Ein Recht auf Kopftuch im Gerichtssaal

Am 18. September 2018 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Lachiri v Belgium erstmals zugunsten des Rechts muslimischer Frauen geurteilt, ein Kopftuch zu tragen. Konkret ging es um den Ausschluss einer Prozessbeteiligten aus dem Gerichtssaal als Folge ihrer Weigerung, ihr Kopftuch abzulegen. Hierin erkannte der EGMR eine Verletzung der in Artikel 9 EMRK verankerten Religionsfreiheit. Das Urteil zeigt, dass der margin of appreciation der Mitgliedstaaten doch nicht grenzenlos ist – auch dann nicht, wenn es um die Rechte muslimischer Frauen geht.

Religionsfreiheit unter dem Vorbehalt der Verwirkung?

Jüngst hat die Bundestagsfraktion der AfD den Entwurf einer Verfassungsänderung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Demnach soll die Freiheit der ungestörten Religionsausübung in den Kanon der verwirkbaren Grundrechte in Art. 18 GG aufgenommen werden. Politisches Kalkül beiseite, bleibt der Entwurf jedenfalls aus verfassungsrechtlicher Sicht sinnlos: Art. 18 GG ist eine funktionslose Angstklausel, die man getrost streichen kann.

Fleisch ist kein Gemüse: Die Schlussanträge zum Bio-Gütesiegel für Fleisch aus ritueller Schlachtung

Seit gestern liegen die Schlussanträgen in der Rechtssache C-497/17 vor. Darin begründet EuGH-Generalanwalt Nils Wahl, warum das EU-Gütesiegel „ökologischer/biologischer Landbau“ auch für Fleischerzeugnisse vergeben werden darf, die aus einer rituellen Schlachtung ohne vorherige Betäubung stammen. Anstatt die Frage vom Primärrecht aus zu beantworten und das Spannungsfeld zwischen Grundrechten und Tierschutz zu vermessen, wählt der Generalanwalt einen pragmatischen Ansatz.

Big Brother Watch and others v. the United Kingdom: A Victory of Human Rights over Modern Digital Surveillance?

The European Court of Human Rights delivered its long-awaited judgment in Big Brother Watch and others v. the United Kingdom. While this landmark decision marks a victory for the fundamental rights to privacy and freedom of expression over surveillance, it is also a missed opportunity for the Strasbourg Court.

Desinformieren und interpretieren: Was Maaßen sagen durfte und was nicht

Der Innenminister kann den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht nach Belieben zum politischen Mitstreiter befördern. Äußerungsrechtlich ist der Verfassungsschutzpräsident auf die Optionen beschränkt, die ihm sein Amt eröffnet. Dazu gehört nicht die Kompetenz, sich tagespolitisch zu äußern.

Wer sich traut…

Die „Chefarzt-Saga“ ist um ein weiteres Ausrufezeichen reicher: Einem leitenden Arzt eines katholischen Krankenhauses darf nicht allein deshalb gekündigt werden, weil er sich kirchenrechtswidrig wiederverheiratet hat. Damit stellt sich der EuGH offen gegen das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil ist somit nicht nur als weitere Grundlegung eines EU-Staatskirchenrechts bemerkenswert. Es bedeutet auch eine überaus selbstbewusste Behauptung des Unionsrechts im Dreieck kollidierender Rechtssätze von EU-Recht, Kirchenrecht und nationalem Recht.

VB vom Blatt: Sechs Gedanken zum Chefarzt-Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Einem Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus zu kündigen, weil er als Katholik gegen das Gebot der Unauflöslichkeit der Ehe verstoßen hat, kann als religiöse Diskriminierung gegen Europarecht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Sechs Gedanken von Hans-Michael Heinig, Experte für Religionsverfassungsrecht, zu dem heutigen Grundsatzurteil aus Luxemburg.