Luxemburg rüttelt an Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Bürgerkriegsflüchtlingen, die internationalen Schutz genießen und Sozialhilfe beziehen, wird in Deutschland von den Behörden ein verbindlicher Wohnsitz zugewiesen. Das, so Generalanwalt Cruz Villalón in seiner wohl letzten Amtshandlung, dürfte so pauschal europarechtswidrig sein: Flüchtlinge dürfen nicht nach ihrem Rechtsstatus diskriminiert werden, und das bloße Ziel, die Belastung der Kommunen besser zu verteilen, rechtfertige eine solche Ungleichbehandlung nicht. Und das ist im Schatten des epochalen "Schrems"-Urteils nur eine von vielen weit reichenden Luxemburger Neuigkeiten dieses denkwürdigen Tages.

„The key to the solution lies in Spain, not in Catalonia“

Why did the territorial conflict between separatist Catalonia and the Spanish central government escalate so badly? What is at stake in a country historically ridden by civil war and separatist terrorism? What needs to be done to resolve the conflict, and by whom? In an interview with Verfassungsblog, Benito Aláez Corral, constitutional law professor from Oviedo, explains how the Spanish constitution needs to be amended to satisfy the demand for national self-determination in Catalonia and maintain the constitutional integrity of Spain.

Ohrfeige im Polizeigewahrsam: Menschenwürde kennt keine Bagatellgrenze

Es ist so lange nicht her, dass der Schlag ins Gesicht des Gegenübers eine wenn schon nicht übliche, so doch im Großen und Ganzen sozial akzeptierte und respektierte Sache war. Mit einer Ohrfeige stellt die Frau ihre Ehre, mit einem Fausthieb der Mann seine Männlichkeit, und mit einem ganzen Assortissement aus Klapsen, Nasenstübern, Watschen, Kopfnüssen und weißgottnichtallem alle beide ihre Autorität gegenüber aufmüpfigen Kindern wieder her. Immer ins Gesicht musste es jedenfalls gehen, aus dem der Geschlagene gerade noch so unverschämt und rotzfrech herausgeschaut hat, anstatt, wie es sich gehört, die Augen schamvoll zu Boden zu richten. Das ist zwar heute umfassend verboten, aber wenn die Frechheit nur groß genug ist, sind wir auch heute nicht gefeit davor, das schon mal ganz in Ordnung oder zumindest verständlich zu finden, wenn da jemandem "die Hand ausrutscht". Dieser Art von klammheimlichem Verständnis hat heute die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs, zumindest was die Polizei betrifft, ein klares Ende bereitet.

Agora GmbH & Co KG: wenn Versammlungsfreiheit Privateigentum sticht

Die Demonstrationsfreiheit steht in Deutschland vor einer Ausweitung. Weil öffentlicher Räume auch auf privatem Grund entstehen können, antworten die Gerichte mit einer Abkehr von der "klassischen" Dimension der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat. Die Trennung von öffentlich und privat verliert an Bedeutung. Die jüngste Demonstration im Braunkohletagebau Garzweiler bietet dafür ein anschauliches Beispiel.

Straßburg zu Lampedusa: Menschenwürde muss krisenfest sein

Das Urteil kommt zur rechten Zeit: Flüchtlinge haben ein Recht auf Achtung ihrer Menschenwürde, auch wenn sehr viele in sehr kurzer Zeit ankommen und das Ankunftsland darauf sehr schlecht vorbereitet ist. Das ist die Quintessenz des heutigen Lampedusa-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die "Krisen-" und "Notstands"-Argumente, mit denen der Aufnahmestaat sich verteidigt, mögen noch so berechtigt sein – gegen die Menschenwürde richten sie nichts aus.

Finnish Government and the Desire to Constitutionalize Mass Surveillance: Toward Permanent State of Emergency?

The Finnish Government intends to amend the constitution to clear the path for a NSA-type surveillance scheme. The form of constitutionalism that results from this kind of change would reverse the traditional grounds of legitimacy as set forth by the constitutions and human rights treaties: instead of providing one possible but narrowly interpreted ground for restricting right to confidential communications and protection of personal data, national security would occupy the position of a main rule while the constitutional right would wither away to a narrowly applied exception. In essence, the amendment would securitize one of the key fundamental rights of our time, and create a permanent state of emergency within it.

Der Kampf der Zeugen Jehovas: Grundrechte vs. föderales Kompetenzgefüge

Föderalismus und Länderkompetenzen treffen auf Grundrechte – so könnte man die Kernproblematik, die in dem jüngsten Urteil des BVerfG zu den Zeugen Jehovas (2 BvR 1282/11) steckt, auf den Punkt bringen. Grundrechte wie die Religionsfreiheit gewähren Freiheiten, die im Grundsatz keine Ländergrenzen kennen. Sie berechtigen im gesamten Bundesgebiet. Wenn die föderale Kompetenzordnung sich einer Entfaltung von Grundrechten erheblich in den Weg stellt, sind die Länder gehalten, auf das Engste mit einander zu kooperieren, um Divergenzen soweit wie möglich zu verhindern – ein Grundsatz, den man bereits der Rechtsprechung des BVerfG in Sachen Hochschulzugangsberechtigungen entnehmen kann. Gerade auch im Falle der Verleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft sollte er strikt beachtet werden, rückt aber im jüngsten Urteil in den Hintergrund. Zu Unrecht.

BVerfG und die Zeugen Jehovas: Kirche in Berlin, Verein in Bremen

Ein und dieselbe Religionsgemeinschaft kann nach ein und denselben Verfassungsanspruch auf Anerkennung als öffentlich-rechtliche Kirche gleichzeitig haben und nicht haben, je nachdem welches Bundesland darüber entscheidet. Das geht in einem föderalen Gebilde wie der Bundesrepublik. Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird zwar aufgrund Bundesrechts vergeben, aber von jedem Land in eigener rechtlicher Verantwortung. Wenn es findet, dass die Voraussetzungen vorliegen, dann ja. Wenn nicht, dann nicht. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts soeben entschieden und damit die föderale Quadratur des staatskirchenrechtlichen Kreises in eine völlig neue Komplexitätsdimension vorangetrieben.