BVerfG stärkt Meinungsfreiheit von Ausländerfeinden

Keine vier Monate ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht den § 130 IV StGB mit dem Argument gerechtfertigt hatte, dass die Verherrlichung des Nationalsozialismus durch die Meinungsfreiheit nicht geschützt sei, weil der Nationalsozialismus für die Anti-Nazi-Verfassung Grundgesetz eben keine schützenswerte Meinung unter vielen sei, sondern das Gegenteil einer schützenswerten Meinung. Jetzt schiebt die 2. Kammer des Ersten Senats eine Entscheidung hinterher, die auf den ersten Blick in die entgegengesetzte Richtung zu weisen scheint: Die bayerische Justiz hatte ein Trüppchen Augsburger Rechtsextreme wegen Volksverhetzung verurteilt, weil sie 2002 Plakate mit der Aufschrift „Aktion Ausländer-Rück-Führung – für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ geklebt ... continue reading

Vorratsdatenspeicherung: Kein Grund zum Jubeln

Freut euch nicht zu früh. Nach Lektüre der Pressemitteilung scheint mir das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung kein einschränkungsloser Grund zum Jubeln. 1. Das Gericht hat die Speicherung der Vorratsdaten als solche für verfassungsmäßig erklärt – unter engen und vor allem sehr, sehr detaillierten, aber dennoch erfüllbaren Voraussetzungen. Das heißt: Die Vorratsdatenspeicherung, in den Worten des Gerichts „ein besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“ und geeignet, ein „diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann“ – dieses würgende und vom Gericht zu Recht ... continue reading

Karlsruhe scheut keinen Kaminkehrer

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz gehört im Allgemeinen zu den weniger durchdrungenen Rechtsmaterien. Und auch sonst tritt einem der Schwarze Mann sonst nur noch als dumme Pfeifenputzerfigur auf Sylvestermarzipanschweinchen entgegen. Schon deshalb ist dieser heute veröffentlichte Nichtannahmebeschluss des BVerfG ein kleines Juwel. 2008 hat der Bundesgesetzgeber das „Kehr- und Überprüfungsmonopol“ der Rauchfangkehrer geschliffen, auf europäischen Druck. Dagegen klagten zehn Bezirksschornsteinfegermeister (das Wort allein birgt ein ganzes Spitzweg-Idyll in sich), die ihre Berufswahl mit den Worten des Gerichts „bestimmt vom Wunsch nach Krisen- und Planungssicherheit“ und durch den jählings eingeführten Wettbewerb gleichsam im Nachhinein vernichtet sahen. Was in ihren Augen ihr Grundrecht auf freie ... continue reading

Morgen, Kinder, wird’s was geben

Drei Dinge, um genau zu sein: 1. Vorratsdatenspeicherung: Papier darf nach Hartz IV noch mal, obwohl seine Amtszeit seit gestern offiziell um ist. Er wird das Urteil des Ersten Senats verkünden, das mit Sicherheit zu den verfassungsgerichtlichen Höhepunkten dieses Jahres zählen wird. 2. McDonald vs. Chicago: Der US Supreme Court verhandelt über die Frage, wie weit das 2008 in Heller festgestellte Grundrecht auf Waffenbesitz reicht, ob es auch die Regulierungsversuche der Bundesstaaten und lokalen Behörden erfasst – verfassungspolitisch ein ganz heißes Eisen. Mehr dazu im SCOTUS-Blog, wo morgen bestimmt auch alles Wissenswerte dazu gepostet werden wird. 3. Al-Saadoon and Mufdhi ... continue reading

