Die »Fiktion der Nichteinreise« als Grundrechtseingriff durch normativen Tatsachenausschluss

Die Einigung zwischen CDU und CSU vom 2. Juli 2018 sieht eine „Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise“ vor. Dana Schmalz hat bereits überzeugend dargelegt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte „von der Fiktion der Nichtanwesenheit von Personen wenig beeindruckt sein und Rechtsverletzungen gegebenenfalls rügen“ dürfte – und zwar nicht zuletzt deshalb, weil es der Menschenwürde zuwiderlaufen würde, wenn durch eine solche Konstruktion die territoriale Bindung an die Grundrechte ausgehebelt und Menschen ihrer Rechte beraubt werden könnten. Grundrechtsdogmatisch betrachtet entspricht dieser Diagnose der Befund, dass normative Fiktionen, die Rechte aushebeln, selbst als Eingriffe in das jeweilige Grundrecht einzuordnen sind.

Fidesz and Faith: Ethno-Nationalism in Hungary

“The protection of Hungary’s self-identity and its Christian culture is the duty of all state organizations” says one of the new provisions that were adopted on 20 June to change the country’s Fundamental Law of 2011. Besides its potential to limit fundamental rights, what are the possible consequences of this constitutional change, in legal, cultural and political terms?

Sachgrundlose Befristung nur bei Ersteinstellung: Auslegung im Wettstreit der Gerichte

Das BVerfG hat eine Gesetzesauslegung des Bundesarbeitsgerichts, die eine wiederholte sachgrundlose Befristung mit ein und demselben Arbeitgeber ermöglichte, für verfassungswidrig erklärt. Der Entstehungsgeschichte des Gesetzes sei ein „klar erkennbarer Wille des Gesetzgebers“ zu entnehmen, den das BAG bei seiner Auslegung nicht respektiert habe. Damit behält sich das BVerfG die letzte Entscheidung über die Rechtsfortbildung der Fachgerichte vor. Zugleich gerät auch ein Baustein aus dem ausgefeilten Konzept des Koalitionsvertrags ins Wanken.

Warum auch das Grundgesetz bestimmten Zurückweisungen an der Grenze entgegensteht

Aus aktuellem Anlass scheint es sinnvoll, daran zu erinnern, dass das Grundgesetz gerade auch der Zurückweisung politisch Verfolgter an der Grenze entgegenstehen sollte, und zu betonen, dass es Zurückweisungen bei drohender Verletzung der Menschenwürde richtigerweise auch weiterhin entgegensteht – als eine zusätzliche verfassungsrechtliche Barriere, die zu den völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Hindernissen noch hinzutritt.

Wurde Ali B. rechtswidrig aus dem Irak nach Deutschland geholt?

Nun, wo die „Heldenpolizisten“ in die Heimat zurückgekehrt sind, geht das Drama um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Susanna in den dritten Akt. Was war das eigentlich rechtlich, das da am vergangenen Samstag in Erbil geschah und letztlich zur Festnahme des Tatverdächtigen Ali B. durch die Bundespolizei führte? Eine „Auslieferung“? Eine „Abschiebung“? Oder doch ein „Rechtsverstoß“ oder „Freiheitsberaubung“?

Put it back: Ein Vorschlag für ein NetzDG, das die Meinungsfreiheit wahrt

Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG) wird von vielen für unionsrechts- und grundgesetzwidrig gehalten, vor allem in Hinblick auf die Meinungs- und Informationsfreiheit. Um die einseitige Ausrichtung des NetzDG auf das Löschen von Inhalten auszugleichen, wird insbesondere angemahnt, sog. Put-back-Verfahren zu installieren, also Verfahren, in denen der Nutzer eines sozialen Netzwerks die Wiederherstellung gelöschter, aber von der Meinungsfreiheit gedeckter Beiträge erreichen kann. Hierzu ein konkreter Gesetzgebungsvorschlag.

»Academics for Peace« and their Freedom of Expression

The ‘Academics for Peace Petition’, published in January 2016, was signed by around two thousand academics from both Turkey and from abroad. The petition raised concerns, using strong language, about the conduct of Turkish security forces in their counter-terrorism operations carried out in response to violent actions by the PKK terrorist group and their supporters  in south-east Turkey in the summer of 2015. One signatory,  Füsun Üstel, professor of political science, was found guilty of committing the crime of terrorist propaganda under Article 7(2) of the Turkish Counter Terrorism Law and now faces fifteen months of imprisonment. The constitutional protection of Üstel’s freedom of expression has not been respected by the court in its judicial reasoning.