Wissenschaft ist farbenblind

Es steht außer Frage, dass sich gewisse Biografien in einem konservativen, leistungsorientierten Feld wie der Rechtswissenschaft leichter tun als andere. Aber sollte das bedeuten, dass besondere Zugangswege geschaffen werden sollten? Wäre es nicht interessanter, weil selbstbestimmter, nach den Ursachen der eigenen Unzulänglichkeit zu fragen, um durch Selbstkritik, Einsicht und Aktion die eigene Zukunft selbst gestalten zu können?

»Rasse« im Parlamentarischen Rat und die Dynamik der Gleichheitsidee seit 1776 (Teil IV)

Es gibt keine „Rassen“ im biologischen Sinn. Rasse bleibt aber wichtig, weil und solange sie als gesellschaftliche Zuschreibung weiter die Wirklichkeit prägt. Den Begriff der Rasse im Grundgesetz zu streichen, ist nicht nur entbehrlich, sondern riskiert, den verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz zu schwächen, statt ihn zu stärken. Das soll in diesem fünfteiligen Beitrag näher begründet werden, dessen erste drei Teile bereits erschienen sind (vgl. Teile I, II und III) und dessen letzter Teil morgen erscheinen wird (vgl. dann Teil V).

Falsche Hoffnungen

Kurz vor der Corona-Sommerpause einigten sich der Bundestag und der Bundesrat auf die umstrittene Grundrente, die am 01.01.2021 in Kraft treten soll. Die geplante Reform ist sowohl sozialpolitisch als auch verfassungsrechtlich problematisch. Zum einen handelt es sich bei der Grundrente nicht um eine Versicherungs-, sondern um eine Fürsorgeleistung, weil sie nicht auf dem Äquivalenzprinzip basiert; zum anderen führt sie zu Ungleichbehandlungen, bei denen nicht klar ist, ob sie gerechtfertigt sind.

»Rasse« im Parlamentarischen Rat und die Dynamik der Gleichheitsidee seit 1776 (Teil III)

Es gibt keine „Rassen“ im biologischen Sinn. Rasse bleibt aber wichtig, weil und solange sie als gesellschaftliche Zuschreibung weiter die Wirklichkeit prägt. Den Begriff der Rasse im Grundgesetz zu streichen, ist nicht nur entbehrlich, sondern riskiert, den verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz zu schwächen, statt ihn zu stärken. Das soll in diesem fünfteiligen Beitrag näher begründet werden, dessen erste zwei Teile bereits erschienen sind und dessen zwei weitere Teile in den nächsten Tagen erscheinen werden.

Verteidigung eines formalen Gleichheits­verständnisses im Wahlrecht

Am Mittwoch der vergangenen Woche, dem 15. Juli 2020 erklärte der Thüringer Verfassungsgerichtshof das Paritätsgesetz für verfassungswidrig. In der medialen Berichterstattung wurde das Urteil teils als „enttäuschend“ bezeichnet, an anderer Stelle als „wenig überraschend“ eingeordnet. Auch wenn man sich in politischer Hinsicht mit der Antragstellerin des Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle in keinerlei Hinsicht identifiziert, so ist das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes dem Grunde nach zu begrüßen.

Verteidigung eines formalen Gleichheits­verständnisses im Wahlrecht

Am Mittwoch der vergangenen Woche, dem 15. Juli 2020 erklärte der Thüringer Verfassungsgerichtshof das Paritätsgesetz für verfassungswidrig. In der medialen Berichterstattung wurde das Urteil teils als „enttäuschend“ bezeichnet, an anderer Stelle als „wenig überraschend“ eingeordnet. Auch wenn man sich in politischer Hinsicht mit der Antragstellerin des Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle in keinerlei Hinsicht identifiziert, so ist das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes dem Grunde nach zu begrüßen.

»Rasse« im Parlamentarischen Rat und die Dynamik der Gleichheitsidee seit 1776 (Teil II)

Es gibt keine „Rassen“ im biologischen Sinn. Rasse bleibt aber wichtig, weil und solange sie als gesellschaftliche Zuschreibung weiter die Wirklichkeit prägt. Den Begriff der Rasse im Grundgesetz zu streichen, ist nicht nur entbehrlich, sondern riskiert, den verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz zu schwächen, statt ihn zu stärken. Das soll in diesem fünfteiligen Beitrag näher begründet werden, dessen erster Teil gestern erschienen ist und dessen weitere Teile in den nächsten Tagen erscheinen werden.

»Rasse« im Parlamentarischen Rat und die Dynamik der Gleichheitsidee seit 1776 (Teil I)

Es gibt keine „Rassen“ im biologischen Sinn. Die Art Homo Sapiens hat keine Unterarten. Rasse bleibt aber wichtig, weil und solange sie als gesellschaftliche Zuschreibung weiter die Wirklichkeit prägt. Der Begriff der Rasse im Grundgesetz wird längst und zu Recht in diesem Sinn verstanden. Ihn zu streichen, ist deshalb nicht nur entbehrlich, sondern riskiert, den verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz zu schwächen, statt ihn zu stärken. Das soll in diesem fünfteiligen Beitrag näher begründet werden, dessen weitere Teile in den nächsten Tagen erscheinen werden

Undercutting Internet Governance in Brazil

On June 30, 2020, the Brazilian Senate approved Draft Bill No. 2.630 of 2020, also known as “The Fake News Bill”. This bill applies to internet platforms with over 2 million users and seeks to address the warranted concerns presented by the recent spread of online disinformation and defamatory content. As it currently stands, the bill does little to address the individuals and organizations who finance the spread of fake news across social media platforms in Brazil. It also poses threats to user privacy, access to the internet, and freedom of association.

Politische Ästhetik als juristisches Argument

Über problematische Straßennamen und Denkmäler wird politisch debattiert. Wie der öffentliche Raum aussieht, wird gemeinhin nicht als juristische Frage behandelt. Trotzdem taucht die Frage, was die Gesellschaft im öffentlichen Raum sehen will, auch als rechtliches Argument auf. Wann erkennt der Diskurs solche Fragen politischer Ästhetik als juristisches Argument an? Und welche Bedingungen entscheiden darüber?