Same-sex marriage before the courts and before the people: the story of a tumultuous year for LGBT rights in Romania

This article will briefly recount a particularly agitated year for LGBT rights in Romania, marked by a highly contentious campaign to amend the constitutional definition of marriage through a referendum, as well as the first referral to the Court of Justice of the European Union by the Constitutional Court, in a freedom of movement case involving a married mixed nationality same-sex couple.

Is there Hope for the Right to Hope?

The European Court of Human Rights has overturned its former position that convicts sentenced to life in prison enjoy a "right to hope" to be eventually released. Arguably, in this case we have an instance of interpretation of evolution which lowers rather than heightens human rights protection. In the current climate when there is a growing political appetite to curtail human rights, a Court interpretation towards change in this direction without good reasons may create a dangerous precedent for further reduction of basic human rights guarantees.

Warum Vertrauen in die Neutralität der Justiz ein schützenswertes Verfassungsgut ist

Gibt es Allgemeininteressen mit Verfassungsrang, die es rechtfertigen, Richterinnen das Tragen eines Hidschab zu untersagen? Anders als Aqilah Sandhu glaubt, lautet die Antwort Ja. Wer nicht bereit ist, auf auffallende Symbole gruppenbezogener Identität zu verzichten, kann nicht ein Richteramt beanspruchen. Dies gilt auch, wenn Anwärter ernsthaft und glaubwürdig versichern, ihre Zugehörigkeiten bei konkreten Entscheidungen ausblenden zu können. Zu der verantwortungsvollen Richterrolle gehören nicht nur die fachliche Ausbildung und die Fähigkeit zur Selbstbeobachtung, sondern auch Verständnis für die Funktionsbedingungen, die für das System Justiz von zentraler Bedeutung sind.

Der Burkini als Technological Fix

Während in ersten öffentlichen Bädern in Deutschland und der Schweiz Burkinis verboten worden sind, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 10. Januar 2017, dass der Burkini ein Mittel sein kann, die Teilnahme muslimischer Kinder am koedukativen Schwimmunterricht zu ermöglichen. Der schonende Interessenausgleich, der so erreicht werden konnte, war nur durch diesen Schwimmanzug, der den Charakter eines technischen Konfliktlösungsmittels annimmt, denkbar. Solche technological fixes, die praktische Konkordanz zulassen, stehen auch in anderen Fällen zur Verfügung.

Der »Anschein der Neutralität« als schützenswertes Verfassungsgut?

Seit dem (noch nicht rechtskräftigen) Augsburger Richterspruch vom Juni 2016 haben Kopftuchverbote wieder Konjunktur. In dem von mir angestrengten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ging und geht es zwar nicht um das Amt des Berufsrichters, sondern um unzumutbare Beschränkungen bereits in meiner Referendarausbildung. Unabhängig von der fehlenden rechtlichen Grundlage, erachte ich ein Kopftuchverbot in der Justizausbildung als einschneidende Verletzung multipler Grundrechte, insbesondere der Ausbildungsfreiheit und der Chancengleichheit, aber auch der Glaubensfreiheit. Dennoch hat das Urteil über die Landesgrenzen hinweg erneut einen Gesetzgebungsaktionismus ausgelöst, diesmal für alle möglichen Bereiche in der Justiz.

Toward Hominid and Other Humanoid Rights: Are We Witnessing a Legal Revolution?

On 3 November 2016, an Argentinian judge granted habeas corpus relief to Cecilia, a person held captive in a small cage. Nothing out of the ordinary – except for the fact that Cecilia is not a battered woman or abused girl, but a chimpanzee kept at Mendoza zoo. This 1 % genetic difference turns this into a landmark judgment of potentially revolutionary proportions. For the first time in legal history, a court explicitly declared an animal other than human a legal person who possesses inherent fundamental rights. This judgment marks a radical breach with the deeply entrenched legal tradition of categorizing animals as rightless things (the person’s antithesis), and demonstrates that the previously impenetrable legal wall between humans and animals can be surmounted. The question seems no longer if, but when.

Do(n’t) think twice, it’s all right: der EuGH beerdigt die Vorratsdatenspeicherung

2016 – das Jahr der zuvor lange aufgeschobenen Entscheidungen? Die Schwedische Akademie zeichnet den seit gefühlten Ewigkeiten als Kandidaten gehandelten Bob Dylan endlich mit dem Literaturnobelpreis aus. Angela Merkel erklärt, dass sie noch einmal kandidiert. Und der EuGH beerdigt kurz vor Weihnachten im zweiten Anlauf die Vorratsdatenspeicherung. Anders als der Preis für Dylan und die Kandidatur von Merkel überraschte die EuGH-Entscheidung jedoch viele.

Wer ist Flüchtling? Zum Hin und Her der Entscheidungspraxis zu Asylsuchenden aus Syrien

Syrische Flüchtlinge sind die größte Gruppe von Asylsuchenden in Deutschland und erhalten hier Schutz – aber nicht unbedingt einen einheitlichen Status. Das erstaunt zunächst nicht, da Asylanträge individuell zu prüfen sind. Die Frage der Statusgewährung hängt jedoch nicht nur von der persönlichen Situation der Betroffenen ab, sondern maßgeblich von der rechtlichen Wertung, die daraus gezogen wird. Dabei wirft die verfassungsrechtlich nicht weiter spannende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 (2 BvR 31/14) ein Schlaglicht auf die bemerkenswerten Schlenker der Entscheidungspraxis zu syrischen Flüchtlingen.

Nur fragmentarischer Schutz: Asyl wegen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität

In vielen Staaten werden Menschen nach wie vor wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt. In Deutschland haben sie Anspruch darauf, als Flüchtlinge anerkannt zu werden – so sehen es die Qualifikationsrichtlinie und das deutsche Asylrecht ausdrücklich vor. Dennoch ist die Situation von wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgten„SOGI-Flüchtlingen“ auch in Deutschland nicht rosig. Im Asylverfahren stehen sie vor besonderen Herausforderungen, während des Asylverfahrens werden ihre Rechte nicht immer gewährleistet, und der Zugang zum Schutz ist ohnehin schwer.

Der Blockupy-Polizeikessel vor dem Bundesverfassungs­gericht: Mitgefangen, mitgehangen?

In seinem jüngsten Beschluss zum Frankfurter Blockupy-Kessel geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bereits die bloße Anwesenheit einer Person in einer Gruppe, in der ein Teil verdächtigt wird, Straftaten begangen zu haben, ausreiche, um einen Anfangsverdacht auch gegen sie zu begründen. Karlsruhe stutzt dabei seinen eigenen verfassungsrechtlichen Maßstab soweit herunter, dass nicht mehr die Demonstration in ihrer Gesamtheit betrachtet, sondern die Versammlung in genehme und nicht genehme Gruppen aufgespalten wird.