Karlsruhe bremst auch für Nazis
Wer nach dem Wunsiedel-Urteil geglaubt hatte, Nazis sei fürderhin in punkto Meinungsfreiheit kompletto der Stuhl vor die Tür gestellt, der sieht sich getäuscht. Die 1. Kammer des Ersten Senats hat heute eine Bewährungsauflage gegen einen Nazi gekippt, die diesem für fünf Jahre untersagte, „rechtsextremistisches und nationalsozialistisches Gedankengut publizistisch zu verbreiten“. Dieses Verbot verstoße gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, weil kein Mensch sagen kann, wo rechts aufhört und rechtsextrem anfängt – genauer: weil diese Abgrenzung gerade durch geistige Auseinandersetzung geschehe, also durch Ausübung der Meinungsfreiheit, und nicht durch deren polizeiliche oder justizielle Einschränkung. Aber nicht nur. Das Verbot verstößt zum Zweiten nämlich auch ... continue reading
