Das Menschenrecht auf das Existenz­minimum ernst genommen – Sozialleistungs­ansprüche von Unionsbürger_innen

Im Europarecht wird seit langem diskutiert, ob Unionsbürger_innen, die nur ein Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Arbeitssuche haben oder nur eingereist sind, um Sozialleistungen zu empfangen, von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Das Thema hat aber auch eine verfassungsrechtliche Dimension. Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen das Recht auf sein Existenzminimum. Und was dies für den Sozialleistungsausschluss von Unionsbürger_innen bedeutet, ist verfassungsrechtlich keineswegs geklärt. Die Frage spaltet gegenwärtig die deutsche Sozialgerichtsbarkeit. Mit diesem Streit wird sich früher oder später auch das BVerfG auseinandersetzen müssen.

Straßburg nimmt den Kampf gegen Überwachungsstaat auf

Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt uns davor, dass unser Staat zu einem Überwachungsstaat mutiert. Das zumindest ist der Anspruch, den der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof vor wenigen Wochen in seiner epochalen und in der deutschen Öffentlichkeit viel zu wenig wahrgenommenen Entscheidung Sacharow v. Russland aufgestellt hat: Wenn Polizei oder Geheimdienst die Telefon- und Internetkommunikation von buchstäblich jedem überwachen darf, dann darf auch buchstäblich jeder dagegen klagen. Und wenn es an hinreichend robuster Kontrolle dieser Überwachung fehlt, dann verletzt sie buchstäblich jeden von uns in unserem Recht auf Privatsphäre. Vielleicht hatte die vergleichsweise geringe Resonanz auch damit zu tun, dass es ein russischer Fall war. Aber heute hat es mit der Kammerentscheidung Szabó v. Ungarn den ersten EU-Staat erwischt. Es wird nicht der letzte bleiben.

Zur integrativen Kraft des Religionsrechts: Subventionen statt Staatsleistungen?

Die hohe Zahl der nach Europa fliehenden Muslime beflügelt die Angst vor Integrationsproblemen. Wie kann ein weltanschaulich neutraler Staat verhindern, dass Religionsfreiheit von Misstrauen zersetzt und demokratisches Zusammenleben durch fundamentalistische Glaubensvorstellungen gefährdet wird? In einem kürzlich erschienenen Beitrag für die Konrad-Adenauer-Stiftung setzt Christian Waldhoff auf die integrative Kraft staatskirchenrechtlicher Kooperation und schlägt vor die Verfassung zu ändern. Anstelle historisch begründeter Staatsleistungen an die Kirchen sollten zukünftig Religionssubventionen treten, von denen auch Muslime profitieren könnten. Was ist von diesem Vorschlag zu halten?

Schengen und die versteckte Wiedereinführung der Grenzkontrollen

Verstößt es gegen Schengen, dass Busunternehmen gezwungen werden, die Pässe ihrer Kund/innen zu kontrollieren? Gut möglich, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und dem Antrag eines Busunternehmen stattgegeben, das eine derartige Verfügung erhalten hatte. Das Verfahren ist über Deutschland hinaus von Bedeutung und könnte sich auch auf die Strafbarkeit des Schleusens auswirken, wenn man das Antidiskriminierungsrecht hinzuzieht.

European Defence: Myth or Reality?

After the attacks of November 13, the French President François Hollande called for Europe’s help in the fight against ISIS and islamist terror. Europe justified its inaction by arguing that the Treaties leave no choice. Especially, Article 42 would only make viable the intergovernmental procedure, i.e. bilateral agreements that every state should stipulate with France. It cannot be neglected, though, that the first six paragraphs of Article 42 draw a common strategy in the defence and foreign affairs sectors, which has to be followed with the consent of all the States. Now, this shared – even if not exclusive – competence of the EU was not triggered. Why not?

Eine »Charta der Grundrechte für die digitale Zeit«, und warum wir sie brauchen

“Ich surfe, also bin ich.” Das ist nach der Internet-Milieu-Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet das neue Credo der sogenannten Digital Natives. Auch das Verfassungsrecht reagiert auf diese Entwicklung. Das Internet ist heute auch “Grundrechtsverwirklichungsnetz“. Entsprechend laut werden die Rufe nach neuen Katalogen digitaler Grundrechte. Jüngst hat auch der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz eine “Charta der Grundrechte für die digitale Zeit” gefordert. Macht eine solche Charta Sinn? Was kann sie leisten? Wie weit soll sie reichen? Und wer soll sie ausarbeiten?

Auschwitzvergleich als Beleidigung: EGMR schlägt sich auf Seite der Meinungsfreiheit

Vergleicht man den ärztlich assistierten Schwangerschaftsabbruch mit dem Holocaust, verletzt man das allgemeine Persönlichkeitsrecht des namentlich benannten, ausführenden Mediziners. Zieht man zwischen NS-Regime und Abtreibung jedoch lediglich eine Parallele, scheint dies noch von der Meinungsfreiheit umfasst zu sein. Zumindest könnte man so das gestern veröffentlichte Urteil des EGMR in der Rechtssache Annen vs. Germany verstehen.

Der Dschungel von Calais, der Conseil d’Etat und die Menschenwürde

Der Staat Frankreich muss das Flüchtlingscamp von Calais mit Trinkwasser und Toiletten versorgen. Das hat der Conseil d'Etat festgestellt: Als Garant des Verfassungsprinzip der Menschenwürde müsse der Staat dafür sorgen, dass niemand in unmenschlichen Bedingungen leben muss. Eine Entscheidung, die auch außerhalb Frankreichs Beachtung verdient.

Terrorgefahr und Vorratsdatenspeicherung in Europa: unterschiedlichste nationale Schutzstandards mangels klarer unionsrechtlicher Grenzen

Bereits wenige Tage bevor Europa durch Terrorangriffe in Paris erschüttert wurde, haben sich in Großbritannien, Frankreich und Deutschland bemerkenswerte sicherheitsrechtliche Kurskorrekturen vollzogen. Sie betreffen insbesondere das Instrument der Vorratsdatenspeicherung und gewinnen angesichts der Debatte, welche Lehren wir aus den jüngsten Anschlägen ziehen sollten, enorm an Relevanz.

Völkerrecht und Sezessionen – Legitimität nur für Einigungswillige?

Katalonien, Schottland, Krim, Québec – Sezessionismus ist in diesen Tagen wieder einmal ein sehr aktuelles Phänomen, und das nicht nur in Europa. Um so mehr wächst das Bedürfnis danach, sezessionistische Bestrebungen völkerrechtlich und damit nach internationalen Standards zu bewerten. Doch bei der Frage, ob bzw. wann Sezessionen legitim sind, betreibt das Völkerrecht eine Art Versteckspiel mit Verfassungsrecht und Politik. Weder statuiert es ein ausdrückliches Recht auf Sezession noch verbietet es dieselbe, sondern überlässt es grundsätzlich dem jeweiligen nationalen Verfassungsrecht, ihre Rechtmäßigkeit zu beurteilen. Lässt uns also das Völkerrecht mit dem Sezessionismus völlig alleine? Eine Antwort auf diese Frage gab diese Woche Andreas Paulus, Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts und Völkerrechtsprofessor in Göttingen, in einem Vortrag vor dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.