Die Minimalvariante: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Dritten Option

Die Bundesregierung hat am 15. August 2018 den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung des Dritte-Option-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts angenommen. Der Gesetzesentwurf wird damit ins gesetzgeberische Verfahren gehen. Mit ihm soll der Dritte-Options-Beschluss in einer Minimalvariante umgesetzt werden. Dies wird den Interessen und Rechten intergeschlechtlicher Personen nur ansatzweise gerecht.

Gute Lücken, schlechte Lücken? Zur objektiv-rechtlichen Dimension des IT-Grundrechts

Staatliches Hacking von Computern und Smartphones hat Konjunktur. Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ mittels „Staatstrojanern“ zählen seit 2017 zu den Standardmaßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Dagegen richtet sich nun eine Verfassungsbeschwerde, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert hat. Sie rügt vor allem eine Leerstelle: Der Gesetzgeber ist seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, die sich aus der objektiv-rechtlichen Dimension des IT-Grundrechts ergeben.

Zur Reform der asylprozessualen Rechtsmittel

Aktuell wird wieder wird über eine Reform der Rechtsmittel im Asylprozess diskutiert. Das geltende Asylverfahrensrecht bildet in großen Teilen ein vom allgemeinen Verwaltungsrecht abweichendes Sonderrecht mit erheblichen rechtsstaatlichen Problemen. Es gibt also Bedarf für Reformen, die aber gerade nicht zu weiteren Lasten der rechtsstaatlichen Garantien gehen dürfen. Der folgende Text gewährt einen Überblick über die komplexen Regelungen und gegenwärtige Missstände.

My Body, the Majority’s Choice? A Comparative Overview of Abortion Laws in Ireland and Argentina

Both Argentina and Ireland have tried to move forward in the fight for the decriminalization of abortion. In Argentina, even though the approval in the Chamber of Deputies represented a very important step, the Senate majority followed the religious standards and rejected the bill. In Ireland, the referendum resulted in a victory for women. The next step is to enact the new law and, of equal importance, to create all the practical conditions to implement the new rules.

Schengen Entry Bans for Political Reasons? The Case of Lyudmyla Kozlovska

On 13 August 2018, Lyudmyla Kozlovska, an Ukrainian national and the President of the Open Dialog Foundation (ODF) in Poland, was detained at Brussels airport on the basis of a Polish entry ban reported into the Schengen Information System (SIS II). One day later, the Belgian border authorities deported her to Kiev, Ukraine. This case raises questions on the discretionary power of states to use the SIS II for entry bans on ‘unwanted migrants’ and the obligation of executing states, in this case Belgium, to check the legitimacy or proportionality of these other states decisions. Furthermore, this case illustrates the necessity of effective remedies against decisions reported in large-scale databases such as SIS.

Hund sans scho

„Hund sans scho“ ist in Bayern das höchste Lob für ein Verhalten, das auf mindestens unkonventionelle Weise zum gewünschten Erfolg geführt hat. Besonders wahlkämpfende Politiker lassen sich gern nachsagen, dass‘ fei echt Hund san, weil sie sich mit einer Mischung aus Nachdruck und Bauernschläue für Förderbescheide, Umgehungsstraßen oder ähnlich beliebte Maßnahmen eingesetzt haben. Aber auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Prinzip verstanden. Er ließ jüngst verlauten, dass man es zur Durchsetzung der bisher schmählich ignorierten Entscheidungen zu Luftreinhalteplänen und Dieselfahrverboten für möglich halte, den Bayerischen Ministerpräsidenten in Zwangshaft zu nehmen. Droht Markus Söder eine Ladung zum Haftantritt in Stadelheim?

New German Intersex Law: Third Gender but not as we want it

The new German draft law to introduce a third option in personal status law has overwhelmingly been decried as a missed historical opportunity, or even as counterproductive, for a variety of reasons. The main criticisms are that the third option does not fully recognize gender diversity as it will only be available to those with a medical diagnosis of an intersex condition, and that the government failed to genuinely consider the alternative option presented by the Constitutional Court – that of scrapping sex/gender registration altogether.

Kirchenasyl – staatliche Eskalation aus Opportunismus?

Nach hitziger Diskussion mit Scharia-Vergleichen und Ähnlichem hatten sich Staat und Kirche im Februar 2015 auf ein gemeinsames Verfahren beim Kirchenasyl geeinigt. Dieser  kooperative Umgang wurde jahrelang positiv evaluiert. Nun aber verschärft die staatliche Seite den Ton. Das Kirchenasyl wird laut Innenministerkonferenz in „Teilen der Öffentlichkeit zunehmend kritisch gesehen“. Wohl daher verständigten sich die Innenminister darauf, den staatlichen Umgang mit dem Kirchenasyl ab dem 1.8.2018 zu ändern und ernst zu machen mit einer Drohung, die schon länger im Raum stand: Unter bestimmten Voraussetzungen wird sich das BAMF künftig auf die 18-monatige Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 2 S. 2 Dublin III-VO berufen.