Warum die Ehe für alle vor dem BVerfG nicht scheitern wird (II)

Fällt nach der Einführung der Ehe für alle der grundgesetzliche und der zivilrechtliche Ehebegriff auseinander? Das wäre nicht nur für die Ehe für alle als eine politische Errungenschaft, sondern auch für das Grundgesetz selbst ausgesprochen unglücklich. Wenn der Gesetzgeber in diesem Sinne die Ehe für alle öffnet, kann das dementsprechend den verfassungsrechtlichen Ehebegriff nicht unberührt lassen.

Same-sex marriage before the courts and before the people: the story of a tumultuous year for LGBT rights in Romania

This article will briefly recount a particularly agitated year for LGBT rights in Romania, marked by a highly contentious campaign to amend the constitutional definition of marriage through a referendum, as well as the first referral to the Court of Justice of the European Union by the Constitutional Court, in a freedom of movement case involving a married mixed nationality same-sex couple.

Nur fragmentarischer Schutz: Asyl wegen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität

In vielen Staaten werden Menschen nach wie vor wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt. In Deutschland haben sie Anspruch darauf, als Flüchtlinge anerkannt zu werden – so sehen es die Qualifikationsrichtlinie und das deutsche Asylrecht ausdrücklich vor. Dennoch ist die Situation von wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgten„SOGI-Flüchtlingen“ auch in Deutschland nicht rosig. Im Asylverfahren stehen sie vor besonderen Herausforderungen, während des Asylverfahrens werden ihre Rechte nicht immer gewährleistet, und der Zugang zum Schutz ist ohnehin schwer.

Entweder Robe oder Kopftuch: gläserne Decke für muslimische Frauen?

Baden-Württemberg plant ein Kopftuchverbot für Robenträgerinnen im Gerichtssaal, andere Bundesländer werden bald folgen. Wäre es nicht gerade sinnvoll, den größtenteils hochqualifizierten Frauen, die von den Kopftuchgesetzgebungen betroffen sind, den von ihnen angestrebten Zugang zum Arbeitsmarkt umfassend zu gewähren? Stünde nicht gerade eine Kopftuch tragende Prädikatsjuristin, tätig als Staatsanwältin oder Richterin, für die oftmals als fehlend angeprangerte erfolgreiche Integration?

Die „Dritte Option“ vor dem BGH – Zwischenstopp auf dem Weg zum Verfassungsgericht

Intergeschlechtlichen Menschen steht auf der Grundlage von § 22 Abs. 3 PStG kein Anspruch auf Eintragung der Kategorie „inter“ oder „divers“ im Personenstandsregister zu. Für die Kampagne „Dritte Option“, die die Klage inhaltlich vorbereitet und begleitet hat, nur ist diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein Zwischenstopp auf dem Weg zum Verfassungsgericht.

Marokko, Tunesien, Algerien: sicher nicht sicher

Mit ihrem Beschluss, Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere Herkunftsländer“ im Sinne des Art. 16a Abs. 3 einzustufen, missachtet die Regierungskoalition die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Asylverfahrensrichtlinie und ein entscheidendes Urteil des EuGH. Für verfolgte Homosexuelle aus den Maghrebstaaten wurde damit das individuelle Grundrecht auf Asyl in Deutschland praktisch abgeschafft.