»Im Seminar muss man einander ins Gesicht sehen können«
Ein Interview mit Christian Waldhoff zum Vollverschleierungsverbot im Allgemeinen und in Schulen und Hochschulen im Besonderen.
Verfassungsrechtlicher Grundrechtsschutz in nationalen Rechtssystemen, einschließlich Freiheitsrechte, Verfahrensrechte und soziale Rechte im Rahmen nationaler Verfassungsordnungen. Umfasst die Verfassungsrechtsprechung zu individuellen Freiheiten, rechtsstaatlichen Garantien und sozioökonomischen Rechten, wie sie von nationalen Verfassungsgerichten geschützt werden.
Ein Interview mit Christian Waldhoff zum Vollverschleierungsverbot im Allgemeinen und in Schulen und Hochschulen im Besonderen.
Ist es verfassungsrechtlich zwielichtig, wenn die Bundeskanzlerin die Wahl eines Landesministerpräsidenten kritisiert, weil sie zum einen nicht zuständig und zum anderen zu politischer Neutralität verpflichtet ist? FAZ-Redakteur Reinhard Müller behauptet dies und fordert, die "demokratische Form zu wahren". Was immer das bedeuten soll, es kann nicht heißen, politisch neutral zu sein. Hier verwechselt Müller, aber nicht nur er, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Form der Demokratie ist die Form der Politik.
Das Urteil zu linksunten.indymedia.org ist weit über den Einzelfall aus verfassungsrechtlicher Sicht fatal. Das Bundesverwaltungsgericht will es dem Bundesinnenministerium offenbar ermöglichen, Medien wegen ihrer Veröffentlichungen mit einem Vereinsverbot zu belegen. Damit wird die föderale Kompetenzordnung durchbrochen und ein bedrohlicher Präzedenzfall für maßlose Beschneidungen der Medienfreiheit geschaffen.
In seinem Beschluss vom 21. Januar 2020 findet das Verwaltungsgericht Stuttgart Mut und dogmatische Lösungen, eine Zwangsvollstreckung gegen die öffentliche Hand zu verbessern (17 K 5255/19). Es bricht nicht nur mit der Praxis, die das Zwangsgeld letztlich in der öffentlichen Hand belässt, sondern schließt auch eine Zwangshaft gegen Amtsträger als ultima ratio nicht aus.
Urbanisation has radically transformed the way that people live, but a corresponding legal and political shift has not taken place. In North America and most of Europe, the power of cities is derived from the sovereignty of the state. Many cities do not have access to the revenue needed to provide for the social welfare and infrastructure requirements of residents.
Es ist nicht oft der Fall, dass sich alle im Bundestag vertretenen Parteien einig sind. Die zuerst in der Süddeutschen Zeitung verbreitete Nachricht, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der Türkei ein Abkommen aushandelt, welches die Gründung dreier türkischer Schulen in Berlin, Köln und Frankfurt am Main ermöglichen soll, hat indes Vertreter*innen der Linken über die CDU bis hin zur AFD einhellig die Befürchtung äußern lassen, dass es in diesen Schulen zu einer ideologischen Indoktrination der Schüler*innen kommen könnte. Ein entsprechendes Abkommen wäre jedoch politisch klug und je nach Ausgestaltung würden türkische Auslandsschulen der Schulaufsicht in Bundesländern unterliegen.
Um Wahlkabinen-Fotos zu verbieten, bedarf es einer soliden gesetzlichen Grundlage. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute entschieden – in einem ungarischen Fall, der weit über diese Spezialfrage hinausweist.
The Turkish Constitutional Court (TCC) recently lifted the ban on Wikipedia and a surge of, in my view, unwarranted optimism has now sprung out of nowhere both among international and Turkish circles following the case closely. I fail to share this optimism. By all means, the lifting of the ban on Wikipedia is something to be happy about. But the timing and content of the TCC’s decision, when especially read through the political context in which it was handed down, do not give much reason to celebrate.
According to news reports, Germany’s governing “grand coalition” now wants to extend protected status to the flags of other nations as well. Oddly enough, the Stars and Stripes might soon enjoy more protection in Germany than in the United States. It is not entirely clear what one should make of this curious possibility. It is rather clearer that, if the proposal becomes law, it likely won’t – and shouldn’t – survive judicial scrutiny.
On 10 January 2020, the Indian Supreme Court delivered its verdict on the ongoing internet shutdown in Kashmir. While the Court did reprimand the government to some extent, at the time of this writing Kashmir is still cut off from the internet. Anyone who had banked on the Supreme Court to make good on the promise of fundamental rights will be disheartened.