Vom Hass auf Rezensenten und seinen Folgen für die Wissenschaftsfreiheit

Regel Nr. 1 bei schlechten Kritiken: Cool bleiben, Zorn runterschlucken und NIE NIE NIE gerichtsmäßig werden. Nicht mal andeuten. Nicht mal drüber nachdenken. Wenn die Kritik aber fies und total unberechtigt ist? Wenn sie einem den Ruf versaut? Einen ruiniert, zerstört, unmöglich macht? Dann auch. Gerade dann. Was passiert, wenn man diese Regel missachtet, dafür liefert ein aktueller Fall aus dem Internationalen Recht gerade eindrucksvolles Anschauungsmaterial: Karin Calvo-Goller, eine Wissenschaftlerin aus Israel, hat ein Buch über den Internationalen Strafgerichtshof veröffentlicht. Das Buch fanden manche ganz gut, andere weniger, und Thomas Weigend, Strafrechtler aus Köln, fand es miserabel. Er schrieb eine ... continue reading

Zensursula: Cry wolf, Kollege Stadler

Das  Zugangserschwerungsgesetz aka ZENSURSULA ist in Kraft getreten, soll aber nach dem Willen der Bundesregierung bis auf weiteres nicht angewandt werden. Das BKA hat nach dem Gesetz Sperrlisten zu erstellen, tut es aber auf Anweisung der Regierung nicht. Nun könnte man, wenn man sowieso gegen das Gesetz ist, sagen: Ist doch prima. Sehr viele sind gegen das Gesetz, mit guten Gründen. Aber sie regen sich nur noch mehr auf, so beispielsweise der Kollege Stadler: Dass das Gesetz ins Leere läuft, ist in seinen Augen der eklatanteste Verfassungsbruch den dieses Land bisher gesehen hat. Denn eine Regierung, die sich weigert Gesetze ... continue reading

Karlsruhe punktiert noch eine rot-grüne Großreform

Nach dem Hartz-IV-Urteil hat sich der Erste Senat des BVerfG erneut eine rot-grüne Großreform angeschaut und ist wieder nicht zufrieden: Heute hat der Senat einen Teil der Steuerreform 2000 (das war die, wo Schröder sich den Segen des Bundesrats zusammenkaufte) hat der Senat mit 6:2 Stimmen heute für verfassungswidrig erklärt, weil die damals gefundenen Differenzierungen den Karlsruher Richtern nicht einleuchten. Steuerrecht ist dünnes Eis für mich. Deshalb hier nur der Link.

Hartz IV: Papiers Vermächtnis

Hans-Jürgen Papier steht kurz vor dem Abschied aus Karlsruhe und gibt zu guter Letzt noch ein Interview, in dem er das Hartz-IV-Urteil erläutert. Das hätte es früher auch nicht gegeben, dass der Senatsvorsitzende so kurz nach der Urteilsverkündung noch einmal an die Öffentlichkeit geht, um dieser zum rechten Verständnis des selbst gefällten Richterspruches zu verhelfen. Aber ich will das mal als Zeichen eines geschärften Bewusstseins für die politische Dimension des Verfassungsrichteramtes werten. Interessant sind dabei nicht zuletzt die Fragen, die der Kollege in dem Interview stellt: Er klagt, dass das Urteil nicht zu den „salomonischen“ Richtersprüchen gehört habe, die eine ... continue reading

Italien: Wo der Spaß aufhört

Eins muss man Silvio Berlusconi lassen: Der Mann hat Humor. Sein jüngster Schurkenstreich ist derart abgefeimt, dass ich schon fast so etwas wie Respekt empfinde. Bevor ich mir in Erinnerung rufe, dass der Typ einen der großen EU-Staaten regiert und gerade dabei ist, die Grenzen dessen zu testen, was wir in Europa noch als Demokratie bezeichnen. Berlusconis Truppen haben gerade durchgesetzt, dass die staatliche Fernsehanstalt RAI in den vier Wochen vor den Regionalwahlen am 28. März in ihren Talkshows keine einseitige politische Propaganda betreiben darf. Im Sinne der politischen Ausgewogenheit müssen, wenn man über Politik reden will, alle Parteien zu ... continue reading