Gleichmacherei statt Gleichheit

Knapp drei Jahre nachdem die erste Kammer des Zweiten Senats mit der Entscheidung vom 27.6.2017 den Eilantrag einer Rechtsreferendarin gegen ein Kopftuchverbot abgelehnt hatte, liegt nun die lang erwartete Hauptsache-Entscheidung vor. Das Ergebnis der Entscheidung ist mit Blick auf die damalige Kammerentscheidung wenig überraschend, ihre Begründung birgt jedoch so manche Neuigkeit. Langfristig wird die Entscheidung den Streit um das Kopftuchverbot nicht beilegen.

Verfügungsrecht über das eigene Leben, Schutzpflicht für ein Leben in Autonomie

„Ein gegen die Autonomie gerichteter Lebensschutz widerspricht dem Selbstverständnis einer Gemeinschaft, in der die Würde des Menschen im Mittelpunkt der Werteordnung steht“. Das ist der zentrale Satz des Urteils, mit dem das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 das in § 217 StGB strafbewehrte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben hat. Dass dieses Urteil grundlegende Bedeutung hat und weitreichende Folgen haben wird, ist offenkundig.

Justitias Dresscode, zweiter Akt

Heute hat der Zweite Senat einen bereits am 14. Januar 2020 ergangenen Beschluss veröffentlicht, der weitreichende Konsequenzen für die dritte Gewalt in der deutschen Demokratie haben wird. Vordergründig geht es um kopftuchtragende Rechtsreferendarinnen, doch mitverhandelt wird, ob im Deutschland des 21. Jahrhunderts kopftuchtragende Richterinnen auch nur denkbar sind. Die Antwort des Zweiten Senats ist für sieben Richter*innen klar: nein. Der Senat verfehlt damit spektakulär die vornehmste Aufgabe eines Verfassungsgerichts: den grundrechtlichen Schutz von Minderheiten sicherzustellen.

Polizeigebühren dürfen nicht den Grundrechts­gebrauch beeinträchtigen!

Im September 2019 hat das Bundesministerium des Innern weitgehend unbemerkt von der (Fach-)Öffentlichkeit die „Besondere Gebührenverordnung BMI“ (BMIBGebV) erlassen. Folge ist, dass der Kontakt mit der Bundespolizei nun in einigen Fällen teuer werden kann. Dabei sind sowohl die Verordnung als auch die Verordnungsermächtigung im Bundesgebührengesetz grundrechtlich nicht ausreichend klar begrenzt.

Justizia und der Blindenführhund

Die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 30. Januar 2020 einen Beschluss des Kammergerichts Berlin aufgehoben. Das Kammergericht hatte eine Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt, wonach eine Orthopädische Gemeinschaftspraxis einer blinden Patientin verbieten durfte, mit ihrem Blindenführhund die Praxisräume zu durchqueren, um ihre Physiotherapiepraxis zu erreichen. Die Entscheidung des BVerfG ist im Ergebnis erfreulich, die Begründung überzeugt aber nicht vollständig, insbesondere weil ein Widerspruch von Diskriminierungsverbot und Sozialstaat angeführt wird, den es so nicht gibt.

Private (Transnational) Power without Authority

On 9 September 2019 Facebook banned from its platforms all pages and profiles related to the Italian far-right organization “CasaPound”, for the violation of its Community Standard no. 12 (hate speech and incitement to violence). On 11 December 2019, the Tribunal of Rome (ToR) adopted the precautionary measure ordering Facebook Ireland Ltd. to restore the pages and their content and to pay the losses. The decision raises significant issues in several respects and might serve as a model to courts beyond Italy.