A Standoff Between the Monarchy and the People

On 7 August 2024, Thailand’s Constitutional Court ordered the dissolution of the Move Forward Party (MFP), the country’s most popular political party. The dissolution follows a decision in January, when the Constitutional Court ruled that the MFP’s campaign to amend section 112 of the Penal Code (the lèse-majesté law) constituted an attempt to overthrow the democratic regime with the king as head of state (DRKH), which is considered a fundamental principle of the Thai state. The decision is another chapter in a long-standing conflict over the scope of the criminal offense of lèse-majesté, the extent of freedom of expression, and ultimately, the character of the Thai state.

Verkehrte Welt

Die AfD schafft durch ihren rassischen Volksbegriff ein Narrativ, das Ausländer:innen und generell nicht-weiße Menschen zu einer Bedrohung macht, insbesondere für die nationale Sicherheit. Darüber hinaus stellt die AfD die deutsche weiße Bevölkerung als Opfer eines Reverse Racism dar und droht, Diversity-Maßnahmen abzuschaffen. Ausgehend von ihrem umgekehrten Rassismus-Verständnis könnte sie nach den Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen im September und der Bundestagswahl im kommenden Jahr institutionellen Rassismus verstärken, wenn ihr eine Regierungsbeteiligung gelingt.

Mehr Opferschutz durch Vorratsdatenspeicherung

„Goodbye Vorratsdatenspeicherung“, kommentierte die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor vier Jahren die damalige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf dem Verfassungsblog. Sein jüngstes Urteil von Anfang Mai 2024 zeigt hingegen, dass sich solch apodiktische Aussagen in der Rechtspolitik nicht treffen lassen. Das Maß der Bedrohung bestimmt die Verhältnismäßigkeit der Mittel – beides unterliegt dem fortwährenden Wandel der Zeit.

Höchst normal gefährlich

Im politischen Alltagsgeschäft gibt sich die AfD mit Blick auf Menschen mit Behinderungen als sozial. Sie vergibt sogar punktuell sozialpolitisch irrelevante Wohltaten an einzelne Gruppen von(nicht-migrantischen) Menschen mit Behinderungen. Doch dieser symbolpolitische Ansatz ist kein Grund zur Beruhigung. Er lässt sich reibungslos mit dem Projekt der AfD vereinbaren, diskriminierungsfreie Beschulung weitgehend zu blockieren und als Irrweg zu denunzieren. Das strategische Ziel: eine Absage an eine menschenrechtlich geprägte, auf Gleichheit setzende Politik für alle unerwünschten, als Belastung empfundenen und erklärten Gruppen.

Für trans*Menschen geht es um alles

Rechte Kräfte in den USA, Polen und Ungarn führen in Echtzeit vor, was trans*Menschen auch in Deutschland drohen könnte, wenn die AfD an die Regierung käme. In Ungarn ist es inzwischen unmöglich, den rechtlichen Geschlechtseintrag oder vergeschlechtlichte Vornamen im Laufe des Lebens zu ändern, also irgendeine Veränderung der staatlich erfassten Informationen über das eigene Geschlecht zu bewirken. Im US-Bundesstaat Idaho wurde dieses Jahr ein Gesetz verabschiedet, das rechtlich definiert, dass es bei Menschen ausschließlich die beiden Geschlechter Männer und Frauen gäbe und dieses Geschlecht bereits vor oder bei der Geburt erkennbar sei. Diesem Drehbuch will auch die AfD folgen, wenn sie an die Macht käme.

Antidiskriminierungsrecht verteidigen, nicht nur gegen die AfD

Antidiskriminierungsrecht ist keine Selbstverständlichkeit, es wurde erkämpft. Einmal erkämpft, ist Antidiskriminierungsrecht ein unabdingbares Mittel, um das politische Versprechen gleicher, selbstbestimmter Teilhabe – eine Gelingensbedingung von Demokratie – tatsächlich durchzusetzen. In Deutschland ist dieses Versprechen noch nicht eingelöst: Es klaffen erhebliche Lücken im Diskriminierungsrechtsschutz und der Ausbau eines flächendeckenden Angebots von Antidiskriminierungsstellen hat erst begonnen. Beides wird nicht nur durch die AfD behindert.

Digitale Silver Bullets

Chatkontrolle, KI-gestützte Altersverifizierung und Zwangsfilter auf Betriebssystemen bilden die letzten Beispiele einer langen Reihe von Regulierungsvorhaben, die im Namen des Kinder- und Jugendmedienschutzes Grundrechtseingriffe als alternativlos darstellen. Die Vorhaben lassen Kinder und Jugendliche die sich im Netz bewegen, mit ihren komplexen und vielschichtigen Bedürfnissen und Risikoprofilen im Stich. Anstatt evidenzbasierte Alternativkonzepte zu entwickeln und in wirksame, holistische Ansätze für Kinder- und Jugendmedienschutz zu investieren, werden auch ihre Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Privatsphäre und Autonomie eingeschränkt.

Lights, Camera, Inclusion?

On July 8th, 2024, the Supreme Court of India ruled on a case challenging the movie "Aankh Micholi" for allegedly reinforcing harmful stereotypes about disabilities. The Court declared that “disabling humor” which demeans persons with disabilities would not be fully protected as freedom of speech. While the judgment provided an in-depth analysis of creative freedom and the rights of persons with disabilities, it stopped short of issuing binding directives, thus lacking the teeth necessary to effect meaningful change in how disabilities are portrayed in media.

Kommunale Spiel(räum)e gegen die Menschenwürde

Die Verwaltung hat gegenüber Asylbewerber*innen in Deutschland im Wesentlichen zwei Gesichter: Zuerst zeigt sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Asylbegehren prüft. In der Zeit, die dafür oft ins Land streicht, treffen sie zweitens in vielen aufenthalts- und sozialrechtlichen Belangen auf kommunale Behörden. Insbesondere sind sie im existenziellen Sinne auf das Asylbewerberleistungsrecht angewiesen, das die Sozialbehörden der Landratsämter umsetzen. Was passiert, wenn autoritäre Populist*innen, die einer rassistischen Ideologie verhaftet sind, diese Behörden steuern?

Ein etatistisches Missverständnis

In den letzten Jahren hat sich unterhalb von Rechtsprechung und Rechtsetzung ein Diskurs ausgebreitet, demzufolge die staatlich geförderte Zivilgesellschaft den gleichen Äußerungsregeln wie der Staat unterliegt. Da Gerichte sich zu solchen Neutralitätsanforderungen an die Zivilgesellschaft kaum geäußert haben, ist die Verunsicherung entsprechend groß. Doch der Äußerungsspielraum ist größer als vielfach angenommen. Eine verfassungsrechtliche Pflicht des Förderstaates, ihn zu beschränken, besteht in den meisten Fällen nicht.