Holocaust, Meinungsfreiheit und Sonderrechtsverbot – BVerfG erklärt § 130 III StGB für verfassungsgemäß

Ist der Straftatbestand der Holocaust-Leugnung verfassungswidriges Sonderrecht „gegen rechts“? Diese Frage war bislang heftig umstritten – und durch die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls noch nicht ausdrücklich entschieden. Jetzt beantwortet das Gericht diese Frage per Kammerentscheidung mit Nein.

Freiheitsentziehung in der Freiheitsentziehung? Die BVerfGE-Entscheidung zur Fixierung in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

Kann es eine Freiheitsentziehung in der Freiheitsentziehung geben? Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage in seiner Entscheidung zur Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung eindeutig bejaht. Daraus folgt ein zwingender Richtervorbehalt für Fixierungen. Dies überzeugt im Ergebnis, die Begründung aber ist hemdsärmelig und schränkt die Landesgesetzgeber unnötig ein.

The Curious Case of Article 299 of the Turkish Penal Code: Insulting the Turkish President

Judgments by the Strasbourg Court are binding on Turkey and furthermore are the primary source for interpreting the European Convention of Human Rights, a treaty to which Turkey is party and which, according to Article 90 of the Turkish Constitution, prevails over national laws such as Article 299 of the Turkish Penal Code on insulting the President, in the event of conflict. ECtHR jurisprudence clearly indicates such a conflict between Article 299 and the Convention. But are Turkish courts aware of this?

Gegenleistung für einen »gesamtgesellschaft­lichen Vorteil«: Das BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorschriften über den Rundfunkbeitrag für im wesentlichen verfassungsgemäß erklärt. Lediglich die Höherbelastung von Inhabern von mehr als einer Wohnung sei mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Die verfassungsrichterliche Wertschätzung für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ist im Grundton des Urteils deutlich hörbar, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Argumentation nicht in allen ihren Teilen überzeugt.

Zugang für die Erben gesichert, aber viele Fragen offen: Das BGH-Urteil zu digitalen Hinterlassenschaften

Der Bundesgerichtshof eröffnet den Erben den Zugang zum Nutzerkonto der Social-Media-Accounts eines Verstorbenen. Die Entscheidung verhindert, dass die Betreiber sozialer Netzwerke zu einer Art Gralshüter über das Konto auch in Fällen werden, in denen nicht dessen Löschung, sondern nur ein Gedenkzustand beantragt wurde. Die Vorstellung, dass ausgerechnet Facebook in der Lage sein sollte, nach dem Tod des Betroffenen dessen höchstpersönliche Kommunikationen allein zu sichten, wäre denn auch sehr seltsam gewesen. Die mit dem Fall verbundenen Fragen löst der BGH indes geradezu hemdsärmelig.

Mindestkörpergrößen bei der Polizei: Zu klein für die Löschdecke?

Die öffentliche Sicherheit kann in Nordrhein-Westfalen nur geschützt werden, wenn Polizistinnen und Polizisten mindestens 1,63 m groß sind. Das ist jedenfalls die Ansicht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, das per Erlass eine entsprechende Mindestkörpergröße für PolizeibeamtInnen verfügte. Polizeibeamte, die kleiner als 1,63 m seien, hätten „Schwierigkeiten beim Bedienen von Einsatzmitteln“; „Stolper- und Sturzgefahr beim Einsatz der Löschdecke“ und „Stolper- und Sturzgefahr der Zugriffskräfte beim gemeinsamen Einschreiten bei großen Beinlängendifferenzen“.

Die Zeugen Jehovas und das Datenschutzrecht

Scheinbar geht es nur um eine Petitesse in dem Streitfall der EuGH-Rechtssache C-25/17. Vordergründig geht es um die kleine Frage, ob die Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft bei Hausbesuchen den besonderen Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts unterliegen. Doch wie zu zeigen sein wird, geht es um mehr, um wichtige Fragen des europäischen Datenschutzrechts und seiner Anwendbarkeit generell sowie um die Reichweite für den gesamten kirchlichen Bereich.

Tertium datur – causa finita? Zum Dritten Geschlecht in Österreich

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 hat nun auch der österreichische Verfassungsgerichtshof erkannt, dass intergeschlechtliche Menschen das Recht auf eine adäquate, ihrer Geschlechtsidentität entsprechende Bezeichnung im Personenstandsregister haben. Dafür bedarf es keiner Aufhebung bestehender gesetzlicher Bestimmungen: Das Ergebnis kann (und muss) vielmehr durch verfassungskonforme Auslegung des einfachen Rechts erreicht werden.

The AG Opinion in the Celmer Case: Why the Test for the Appearance of Independence is Needed

In this post, I focus on what I believe is the most important question in the Celmer case: what kind of a test for the rule of law/fair trial, and with how many prongs? I argue that the rule of law/fair trial test that the Court should apply is the test for the appearance of independence, known from the practice of the ECtHR. I also argue that the Court should not leave the application of this test to the referring court but carry it out by itself.

Die Mär von den Männerquoten

Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt ein: Weil bei ihr männliche Staatsanwälte unterrepräsentiert sind, will sie Männer „bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigen“. Eine solche Ausrichtung der Gleichstellungspolitik auf Frauen und Männer gleichermaßen ist ein Paradigmenwechsel, der erhebliche rechtliche Probleme aufwirft. Denn dürfen Quoten bei einem sogenannten Leistungspatt wirklich für Männer angewendet werden?