Ein Hinweis für den Rechtsstaat

Wenn Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit in unserer Gesellschaft zunehmen, vollzieht sich das oft auch am Arbeitsplatz. Gerade Beamt*innen und Angestellte im öffentlichen Dienst müssen befürchten, dass Antidemokrat*innen und Extremist*innen in ihren Behörden die ihnen zur Verfügung stehenden Befugnisse für rechtsstaatswidrige und menschenfeindliche Ziele nutzen. Was aber tun als Beschäftigte*r einer Behörde, der mit rechtswidrigem Verhalten oder Anweisungen konfrontiert ist?

Mit heißer Nadel gestricktes Polizeirecht

Die beabsichtigte Änderung im Bundespolizeigesetz (BPolG) hat im Nachgang zum Anschlag in Solingen bisher wenig Aufmerksamkeit erhalten, obwohl sie weitreichende Folgen hätte. Die Adressaten des § 22 Abs. 1b BPolG n.F. sind nämlich keine flüchtigen Straftäter:innen oder sich besonders verdächtig verhaltende Personen. Die Norm ermächtigt vielmehr dazu, jede Person, die sich in einem bestimmten Bereich aufhält, zu befragen, den Ausweis zu prüfen oder zu durchsuchen. Die Person muss dazu keinen Anlass geben. Mit der in der Gesetzesbegründung ausdrücklich formulierten Reaktion auf islamistischen Terrorismus obliegt es damit letztlich allein dem Ermessen der Beamt:innen, wen es trifft - und birgt damit ein erhöhtes Diskriminierungspotential.

Rethinking EU Law Beyond the Liberal Feminist Paradigm

In K,L v Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (‘K,L’), the CJEU decided that a belief in the value of gender equality associated with the lifestyle of the westernized woman be regarded as a reason for persecution. While the decision contributes to a gender-sensitive EU asylum law, I argue that the CJEU’s classification of the young women’s belief in the value of gender equality as ‘identificatory’ (as opposed to ‘religious’ or ‘political’) perpetuates a long-standing criticism of the liberal feminist paradigm.

Femizide im Fokus

Jeden Tag versucht in Deutschland ein (Ex-)Partner seine (Ex-)Partnerin zu töten, jeden zweiten Tag ist dieser Versuch „erfolgreich“. In den Medien und auch von staatlicher Seite wird dann häufig von „Beziehungstaten“ gesprochen. Diese Bezeichnung wird dem eigentlichen Problem jedoch nicht gerecht, sondern verharmlost es eher. Eine Ausnahme bildeten die beiden tödlichen Gewalttaten gegen Frauen in Berlin vor zwei Wochen. Die Medien berichteten in diesem Zusammenhang von „Femiziden“ und verschiedene Politikerinnen äußerten sich zu diesem Thema. Die Diskussion um den angemessenen Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt und die Einführung eines eigenen Mordmerkmals zur strafrechtlichen Erfassung dieser Taten ist damit wieder in den Fokus gerückt.

Diskriminierung und juristische Ausbildung

Dieser Beitrag beleuchtet einige Aspekte von Diskriminierung und juristischer Ausbildung und stellt Überlegungen vor, wie eine inklusive und möglichst diskriminierungsfreie juristische Ausbildung aussehen könnte und wie diskriminierende Strukturen in der juristischen Ausbildung verhindert werden könnten. Jura ist wie wenig andere Studiengänge geprägt von starken Exklusionen in der Auswahl von Lehrpersonal und Studierenden. Eine inklusivere personelle Auswahl könnte sich auf die Inhalte in der juristischen Ausbildung auswirken, der es bisher weitgehend an vertiefter thematischer Auseinandersetzung mit Rechtsfragen von Diskriminierung mangelt.

Der Einheitsjurist

Die bundesdeutsche juristische Ausbildung ist darauf ausgerichtet, Jurist:innen auszubilden, die in allen Kernbereichen des deutschen Rechts einsetzbar sind - "Einheitsjuristen". Dieses Ziel, den „Einheitsjuristen“ möglichst breit einzusetzen, mag in Zeiten der juristischen Spezialisierung und Ausdifferenzierung der juristischen Arbeit anachronistisch erscheinen; es erklärt sich jedoch durch die staatliche Sichtweise, die die juristische Ausbildung prägt. Dabei bleibt aber vor allem eine diskriminierungssensible Ausbildung auf der Strecke.

Reformbedarf im Referendariat

Für viele Absolvent:innen ist das Jurastudium nicht das Ende der juristischen Ausbildung. Das Referendariat, das auf das zweite Staatsexamen vorbereitet, bedeutet einen anderen Modus der Ausbildung, die nun mehr von praktischer Arbeit geprägt ist. Dieser Ausbildungsabschnitt ist von geringer Bezahlung und mitunter hohen Kosten geprägt; an seinem Ende steht abermals ein belastendes Examen. Um mehr Chancengleichheit herzustellen, sind Reformen notwendig.

Die Reproduktion sozialer Hierarchien im deutschen Jurastudium

Soziale Hierarchien werden in der juristischen Ausbildung in Deutschland widergespiegelt und reproduziert. Während in der Rechtssoziologie die soziale Reproduktion der juristischen Zunft schon lange Forschungsgegenstand ist, beschäftigen sich juristische Fakultäten selbst nur selten mit der Frage, wie die juristische Ausbildung zur Aufrechterhaltung und Reproduktion sozialer Hierarchien beiträgt. Noch seltener findet eine Reflektion darüber statt, wie diese Reproduktion sich auf die Rechtspraxis und ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Ordnung in Zeiten einer stetig weiter auseinanderklaffenden Wohlstandsschere auswirkt.

Mit Sicherheit nicht

Die Forderung, Leistungen für sogenannte „Dublin-Fälle“ zu kürzen bzw. ganz auszuschließen, hat nach dem islamistischen Terrorangriff von Solingen Eingang in das „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung gefunden. Die aktuelle politische Debatte zeugt in erster Linie von Unkenntnis der aktuellen Rechtslage und der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Menschen in Deutschland. Die Forderungen, Sozialleistungen für geflüchteten Menschen im Dublin-Verfahren noch weiter zu kürzen oder sie sogar davon auszuschließen, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Why Institutional Reputation Matters

Mexico is about to adopt a constitutional amendment to reform the judicial branch. While framed as an attempt to restore the legitimacy and independence of the judiciary, it is, in reality, aimed at capturing the judiciary. In this blogpost, I discuss a key strategy that enabled this judicial overhaul: the President’s persistent and systematic defamatory attacks on the judiciary. I argue that to facing the threat of institutional defamation, we must recognize the importance of the right to reputation.