Die doppelte Büchse der Pandora

In der vergangenen Woche hat der Bundestag verschiedene Änderungen des Strafverfahrensrechts beschlossen – darunter auch eine Erweiterung der DNA-Analyse auf äußere Merkmale. Künftig sollen anhand einer DNA-Spur von einer unbekannten Person auch die Farbe von Haut, Haaren und Augen sowie das Alter bestimmt werden dürfen. Die Gefahren dieser erweiterten Befugnis sind groß und ihr Nutzen fällt derart bescheiden aus, dass man sich fragen muss, warum der Gesetzgeber sie eingeführt hat.

Menschenwürde weggewogen?

Hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 5.11.2019 zu den Hartz-IV-Sanktionen das Grundrecht auf Achtung und Schutz der Menschenwürde zur Disposition gesetzgeberischer Eingriffe gestellt? Manche Kommentatoren meinen das. Aber der Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht habe schon dadurch, dass es der Sache nach abgewogen und Verhältnismäßigkeitserwägungen Raum gegeben hat, Eingriffe in die Menschenwürde zugelassen, liegt neben der Sache.

Stand with Wojciech Sadurski: his freedom of expression is (y)ours

Just days before the trial against Wojciech Sadurski in Warsaw, we write to seek renewal of your support, and for your help in keeping the PiS strategy of coordinated legal harassment against him, and the threat of a criminal conviction and an award of damages against him as well as hefty legal fees, in the public eye. The party believes that it can ride out the storm, and that by ignoring the protests they will eventually disappear. But they will not.

Wenn Menschen­rechts­verletzungen nicht benannt werden

Die massiven Proteste im Irak finden in Deutschland vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit. Das könnte damit zusammenhängen, dass die Bundesregierung und andere westliche Staaten die massiven Menschenrechtsverletzungen dort erst spät, zögerlich und sporadisch benannt und öffentlich kritisiert haben – im Widerspruch zu Deutschlands ausgerufenem Ziel, für eine regelbasierte internationale Ordnung einzustehen.

From »Nuclear Option« to Damp Squib?

To date, three Article 7(1) TEU hearings have been held in respect of Poland (26 June, 18 September and 11 December 2018) and one in respect of Hungary (16 September 2019). The trouble starts with having to obtain the related documents via repeated freedom of information requests. Analysing those documents, however, reveals further significant shortcomings of the procedure.

Rechtsschutz gegen Verkehrsprojekte als Störfaktor einer Politik der maximalen Beschleunigung

Das Bundeskabinett hat am 6. November 2019 den Entwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes beschlossen. Er benennt zwölf Pilotprojekte, die durch Maßnahmengesetze des Bundestages statt durch behördlichen Verwaltungsakt genehmigt werden sollen. Wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz und insbesondere die Umweltverbandsklage auszuschalten, die gegen einen Gesetzesbeschluss nicht zur Verfügung stehen. Diese Konsequenz ist weder verfassungs- noch europarechtskonform.

Existenzminimum, Menschen­würde und Verhältnis­mäßigkeit

Wie sollen die Verankerung des Existenzminimums in der Menschenwürde und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zusammengehen? Alexander Thiele hat die naheliegenden Fragen, die das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen aufwirft, bereits gestellt: Wenn das Grundrecht auf ein Existenzminimum in der Menschenwürde wurzelt und daher dem Grunde nach unverfügbar ist, muss dann nicht jede Kürzung unzulässig sein? Und macht das Urteil, indem es solche Kürzungen akzeptiert, nicht zumindest partiell Eingriffe in die Menschenwürde einer Rechtfertigung zugänglich? Ich würde diese Fragen, so berechtigt sie sind, im Ergebnis verneinen.

VB vom Blatt: Acht Gedanken zum Hartz-IV-Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts

Die Bundesrepublik ist nach Art. 20 Abs. 1 GG ein Sozialstaat. Bekanntlich ist der konkrete Inhalt des Sozialstaatsprinzips umstritten und lässt dem Gesetzgeber als primärem Adressaten einen weiten Gestaltungsspielraum. Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls zeichnet in seinem heutigen Hartz-IV-Urteil das herrschende Paradigma des apertistischen Liberalismus bei der Auslegung des Art. 1 Abs. 1 GG und des Sozialstaatsprinzips nach.

»Kinderrechte im Grundgesetz« – Chancen und Risiken

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ihrem eigenen Zeitplan um Monate voraus ist, kommt im parlamentarischen Geschäft eher selten vor. Hintersinnig ließe sich fragen, wovon die Große Koalition durch ihren Eifer zum „Gedöns im Grundgesetz“ (Jestaedt) tatsächlich ablenken will. Immerhin ist es positiv zu würdigen, dass der für Ende des Jahres angekündigte Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte im Grundgesetz“ schon am 25. Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.