Die doppelte Büchse der Pandora
In der vergangenen Woche hat der Bundestag verschiedene Änderungen des Strafverfahrensrechts beschlossen – darunter auch eine Erweiterung der DNA-Analyse auf äußere Merkmale. Künftig sollen anhand einer DNA-Spur von einer unbekannten Person auch die Farbe von Haut, Haaren und Augen sowie das Alter bestimmt werden dürfen. Die Gefahren dieser erweiterten Befugnis sind groß und ihr Nutzen fällt derart bescheiden aus, dass man sich fragen muss, warum der Gesetzgeber sie eingeführt hat.
