Warum die „Reform“ des Sexualstrafrechts keine ist

Wenn ein Unrechtszustand länger andauert, kann es geschehen, dass er als Normalität wahrgenommen wird. Dies zeigt auch der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts, welcher nicht auf fehlendes Einverständnis abstellt, sondern in einem Sondertatbestand des „sexuellen Missbrauchs“ einige Konstellationen aufzählt, in denen ein sexueller Übergriff trotz fehlendem Widerstand strafbar ist. Der Vergewaltigungsmythos des unbedingten Widerstandes wird damit als Regelfall bestätigt, und Betroffene, die sich nicht physisch wehren, werden terminologisch wie dogmatisch mit Geschäftsunfähigen gleichgestellt.

Causa Böhmermann: Die Rückkehr der Staatsehre?

Die Entscheidung zur Ermächtigung der deutschen Staatsanwaltschaft, gegen Jan Böhmermann ein Strafverfahren nach § 103 StGB einzuleiten, wird naturgemäß hitzig diskutiert. Über die politischen, straf- und menschenrechtlichen Aspekte hinaus weist der Fall auch eine nicht zu verachtende allgemein-völkerrechtliche Komponente auf: Die Achtung der Ehre fremder Staaten.

Anti-Roma-Märsche in Ungarn: Staat muss Anzeichen auf Hasskriminalität nachgehen

Die Neonazi-Aufmärsche von Gyöngyöspata 2011 haben Ungarn eine Verurteilung vor dem EGMR in Straßburg eingebracht – und den Staaten Europas die klare Ansage, Hasskriminalität als HASSkriminalität zu verfolgen und die Augen vor rassistischen Motiven von Straftaten nicht zu verschließen.

Erlaubte Schmähkritik? Die verfassungsrechtliche Dimension der causa Jan Böhmermann

Jan Böhmermanns Spottverse auf den türkischen Präsidenten Erdoğan sind erklärtermaßen Schmähkritik und als solche nicht von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG gedeckt – eigentlich. Kann Schmähkritik so verpackt werden, dass diese ausnahmsweise die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitet? Fällt sie auch dann aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus, wenn ihr Verfasser mit dieser „Verpackung“ deutlich macht, dass es ihm erkennbar gerade nicht um den Inhalt der Schmähkritik selbst, sondern um etwas (wiederum erkennbar) anderes geht. Einiges spricht hier dafür, die Meinungsfreiheit tatsächlich in diesem Sinne zu interpretieren.

Mit den eigenen Waffen geschlagen: Die Reaktion des EuGH auf den unbedingten Vorrang der Menschenwürde vor dem Unionsrecht nach dem BVerfG

Der EuGH bewegt sich – aber er gibt dabei klar die Richtung vor. Das ist das Fazit zu seinem Urteil von vorgestern zum europäischen Haftbefehl. Die Antwort auf eine Vorlage des OLG Bremen, in der es um die Auslieferung aufgrund eines europäischen Haftbefehls bei der Gefahr menschenrechtswidriger Haftbedingungen im ersuchenden Staat ging, war zuletzt mit besonderer Spannung erwartet worden. Denn das BVerfG hatte vor kurzem einen Auslieferungsfall nach Italien zum Anlass genommen, nach Jahrzehnten die Solange-Rechtsprechung für den Anwendungsbereich der Menschenwürde in den Ruhestand zu verabschieden: Künftig hat Art. 1 Abs. 1 GG über den Hebel der Identitätskontrolle, und zwar ungeachtet des generellen Grundrechtsschutzstandards in der EU, immer Vorrang vor kollidierenden unionsrechtlichen Verpflichtungen. Dies konnte von europäischer Seite kaum unwidersprochen bleiben.

Menschenwürde schlägt Anerkennungsgrundsatz

Europa fußt auf Vertrauen. Aber was, wenn manche europäischen Mitgliedsstaaten aufhören dieses Vertrauen zu verdienen? Ist die Vertrauenswürdigkeit ihrerseits Vertrauenssache? Angesichts der Mir-doch-egal-Haltung, die einige mittel- und osteuropäische Regierungen gegenüber dem Europarecht und den fundamentalen Verfassungsgrundsätzen Europas mittlerweile an den Tag legen, ist das keine theoretische Frage, sondern eine, von der Europas Zukunft abhängt. Heute hat der Europäische Gerichtshof sie auf eine Weise beantwortet, die mir einen Stein vom Herzen fallen lässt.

Freedom of Religion vs Islamophobia: Lombardy’s »Anti-Mosque Law« is Unconstitutional

While islamophobia is on the rise after the carnages of Paris and Bruxelles, recent developments in Italy may foster the confidence in the freedom of religion of European Muslims. In a ground-breaking decision, the Italian Constitutional Court has nullified a regional “anti-mosques law” enacted by the Lombardy Region one year ago, discriminating the Muslim community of this rich and populated area of Northern Italy.

How to protect European Values in the Polish Constitutional Crisis

Does the Polish development concern us — the European citizens and the European institutions we have set up? There is a functional and a normative argument to state that it does. The normative argument is that the European Union organizes a community of states that profess allegiance to a set of fundamental values—among others, democracy, the rule of law, and human rights. The functional reason is that the European legal space presupposes mutual trust. European law operates on the presumption that all institutions are law-abiding. Otherwise, the legal edifice crumbles.

Pressefreiheit im Strafprozess und ihre Grenzen

Die heutige Entscheidung Bédat v. Schweiz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte lässt sich für Journalisten, die ein waches Gefühl für liberale Freiheitsrechte und ein noch wacheres für ihre eigenen professionellen Interessen besitzen, leicht skandalisieren: "Straßburg lässt die Pressefreiheit im Stich!" wäre eine mögliche Überschrift. "Straßburg billigt Kriminalisierung von Justizberichterstattern!" eine andere. Ich bin auch ein professioneller Journalist, und in punkto Sorge um liberale Freiheitsrechte lasse ich mich für gewöhnlich ungern von irgendwem übertreffen. Trotzdem, oder gerade deswegen, komme ich zu einem anderen Schluss: Ich halte das heutige Urteil der Großen Kammer für richtig.