Warum eine unbefristete Abschiebungshaft unzulässig ist

In seinem denkwürdigen Beschluss vom 29. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag mit knapper Mehrheit u.a. beschlossen, dass Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, nicht mehr auf freien Fuß sein dürfen, sondern unmittelbar in Haft genommen werden müssen. Ganz abgesehen davon, dass alle in Deutschland vorhandenen Haftplätze, auch in den regulären Strafvollzugsanstalten, nicht ausreichen, um alle vollziehbar Ausreisepflichtigen aufzunehmen, stellt sich die Frage, ob diese Forderung mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Dies betrifft zunächst die Rückführungsrichtlinie der EU und dann aber natürlich auch die Grundrechte. Um die Antwort vorwegzunehmen: eindeutig nein!

Prekäre Identitäten

Bis heute fehlen in Österreich gesetzliche Regelungen für die Änderung des Geschlechtseintrags von Trans* und Inter* Personen. Der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof vertraten dabei seit den 1990er Jahren eine progressive Linie: Nun scheint der VwGH seine fortschrittliche Haltung aufzugeben: Das Geschlecht einer Person sei zwingend einzutragen, grundsätzlich komme es dabei auf das biologische Geschlecht an. Grund genug, sich zu fragen, ob die Rechte von Trans*, Inter* und nicht-binären Personen in Österreich in Gefahr sind.

Diskriminierende Einstellung(sbedingungen)en

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jüngst entschieden, dass eine Neutralitätsklausel im Arbeitsvertrag eine kopftuchtragende Muslimin diskriminiere, und dieser eine Entschädigung zugesprochen. Das Besondere an dem Fall: Das Gericht stellte eine Diskriminierung durch eine vertragliche Neutralitätsklausel fest, obwohl die Bewerberin die Stelle freiwillig nicht angetreten hatte. Das Urteil stärkt die Religionsfreiheit im AGG und zeigt, dass die EuGH-Entscheidungen zu betrieblichen Kopftuchverboten nuancierte Anwendung im jeweiligen mitgliedstaatlichen Kontext finden.

Keine Kontrolle ohne Kenntnis

Im Zusammenhang mit dem Protest gegen den Bundesparteitag der AfD in Riesa steht der Vorwurf im Raum, dass ein Polizist den sächsischen Landtagsabgeordneten Nam Duy Nguyen bewusstlos geschlagen hat. Der konkrete Vorfall wirft auch die Frage auf, welche Rechtsstellung speziell Abgeordneten als „parlamentarischen Beobachter:innen“ auf Versammlungen zukommt. Obwohl dieses Phänomen seit Jahren zur gelebten Protestkultur gehört, findet sich der Begriff bis heute in keinem Versammlungsgesetz.

Des Kanzlers neue Farben

Fünf Kanzlerkandidat*innen – aber nur zwei Tickets für eine TV-Debatte. Die politische Bühne scheint derzeit nicht genug Kapazitäten für eine erweiterte Gästeliste zu haben. Hieraus ergeben sich mehrere Probleme, die dieses Jahr noch auf Karlsruhe zukommen könnten: Mit der AfD und den Grünen wurden zwei Parteien vom Duell ausgeschlossen, die in den aktuellen Umfragen mindestens ebenso, wenn nicht sogar besser als die Sozialdemokraten abschneiden. Die AfD hat nach Bekanntwerden des Debattenformats bereits angekündigt, rechtliche Schritte gegen die ÖRR einzuleiten. Die Erfolgsaussichten eines entsprechenden (Eil)Verfahrens sind dabei günstig.

Queer im Gefängnis

Die aktuelle Debatte um die Unterbringung von trans* Personen in Justizvollzugsanstalten ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Länder in diesem Bereich keine Gesetze erlassen haben. Eine differenzierte gesetzliche Regelung der Unterbringung im Strafvollzug ist jedoch verfassungsrechtlich geboten, vor allem wegen des Grundrechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung und des Rechtsstaatsprinzips. Eine solche Regelung würde darüber hinaus Unsicherheiten mindern – bei Betroffenen, vollziehenden Organen und in der Gesellschaft.

Gefährliche Entkoppelung

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Bremer Gesetz zur Gebührenerhebung gegenüber den Veranstalter*innen bei "Hochrisikospielen" nunmehr gebilligt. Näheres Hinsehen zeigt indes, dass die Begründung dieses Ergebnisses unter Anknüpfung an ein „Veranlasserprinzip“ geeignet ist, Wertungswidersprüche in das Gefahrenabwehrrecht hineinzutragen, aus denen sich eine gefährliche Ausdehnung der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit ergeben könnte. Eine Übertragung auf „Hochrisikoversammlungen“ erscheint hingegen fernliegend.

Zuckerberg’s Strategy

On January 7, 2025, and in the days following, the founder and CEO of Meta, Mark Zuckerberg, made a series of statements that framed Meta's previous and future content policy with an evidently strategic intention. The change of content moderation policy, as described in three comprehensive points in his personal announcement on his own platforms, may even sound reasonable, as discussed below. However, the reasoning and the framing of these changes appear to show that Meta is up to something entirely different from just further optimizing its curation of content on its platforms.

Für ein diskriminierungsfreies neues Abtreibungsrecht

Die Diskussion um ein neues Abtreibungsrecht hat durch einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf neue Dynamik gewonnen. Eine kontroverse Frage beantwortet der Entwurf allerdings nicht final: Ist es zulässig, einen gesonderten Erlaubnistatbestand für sogenannte embryopathische Abtreibungen aufzunehmen, also die Abtreibungsmöglichkeiten zu erweitern, wenn bei dem Fötus/Embryo eine potenzielle Behinderung festgestellt wird? Dieser Beitrag argumentiert, dass jedenfalls die Aufnahme einer eigenständigen embryopathischen Indikation mit völker- und verfassungsrechtlichen Wertungen unvereinbar ist.

Policing the Police

Menschen, die polizeiliches Handeln filmen, sind deswegen immer wieder strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Der Artikel analysiert die rechtliche Unsicherheit im Zusammenhang mit § 201 StGB, der Tonaufnahmen ohne Zustimmung unter Strafe stellt, und beschreibt die potentiell einschüchternde Wirkung dieser Praxis auf Bürger*innen und Journalist*innen. Grund- und menschenrechtliche Überlegungen legen nahe, dass solche Aufnahmen straffrei gestellt werden sollten, um rechtsstaatliche Kontrolle und Transparenz polizeilichen Handelns zu gewährleisten.