Haft ohne Rechtsgrundlage

Es ist ruhig geworden um die Grenzkontrollen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich. Trotzdem hat Bundesinnenminister Seehofer angeordnet, dass die Grenzkontrollen bis Mai 2020 fortgesetzt werden. Bei diesen Grenzkontrollen werden immer wieder Personen aufgegriffen, die nicht direkt nach Österreich zurückgeschickt werden und daher zur Sicherung der Rückkehr inhaftiert werden. Für diese Inhaftierung gibt es in den allermeisten Fällen keine rechtliche Grundlage, so dass die Haft rechtswidrig ist.

Was ist das Entwenden von Brot gegen das Verbrennen von Brot?

„Die Wertlosigkeit einer Sache als solche gewährt Dritten nicht das Recht zur Wegnahme.“ Wer wollte diesem Satz des Reichsgerichts aus dem Jahr 1911 widersprechen. Allerdings: man kommt ins Nachdenken, wenn man erfährt, dass das Bayerische Oberste Landesgericht diesen Satz in einem Beschluss vom 02. Oktober 2019 im Zusammenhang mit einem Fall sogenannten Containerns zitiert.

Freund oder Feind?

Die Proteste, die anlässlich der ersten Vorlesung von Bernd Lucke nach seiner Zeit in der Politik stattfanden, zeigen, welche Bedeutung die Grundrechte als Spielregeln der politischen Auseinandersetzung haben. Der Rechtspopulismus und der Umgang mit ihm bringen diese Regeln an ihre Grenzen – nun auch an der Universität. Dringend nötig wird damit die Vergewisserung, wie politische Debatten geführt werden sollen.

Eine Pflicht zur diskursiven Prävention?

Die erste Vorlesung nach seiner Beurlaubung an der Hamburger Universität konnte Bernd Lucke nicht halten, weil hunderte Protestierende aus der Studierendenschaft und breiteren Öffentlichkeit ihn daran hinderten: Buhrufe, Transparente, Anwürfe als „Nazischwein“ und anhaltendes Johlen und Pfeifen. Diese Störung war vorhersehbar und die Hochschule hätte im Vorfeld präventiv tätig werden müssen, um die Lehrfreiheit Bernd Luckes zu gewährleisten.

An Exotic Right

The Spanish Supreme Court's ruling in the trial against Catalan secessionist leaders will definitely not help to solve the conflict. Quite on the contrary, it will make it intractable in the short run, as we are beginning to see in the riots in the streets of Barcelona. In my opinion, this ruling is unjust and legally wrong. Even worse, it is unconstitutional since it compromises the fundamental democratic rights of protest – the freedom of expression, the freedom of assembly, and the right to demonstrate.

Trumps Supreme Court und der Schwanger­schafts­abbruch

Mit der Ernennung des umstrittenen Richters Kavanaugh hat US-Präsident Trump am US Supreme Court eine dauerhafte konservative Mehrheit installiert. Anfang Oktober hat der Supreme Court den Fall June Medical v. Gee zur Entscheidung angenommen. Der Fall aus Louisiana könnte mitten im Wahljahr eine Kehrtwende in der Rechtsprechung des Supreme Courts zu Schwangerschaftsabbrüchen einleiten.

Is One Offended Pole Enough to Take Critics of Official Historical Narratives to Court?

In a recent interview with Verfassungsblog, Wojciech Sadurski lists his fears accompanying the high probability of the Law and Justice forthcoming electoral victory. He mentions fundamental rules and values, such as the constitutional order, an independent judiciary, fair elections and free press. However, what can also be at stake and what just seemingly may be considered of lesser importance, is the possible conclusion of the process of reshaping the historical narratives and introduction of a state-imposed vision of historical truth.

Wer darf wen »diskriminieren«?

Seit das Bundesverfassungsgericht in seinem Stadionverbotsbeschluss aus dem April 2018 die kategoriale Differenzierung zwischen Staat und Privaten aufgeweicht hat, ist unsicher geworden, wer eigentlich wen, wie und warum „diskriminieren“ darf. Der Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer in Sachen Hotelverbot eines früheren NPD-Bundesvorsitzenden trägt auch nicht zu mehr Klarheit bei.

Welche Regeln, welches Recht?

Kaum hatten sich die Gemüter um die Urteile in den Rechtssachen Google LLC. v CNIL und GC and Others v CNIL etwas beruhigt, goss der Gerichtshof der Europäischen Union mit seiner Entscheidung in der Rechtssache Glawischnig-Piesczek v Facebook Ireland Limited vergangenen Donnerstag erneut Öl ins Feuer um die Diskussion zur normativen Gestaltung der Governance von Meinungsäußerungen im Internet. Der Fall führt ein weiteres Mal vor Augen, was fehlt: eine kohärente Theorie der Jurisdiktion und ihrer Grenzen im Cyberspace.