfassungsrechtlicher Schutz vor geschlechtsbezogener Diskriminierung. Umfasst Eheöffnung, Geschlechtsanerkennungsgesetze, reproduktive Rechte und verfassungsrechtliche Gleichheitsjurisprudenz.
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Vor gut zwei Monaten hat der Bundesgerichtshof sein Urteil zur geschlechtergerechten Sprache in Bankformularen gefällt und damit eine Menge Aufregung erzeugt. Jetzt liegen die Urteilsgründe vor. Obwohl schon viel Sinnvolles zu diesem Urteil geschrieben wurde, lohnt dennoch ein erneuter Blick aus sprachwissenschaftlicher Sicht auf die Argumente, mit denen das oberste deutsche Zivilgericht der 80-jährigen Klägerin das Recht darauf verneint, als „Kundin“ angesprochen zu werden und nicht als „Kunde“.
Heute hat der VI. Senat des BGH die Entscheidung getroffen, dass die Verwendung des generischen Maskulinums in Formularen einer Sparkasse keine Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) begründe. Die Entscheidung zeigt, dass das Zivilrecht an dieser Stelle blind ist für Formen struktureller Benachteiligung von Frauen und dass es ausgerechnet der so sprachbewussten und sprachdependenten Juristerei eklatant an Bewusstsein für die Wirkung von Sprache mangelt.
There is a number of varying thresholds to free speech regulation set out by relevant legal tools which can do nothing but confuse countries. Moreover, anti-hate speech legislation developed on an international and European level is marred by what I refer to as the hierarchy of hate, namely the arbitrary focus on particular types of hate speech, such as racist speech, and the simultaneous disregard for other genres such as homophobic speech.
Union, FDP und AfD wollen den Familiennachzug für subsidiär schutzbedürftige Geflüchtete weiterhin aussetzen. Im Rahmen der Debatte im Bundestag dazu wurden die Abgeordneten, welche sich für die Verlängerung ausgesprochen haben, nicht müde zu betonen, dass es keinerlei völkerrechtliche Verpflichtung zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gebe. Diese Aussagen machen stutzig: Kann es wirklich sein, dass die Bundesrepublik Deutschland einer Fülle von menschenrechtlichen Verträgen und Regelungen unterworfen ist und sich keine davon zum Familiennachzug verhält?
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Unterscheidung zwischen der Ehe als Rechtsinstitut für verschiedengeschlechtliche Paare und der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gegen das Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes der österreichischen Bundesverfassung verstößt. Als erstes Verfassungsgericht Europas hat der VfGH daher die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben.
Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zum Zugang von Männern zum Amt der Gleichstellungsbeauftragten hat in der Presse viel Aufruhr ausgelöst. Das Gericht hat keinesfalls – wie teilweise suggeriert – entschieden, dass Männer nicht Gleichstellungsbeauftragte sein dürfen. Entschieden hat es, dass es mit Blick auf den aktuellen Stand der Gleichberechtigung und die noch bestehenden strukturellen Benachteiligungen von Frauen derzeit noch nicht gegen die Verfassung verstößt, Männern das passive und aktive Wahlrecht vorzuenthalten. Mit dem Ergebnis hadern wird, wer entweder in Frage stellt, dass Frauen nach wie vor strukturell benachteiligt sind oder den aus der Verfassung erwachsenden Gleichstellungsauftrag anders versteht als das LVerfG.
The enactment of marriage equality in Germany two weeks ago has sparked a constitutional debate that is taking place in Verfassungsblog like in many other media. There will probably be constitutional challenges to the introduction of marriage for same-sex couples in German law at the level of ordinary laws and without amendment of the German Basic Law, because many believe that a constitutional amendment would have been required. Hence, as it very often happens in Germany, the Federal Constitutional Court will very likely have to decide on the question. However, in the international scene of constitutional jurisdictions it will not need to break any ice.
Homophobe Rechtspraktiken in Russland haben eine lange Tradition, die von der russischen Regierung wie auch von der russisch-orthodoxen Kirche bewahrt werden. Das ohnehin schon zerrüttete Verhältnis Russlands zum EGMR wird durch das jüngste Urteil des Gerichtshofes zu einer Verurteilung wegen „Propaganda für Homosexualität“ weiter auf die Probe gestellt.
Kann man die Verfassungsmäßigkeit der Ehe für alle aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes folgern? Mathias Hong antwortet seinen Kritikern.