(K)ein guter Kompromiss

Der Text beleuchtet die widersprüchliche Rechtslage zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland, die seit 1995 gilt. Trotz einer politischen Einigung bleibt die Regelung rechtlich problematisch, da sie einen Schwangerschaftsabbruch nach Beratung als straflos, aber rechtswidrig einstuft. Die aktuelle Debatte um einen neuen Gesetzentwurf verdeutlicht die Schwierigkeiten einer konsistenten Regelung. Der Text fordert eine Neubewertung der veralteten Rechtslage zugunsten einer klareren Regelung, die die reproduktive Selbstbestimmung stärkt.

BVerfG erklärt Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen teilweise für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. November 2024 den Krankenhausvorbehalt für ärztliche Zwangsbehandlungen (§ 1832 Abs.1 Nr.7 BGB) teilweise für verfassungswidrig. Zwangsmaßnahmen dürfen in Ausnahmefällen auch außerhalb eines Krankenhauses durchgeführt werden, wenn die Verbringung erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen würde und der Krankenhausstandard vor Ort nahezu erreicht wird. Die Entscheidung stellt das Schutzkonzept des Gesetzgebers infrage, der Zwangsmaßnahmen als letztes Mittel im stationären Setting sichern wollte. Bis zur Neuregelung (Frist: 31.12.2026) gilt die bestehende Rechtslage fort.

Die Idee der Staatsräson im neuesten deutschen Recht

Wer sich von rechtszerstörenden Fiktionen heute ein Bild machen will, lese das kürzlich veröffentlichte und inzwischen rechtskräftige Urteil der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Oktober 2024. Es ist eine der ersten bekannt gewordenen gerichtlichen Entscheidungen, die zu der im Juni 2024 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ergangen sind.

Freundschaft schließen mit der Entgelttransparenz

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 soll geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede durch erweiterte Transparenzmechanismen und klare Sanktionsvorgaben reduzieren. Sie erfordert bis 2026 Anpassungen des deutschen Entgelttransparenzgesetzes, dessen bisherige Instrumente – wie der Auskunftsanspruch und freiwillige Berichtspflichten – nur begrenzte Wirkung gezeigt haben. Die Richtlinie bietet die Chance, bestehende Entgeltsysteme zu reformieren, geschlechtsneutrale Bewertungsmaßstäbe zu etablieren und die Verhandlungsposition von Beschäftigten zu stärken.

Ein »Hochschulsicherheitsrecht« verstößt gegen die verfassungsrechtliche Gewährleistung wissenschaftlicher Forschung und Lehre

Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler aus allen juristischen Fakultäten des Landes NRW haben sich zu der folgenden Stellungnahme zusammengeschlossen. Sie trägt die Unterschrift einer deutlichen Mehrzahl aller aktiven Hochschullehrer des Verfassungsrechts, mehrere Rechtsfakultäten sind mit ihrem Öffentlichen Recht vollständig vertreten.

In ruhige Gewässer

Rechte der Natur erregen die Gemüter. In Deutschland riefen jüngst zwei Urteile des LG Erfurt heftige Reaktionen hervor. Auch in Spanien, wo bereits 2022 mit der Salzwasserlagune Mar Menor das erste europäische Ökosystem mit Rechten ausgestattet wurde, um die fortschreitende Zerstörung durch Pestizideintrag zu stoppen, wurden hitzige Debatten geführt. Am 20.11.2024 hat das spanische Verfassungsgericht die Verfassungskonformität dieses Rechtsakts bestätigt und damit die Debatte in verfassungsrechtlich ruhigere Gewässer gelenkt.

Daten sammeln für den Umsturz

Am 05.11.2024 nahm der Generalbundesanwalt (GBA) acht junge Männer fest. Sowohl der festgenommene Kurt H., Schatzmeister der sächsischen AfD-Jugendorganisation und AfD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat von Grimma, als auch Kevin R. arbeiteten beim sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Alexander Wiesner, der stellvertretendes Mitglied des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der vergangenen Legislaturperiode war. Dieser Untersuchungsausschuss offenbart ein nicht unerhebliches Defizit im Grundrechtsschutz.

Added value(s)?

During the hearing in the infringement proceedings against Hungary’s ‘anti- LGBTIQ+ Law’, the Commission placed the values of the EU at the heart of its pleas. Following its publication in the Official Journal, some expected (while others feared) that the Commission’s infringement action would rely on Article 2 TEU (which set out the values of the EU) as a self-standing ground. Instead, during the hearing, the Commission’s representatives were adamant that Article 2 may only be invoked in connection with other EU law provisions. That is a welcome clarification. Grounding an infringement action solely on Article 2 would be unwise. Yet, the inclusion of these values among the pleas is legally, politically, and morally significant.

Neues nur am Rande

Die große Überraschung blieb aus. Die Verfassungsbeschwerden gegen das Strompreisbremsegesetz von insgesamt 22 Betreibern von Anlagen zur grünen Stromerzeugung wurden zurückgewiesen (Az.:1 BvR 460/23, 1 BvR 611/23). Blickt man allein auf die tragenden Gründe für die Erfolglosigkeit der Beschwerden, hält das Urteil in der Tat wenig Überraschendes bereit. Interessant wird die Entscheidung allerdings in ihren Randbereichen und abseits der tragenden Gründe.