Darf man den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Textberichterstattung im Internet verbieten?

Den Landesparlamenten liegt derzeit der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Zustimmung vor, der die Befugnisse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, über das Internet Inhalte mit Text zu verbreiten, erheblich einschränkt. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsrechts zur Rundfunkfreiheit lässt allerdings Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Neuregelung aufkommen.

Neue Kleiderordnung statt Wahlrechtsreform – Eine Erwiderung auf Cara Röhner

Justizministerin Katharina Barley hat Vorschläge formuliert, wie sie das „Meer aus grauen Anzügen“ im Bundestag einhegen möchte. Dabei bringt sie auch paritätische Landeslisten ins Spiel. Verfassungsrechtlich gelingen könnte dies, indem der Wahlausgang an das Ziel der Gleichberechtigung von Frauen und Männern aus Art. 3 Abs. 2 GG gekoppelt wird. So hat Cara Röhner argumentiert und eine materielle Perspektive auf Repräsentation und Demokratie eingenommen. Dies bleibt auf Basis einer liberalen Verfassungs- und Demokratietheorie aber bedenklich.

Staatsschutz 3.0? Der Verfassungsschutz vor der Tendenzwende

Die soeben gefällten AfD-Entscheidungen des Bundesverfassungsschutzes könnten den Übergang zu einer dritten Phase des Staatsschutzes markieren: vom Majestätsschutz über den Republikschutz zum Menschenschutz. Dies liegt in erster Linie an der Begründung des Bundesamtes, die sich zuvörderst auf die Missachtung der Menschenwürde und demokratischen Gleichheit von als migrantisch markierten Menschen stützt, die in Teilen der AfD zum Ausdruck kommt. Eine solche Tendenzwende des Verfassungsschutzes stößt sich freilich mit dem eigenen Selbsterhaltungsinteresse der Behörde. Sie müsste daher auch institutionelle Konsequenzen haben.

Hack des IT-Rechts: Zu den Folgen des »Doxing-Falls«

Wenn politische Akteure Schäden erleiden, kann dies die Weiterentwicklung des Rechts rasch befördern. Nun haben die jüngsten Veröffentlichungen von Daten aus dem Privatleben zahlreicher Politiker und Prominenter eine Diskussion über Reformen des IT-Rechts in Deutschland losgetreten. Diese berührt unter anderem das IT-Sicherheitsrecht, das IT-Strafrecht und dessen verfassungsrechtliche Grundlagen.

Unitäres Volk oder Parität? Für eine materiale Perspektive auf die Demokratie

Im Deutschen Bundestag liegt der Frauenanteil nach der letzten Wahl bei nur noch 30 Prozent. Bundesjustizministerin Barley hat deshalb eine Wahlrechtsreform angeregt, die die Parteien verpflichtet, eine gleiche Anzahl von Frauen und Männern für Wahlen aufzustellen. Von Staatsrechtlern werden seitdem verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Dies überrascht wenig, denn im gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Diskurs wird die fehlende Repräsentation von Frauen nicht als demokratisches Problem verstanden. Um dies zu ändern, bedarf es einer materialen Perspektive auf Demokratie und Repräsentation.

The Democratic Backsliding and the European constitutional design in error. When will HOW meet WHY?

When is the constitutional design of any (domestic, international, supranational) polity in error? On the most general level such critical juncture obtains when polity’s founding document (treaty, convention, constitution) protects against the dangers that no longer exist or does not protect against the dangers that were not contemplated by the Founders. While discussion of the evolution of human rights and international actors in response to social change (LGBT, euthanasia, abortion) is well documented, such evolution with regard to political change (transition from one sort of government to another) is less well documented. Constitutions not only constitute but should also protect against de-constitution. For supranational legal order to avoid a deadlock of „being in error” in the above sense, the systemic threats coming from within the polity’s component parts must be recognised and constitutional design be changed accordingly.

»Möge diesem Gesetz kein langes Leben beschieden sein!«: das Kinderehengesetz vor dem BVerfG

Am 2017 in Kraft getretenen Kinderehegesetz kann man sehen, dass sich unterdrückte Ängste vor fremden Lebensweisen derzeit teils mit solcher Kraft Bahn brechen, dass jede Rationalität des Gesetzgebers verloren geht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, das Gesetz nach Art. 100 GG dem BVerfG vorzulegen, und man darf hoffen, dass es nun wirklich für verfassungswidrig erklärt werden wird – zumindest in seinen schlimmsten Teilen.

A Look behind the Fake News Laws of Southeast Asia

In Southeast Asia, attempts to regulate the fake news phenomenon can be broadly categorized, on the one hand, in cases where fake news laws are conceived at least also as the government’s weapon to silence critics and dissenters, and on the other hand, cases where the discourse is lead more open-ended. Under the first category, Malaysia springs to mind, Cambodia and Vietnam possibly too. Thailand is a somewhat mixed case. Much more open-ended are the fake news discourses in Indonesia, the Philippines and Singapore.

The Tale of Two Citizenships

August 2018: Two reports make the rounds in Austrian media. One discusses data protection issues for persons on the so-called citizenship “Promi-Liste”. It tells a story of a Chinese investor, who offered a donation to a public university dean in exchange for assistance with receiving the Austrian citizenship. Meanwhile, another paper breaks the news with a related dicey topic: about 70 Austrians have received notice they are to lose their citizenship. The reason? They allegedly reacquired their native Turkish citizenship as evidenced by their alleged participation in a Turkish referendum.